Rechtsprechung
BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Nr 2 VwGO
Richterablehnung wegen Befangenheit
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Prüfung eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Mitglieder des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Gerichtliche Prüfung eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Mitglieder des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 C 10275/10
- BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; …
Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2020 - 3 MR 33/20
Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) kommt im Bereich des …
Es ist deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter zu verwerfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011 - 4 BN 12.11 -, juris Rn. 1, stRspr).Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern gegen ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011, a.a.O., juris Rn. 2 m.w.N.).
- BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 64.12
Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen …
Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - juris).
- BVerwG, 19.06.2012 - 7 B 31.12
Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung; …
Es ist deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter zu verwerfen (Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris Rn. 1, Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48 S. 11; stRspr).Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern gegen ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 2 und vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
- SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89). - SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89). - VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019
Das anlässlich der Ablehnung des Vertagungsantrags gestellte Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden war schließlich offensichtlich rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 BN 12.11 -, Rn. 1, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2014 - 2 A 1122/14
Beseitigung und Untersagung der Benutzung der Reinigungsöffnung des Außenkamins
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011- 4 BN 12.11 -, juris Rn. 3, und vom 4. Mai 2009- 8 B 20.09 -, juris Rn. 11.