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   BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17   

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BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17 (https://dejure.org/2017,52025)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 4 BN 16.17 (https://dejure.org/2017,52025)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 4 BN 16.17 (https://dejure.org/2017,52025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung des Benehmens mit der Wasserbehörde als eine für die Planung wesentliche umweltbezogene Information; Anwendbarkeit der internen Unbeachtlichkeitsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung des Benehmens mit der Wasserbehörde als eine für die Planung wesentliche umweltbezogene Information; Anwendbarkeit der internen Unbeachtlichkeitsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 Rn. 6).

    Der Beweisantrag ist förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17
    Maßgeblich ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatsachengerichts, auch wenn dieser rechtlichen Bedenken begegnen sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 10 f.).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 4 B 46.15

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Altenteil als

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17
    Das Vorliegen eines Verfahrensfehlers ist damit nicht schlüssig dargetan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 4 B 46.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 10 f.).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn sich dem Gericht von seinem materiellrechtlichen Standpunkt ausgehend eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG vom 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 11 ZB 20.2025

    Zumutbarkeit der Kosten für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Etwas Anderes gilt allenfalls dann, wenn sich dem Gericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt ausgehend eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18

    Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bzw. eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 GG kommt nur in Betracht, wenn das Gericht der Beweisanregung nicht gefolgt ist, obwohl sich eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.776

    Anforderungen an eine positive Gefahrenprognose bei Straffälligkeit aufgrund

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bzw. der Verletzung des Rechts aus Art. 103 GG kommt nur in Betracht, wenn das Gericht der Beweisanregung nicht gefolgt ist, obwohl sich eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Maßgeblich ist dabei der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichtsgerichts (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614

    Ausweisung wegen einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bzw. der Verletzung des Rechts aus Art. 103 GG kommt nur in Betracht, wenn das Gericht der Beweisanregung nicht gefolgt ist, obwohl sich eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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