Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52381
BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17 (https://dejure.org/2017,52381)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 4 BN 3.17 (https://dejure.org/2017,52381)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 (https://dejure.org/2017,52381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2; BauGB § ... 1 Abs. 3, Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 9a, § 30 Abs. 1, 3, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 3; BauNVO § 11 Abs. 2 Satz 2, § 23; ROG a.F. § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 3
    Anpassungsgebot; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baufenster; Bebauungsplan; Divergenz; Erforderlichkeit der Planung; Nichtzulassungsbeschwerde; Ordnungskonzept; Planvorbehalt; Regionalplan; Sonderbauflächen für Windenergie in den Ausschlussflächen; Vorrang- und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 9a BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 1 Abs 2 BauNVO
    Verstoß gegen das Anpassungsgebot aus § 1 Abs. 4 BauGB durch bauplanerische Festsetzung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung; Festsetzung eines Sondergebiets für die Windenergienutzung in den regionalplanerischen Ausschlussflächen; Durchsetzen der Windenergie in den Vorranggebieten und ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Festsetzung eines Sondergebietes "Windenergie" in Widerspruch zum Regionalplan

  • doev.de PDF

    Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie

  • rewis.io

    Verstoß gegen das Anpassungsgebot aus § 1 Abs. 4 BauGB durch bauplanerische Festsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung; Festsetzung eines Sondergebiets für die Windenergienutzung in den regionalplanerischen Ausschlussflächen; Durchsetzen der Windenergie in den Vorranggebieten und ...

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen das Anpassungsgebot aus § 1 Abs. 4 BauGB durch bauplanerische Festsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was gehört zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 507
  • DÖV 2018, 289
  • BauR 2018, 634
  • ZfBR 2018, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Der Planvorbehalt versetzt den Planungsträger in die Lage, die bauliche Entwicklung privilegierter Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB im Außenbereich planerisch zu steuern (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 Rn. 46 ).

    Zum Ordnungskonzept der Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit den Ausschlusswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gehört deshalb zum einen, dass sich die Windenergie in den Vorrang- und Eignungsgebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - a.a.O. S. 294), zum anderen, dass die Privilegierung der Windenergie in den Ausschlussflächen zurücktritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 - a.a.O. Rn. 46), mit der Folge, dass andere Ansprüche an die Raumnutzung nicht durch die Windenergienutzung blockiert werden.

  • BVerwG, 28.12.1998 - 9 B 197.98
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Denn von den Annahmen, die die Beschwerde ihrer Frage unterlegt, ist das Oberverwaltungsgericht nicht ausgegangen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris m.w.N.).

    Die Revision kann aber nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris m.w.N.).

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Von dieser Warte aus erweist sich die Planung mangels einer positiven Planungskonzeption als nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB unzulässige Verhinderungsplanung (BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 8 f. und vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 11).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 30.13

    Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Soweit ein Bebauungsplan Festsetzungen enthält, verdrängt er die den gleichen Gegenstand betreffenden Anforderungen der §§ 34, 35 BauGB (BVerwG, Urteil vom 18. August 1964 - 1 C 63.62 - BVerwGE 19, 164 = juris Rn. 16 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 30.13 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Von dieser Warte aus erweist sich die Planung mangels einer positiven Planungskonzeption als nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB unzulässige Verhinderungsplanung (BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 8 f. und vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 11).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Dieser Auftrag zielt auf den Ausgleich konkurrierender Ansprüche an die Raumnutzung (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 305).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    "Anpassen" im Sinne der Vorschrift bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ), dass die Ziele der Raumordnung in der Bauleitplanung zwar je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, nicht aber im Wege der Abwägung überwunden werden können.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Deshalb muss die Planung nicht nur darüber Auskunft geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von privilegierten Vorhaben, hier Windenergieanlagen, freizuhalten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Soweit ein Bebauungsplan Festsetzungen enthält, verdrängt er die den gleichen Gegenstand betreffenden Anforderungen der §§ 34, 35 BauGB (BVerwG, Urteil vom 18. August 1964 - 1 C 63.62 - BVerwGE 19, 164 = juris Rn. 16 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 30.13 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
    Deshalb muss die Planung nicht nur darüber Auskunft geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von privilegierten Vorhaben, hier Windenergieanlagen, freizuhalten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Sie sind in der Bauleitplanung als verbindliche Vorgaben hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 -, NVwZ 2018, 507 und juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    Denn zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie hier - gehört es, dass sich die Windenergie(nutzung) in den beabsichtigten Sondergebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -, juris, Rn. 7, m. w. N.).
  • BVerwG, 24.01.2023 - 4 CN 6.21

    Eintritt der Ausschlusswirkung mit der Änderung des Flächennutzungsplans an

    Die Gemeinde ist dadurch aber nicht gehindert, Flächen für Windenergieanlagen in Bebauungsplänen und damit im Innenbereich festzusetzen, etwa indem sie Konzentrationsflächen eines Flächennutzungsplans mit einem Bebauungsplan überplant (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 Rn. 49 sowie Beschlüsse vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 - ZfBR 2004, 279 und vom 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 - UPR 2018, 154 Rn. 8) oder Flächen für die Windenergie durch Bebauungsplan ausweist und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB ändert (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 - ZfBR 2004, 279 und OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 2017 - 2 D 22/15.NE - juris Rn. 8).

    Die den gleichen Gegenstand betreffenden Anforderungen der §§ 34, 35 BauGB werden bei einem einfachen Bebauungsplan durch dessen Festsetzungen verdrängt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2015 - 4 BN 30.13 - juris Rn. 28 und vom 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 38 Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

    Denn zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie hier - gehört es, dass sich die Windenergie(nutzung) in den beabsichtigten Sondergebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -, juris, Rn. 7, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17

    Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche

    Die Raumordnung soll im Interesse der räumlichen Gesamtentwicklung alle auftretenden Nutzungsansprüche an den Raum und alle raumbedeutsamen Belange koordinieren und in diesem Zusammenhang u. a. verbindliche Vorgaben für nachgeordnete Planungsstufen schaffen, die damit je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, aber nicht im Wege der bauplanerischen Abwägung überwunden werden können (BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 -, juris Rn. 4).

    Allgemein besteht eine Verpflichtung der Gemeinden, die auf einer höheren Planungsstufe wirksam festgesetzten Ziele der Raumordnung bei der gemeindlichen Planung "als verbindliche Vorgaben hinzunehmen" (so BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 -, juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20

    Normenkontrollklage gegen ein als Satzung beschlossenes regionales

    Denn zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie hier - gehört es, dass sich die Windenergie(nutzung) in den beabsichtigten Sondergebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.2021 - 4 BN 69/20 -, juris, Rn. 8, v. 12.11.2020 - 4 BN 15/20 -, juris, Rn. 6, und v. 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -juris, Rn. 7, m. w. N.; Senatsurt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

    Denn zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gehört es, dass sich die Windenergie(nutzung) in den beabsichtigten Sondergebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen können muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 BN 3/17 - juris, Rn. 7 m. w. N.; Beschluss vom 29.04.2021 - 4 BN 69.20 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

    Die Raumordnung soll im Interesse der räumlichen Gesamtentwicklung alle auftretenden Nutzungsansprüche an den Raum und alle raumbedeutsamen Belange koordinieren und in diesem Zusammenhang u. a. verbindliche Vorgaben für nachgeordnete Planungsstufen schaffen, die damit je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, aber nicht im Wege der bauplanerischen Abwägung überwunden werden können (BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ziele der Raumordnung zwar in der Bauleitplanung als verbindliche Vorgaben hinzunehmen sind und deshalb nicht im Wege der Abwägung überwunden werden können, dass sie aber je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -, Rn. 4, juris), dass eine "Feinsteuerung" zum innergebietlichen Interessenausgleich der Windenergieprojekte, aber auch gegenüber anderen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets möglich ist (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16/03 -, Rn. 21 juris), und zwar insbesondere zur Begrenzung der Anlagenhöhe oder der Festlegung der Standorte der einzelnen Anlagen (BVerwG, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60/03 -, Rn. 8 f., juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

    Das bedeutet, dass sich die Nutzung der dargestellten Fläche zur örtlichen Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = juris Rn. 28; B.v. 21.12.2017 - 4 BN 3.17 - NVwZ 2018, 507 = juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung;

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • BVerwG, 14.10.2020 - 4 BN 42.20

    Keine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB bei der Festlegung von

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 1 N 21.22

    Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für großflächigen Lebensmittelmarkt

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1369/21

    Temmels: Planung zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes rechtswidrig

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 17.1698

    Wasserrechtliche Erlaubnis für Trockenkiesabbau

  • BVerwG, 14.10.2020 - 4 BN 42
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht