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   BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16   

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BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16 (https://dejure.org/2017,58289)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 4 C 7.16 (https://dejure.org/2017,58289)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 (https://dejure.org/2017,58289)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 137 Abs. 1, 2; BImSchG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 67 Abs. 9 Satz 1
    Abschaltverpflichtung; Baugenehmigung; Bindung des Revisionsgerichts; Entfallen der Vorrangstellung; Feststellung des Inhalts einer behördlichen Erklärung; Fortgeltung als immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gefährdung der Standsicherheit benachbarter Anlagen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 9 S 1 BImSchG, § 18 Abs 3 BImSchG, § 16 BImSchG, § 85 BauO RP
    Erlöschen einer ursprünglich bauordnungsrechtlichen Genehmigung, die als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgilt

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der maßgeblichen Rechtsgrundlage für das Erlöschen einer als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltenden ursprünglichen Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage; Entfallen einer bauordnungsrechtlich geregelten ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Geltungsdauer einer als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltenden Baugenehmigung

  • doev.de PDF

    Befristete Geltung der Baugenehmigung; unbefristete Fortgeltung als immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • rewis.io

    Erlöschen einer ursprünglich bauordnungsrechtlichen Genehmigung, die als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgilt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windenergieanlage; Nachlaufturbulenzen; Gefährdung der Standsicherheit benachbarter Anlagen; Konfliktbewältigung; Abschaltverpflichtung; Verantwortlichkeiten; Prioritätsgrundsatz; Vorrangstellung; Entfallen der Vorrangstellung; wesentliche Änderung; Genehmigungslage; ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der maßgeblichen Rechtsgrundlage für das Erlöschen einer als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltenden ursprünglichen Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage; Entfallen einer bauordnungsrechtlich geregelten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung gilt als immissionsschutzrechtliche Genehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für Errichtung einer Windenergieanlage als immissionsschutzrechtliche Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 982
  • DÖV 2018, 534
  • BauR 2018, 1106
  • ZfBR 2018, 467
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 3 S 2439/09

    Windkraftanlage; als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltende

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
    Damit sollte die ungleiche rechtliche Behandlung auch für solche Anlagen beseitigt werden, die bereits zuvor baurechtlich genehmigt worden waren (VGH Mannheim, Urteil vom 4. August 2011 - 3 S 2439/09 - NuR 2012, 277 = juris Rn. 28).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 17) ist geklärt, dass bei der Entscheidung über die Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Zweckgefährdung kursorisch das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen zu überprüfen ist.
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
    Diese Feststellung ist Tatsachenfeststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO und deshalb revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
    Die Bindung des Revisionsgerichts tritt nur dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ).
  • OVG Thüringen, 02.09.2008 - 1 EO 448/08

    Immissionsschutzrecht; UVP-Pflicht konkurrierender Vorhaben; Windkraftanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
    Der Senat folgt nicht der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung, dass die bisherigen Baugenehmigungen zwar dem Regime des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterstünden, der Inhalt der Genehmigung aber - und hierzu zähle auch die kraft früheren Rechts limitierte Geltungsdauer von Baugenehmigungen - unberührt bleibe (OVG Weimar, Beschluss vom 2. September 2008 - 1 EO 448/08 - UPR 2009, 112 = juris Rn. 54; ihm folgend Hansmann/Röckinghausen, in: Landmann/Rohmer, UmwR, Stand Juli 2017, BImSchG, § 67 Rn. 49; unklar Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 67 Rn. 43).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16
    Damit wurde die ungleiche rechtliche Behandlung von Windenergieanlagen in Windfarmen als immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen einerseits und baurechtlich genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen andererseits beseitigt, "um bei den auf Grund des Urteils des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 - (BVerwGE 121, 182) aufgekommenen Fragen Klarheit zu schaffen" (BR-Drs. 389/05 S. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zwar ist bei einer Entscheidung über eine solche Verlängerung im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Zweckgefährdung auch kursorisch das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 17; Urt. v. 21.12.2017 - 4 C 7.16 -, juris RdNr. 23).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    Sie soll u.a. ermöglichen, das unveränderte Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen im Lichte zwischenzeitlicher Entwicklungen zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 - Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 10 Rn. 23).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Befristung einer Genehmigung; Echte Konkurrenz; Genehmigung; Nachlaufeffekt;

    So darf nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2000 (GV. NRW. 2000 S. 256) bzw. § 12 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2018 (GV. NRW. 2018 S. 421) eine bauliche Anlage die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke nicht gefährden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 - Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 10 Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues

    Hinreichend objektiven Anhaltspunkten insoweit ist, ohne dass es des Nachweises des Eintritts nachteiliger oder schädlicher Auswirkungen im Sinne des § 1 BImSchG bedarf, behördlicherseits nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 17; s. auch Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7/16 -, juris Rz. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2018 - 8 A 11691/17

    Schutz eines WEA-Betreibers vor Turbulenzwirkungen heranrückender WEA´s;

    Im Übrigen stehen auch unabhängig von Abschaltvorkehrungen im Genehmigungsbescheid in § 17 BImSchG und § 85 LBauO gesetzliche Ermächtigungen zum Erlass nachträglicher Anordnungen zur Verfügung, um später auftretenden schädlichen Umwelteinwirkungen oder erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu begegnen (vgl. zu solchen nachträglichen Abschaltverpflichtungen für WEA: OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O.; hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 -4 C 7/16-).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    So könne die Genehmigungsbehörde etwa auch nachträglich eine erstmalige oder weitere Frist gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG setzen (vgl. BVerwG, U.v. 21.12.2017 - 4 C 7.16 - juris Rn. 19).

    Ebenso möglich wäre, wie die Beigeladene zu Recht anführt, eine nachträgliche Befristung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, U.v. 21.12.2017 - 4 C 7.16 - juris Rn. 19 a.E.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 -, ZNER 2018, 153 = juris Rn. 23 unter Berufung auf die Zwecksetzung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, Raum für die Genehmigungserteilung an konkurrierende Interessenten zu schaffen; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, BauR 2016, 2064 = juris Rn. 57 ff.
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Gegenteiliges lässt sich nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2017 (Az. 4 C 7.16, Rn. 17, juris) entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Daher können im Gleichklang mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die eine Baugenehmigung einschließen, selbst ursprünglich rein baurechtliche Genehmigungen, die gemäß § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG als immissionsschutzrechtliche Genehmigungen fortgelten, nicht mehr durch Zeitablauf nach Landesbauordnungsrecht erlöschen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2017 - BVerwG 4 C 7.16 -, NVwZ 2018, 982 ff. [983 f., Rnrn. 17 ff.]).
  • VG Karlsruhe, 06.12.2022 - 8 K 108/21

    Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; ausländerrechtliche

    Eine Analogie ist zulässig, wenn die maßgebliche Norm eine planwidrige Regelungslücke aufweist und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Normgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Normgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Vorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 4 C 7.16 - juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23

    Schutzzweck des BImSchG § 18 Abs 1 Nr 2; Einstellung des Betriebs einer

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3
  • BVerwG, 17.03.2020 - 4 B 1.20

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. der Ausübung des

  • VG Lüneburg, 15.09.2022 - 2 A 12/20

    Einfügen; Innenbereich; Überbaubare Grundstücksfläche

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