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   BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17   

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BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17 (https://dejure.org/2017,53853)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 6 B 31.17 (https://dejure.org/2017,53853)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 6 B 31.17 (https://dejure.org/2017,53853)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren ; Übertragung der Beweisaufnahme auf den Berichterstatter; Verantwortungszusammenhang zwischen gerichtlicher Tatsachenermittlung und Entscheidungsfällung

  • rewis.io

    Angaben zum Beweisthema; freie Beweiswürdigung; Besetzungsrüge; eingeschlafener Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren; Übertragung der Beweisaufnahme auf den Berichterstatter; Verantwortungszusammenhang zwischen gerichtlicher Tatsachenermittlung und Entscheidungsfällung

  • rechtsportal.de

    Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren; Übertragung der Beweisaufnahme auf den Berichterstatter; Verantwortungszusammenhang zwischen gerichtlicher Tatsachenermittlung und Entscheidungsfällung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeugeneinvernahme durch beauftragten Richter: Verantwortungszusammenhang gewahrt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre Kontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beweisbeschluss des Verwaltungsgerichts - und die fehlenden Angaben zum Beweisthema

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Sie verschließt sich der Einsicht, dass der in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung dem Tatrichter insoweit einen Wertungsrahmen eröffnet und zugleich die revisionsgerichtliche Kontrolle der Tatsachenfeststellung beschränkt, denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    Denn für einen der Ausnahmefälle, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet bzw. irrtümlich annimmt (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N.; Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 und vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284, jeweils m.w.N.), und der Tatrichter deshalb den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66), ist nichts vorgetragen.

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ist deshalb vom Revisionsgericht nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Es kommt darauf an, dass von vornherein anzunehmen ist, dass das Gericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag (BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:190315U4C12.14.0] - NVwZ 2015, 1769 Rn. 24).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ist deshalb vom Revisionsgericht nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 6 C 16.83

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Verfahrensbeteiligten als Partei durch den

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Die Entscheidung hierüber steht im vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 1983 - 6 C 16.83 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 02.12.1987 - 9 B 229.87

    Beweisbeschluß - Inhaltliche Anforderungen - Verwaltungsgerichtsprozeß -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Allerdings könnte auch dies das Gericht nicht hindern, bei Durchführung der Beweisaufnahme auch ohne Änderung des Beweisbeschlusses über die konkreten Beweisfragen hinaus zu ermitteln, sofern sich hierfür ein Anlass ergibt (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 9 B 229.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Denn für einen der Ausnahmefälle, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet bzw. irrtümlich annimmt (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 m.w.N.; Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 und vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284, jeweils m.w.N.), und der Tatrichter deshalb den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66), ist nichts vorgetragen.
  • BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94

    Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung Beweis durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 B 14.94 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 54 S. 2 f.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Sie verschließt sich der Einsicht, dass der in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung dem Tatrichter insoweit einen Wertungsrahmen eröffnet und zugleich die revisionsgerichtliche Kontrolle der Tatsachenfeststellung beschränkt, denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 1 f. m.w.N. und vom 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 45) muss derjenige, der geltend macht, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

    Ein Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung liegt jedoch nur dann vor, wenn der gerügte Fehler sich hinreichend eindeutig von der materiell-rechtlichen Subsumtion, d.h. der korrekten Anwendung des sachlichen Rechts abgrenzen lässt und der Tatrichter den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66; vom 21. Dezember 2017 - 6 B 31.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:211217B6B31.17.0] - juris Rn. 11 und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] -juris Rn. 6).
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