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   BVerwG, 21.12.2017 - 9 B 65.16   

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BVerwG, 21.12.2017 - 9 B 65.16 (https://dejure.org/2017,53110)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 9 B 65.16 (https://dejure.org/2017,53110)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 9 B 65.16 (https://dejure.org/2017,53110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Folgenbeseitigungsanspruchs bei einem bewusst rechtswidrigen (und damit vorsätzlichen) Eingriff in ein subjektives Recht nach Treu und Glauben (hier: Eigentum an einer "Wässerleitung")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Ausschluss des Folgenbeseitigungsanspruchs bei einem bewusst rechtswidrigen (und damit vorsätzlichen) Eingriff in ein subjektives Recht nach Treu und Glauben (hier: Eigentum an einer "Wässerleitung")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 9 B 65.16
    Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4 m.w.N. insoweit nicht in Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 24).
  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 9 B 65.16
    Der Hinweis auf eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung vorgegebener Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen dagegen nicht (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 9 B 65.16
    Der Kläger verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 - (BVerwGE 94, 100 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Umgekehrt verlangt der Überzeugungsgrundsatz aber, dass das Gericht sich im Rahmen seiner Pflicht, zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen alle verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen, Rechenschaft darüber ablegt, ob die betreffenden Umstände ihm - innerhalb des durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Rahmens - für die volle richterliche Überzeugung von der Unerheblichkeit des Verfahrensfehlers ausreichen, und darf sich deshalb bei seiner abschließenden Bewertung nicht mit bloßen Anhaltspunkten begnügen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 21.1.2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844, juris Rn. 43 m. w. N; Urteil vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20, juris Rn. 42; Beschluss vom 21.6.2016 - 9 B 65.16 - NVwZ 2016, 1257, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Denn faktische Macht darf sich gegenüber dem Bürger nicht deshalb durchsetzen, weil sie vollzogen wurde, sondern weil sie von der Rechtsordnung hierzu legitimiert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 9 B 65.16 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - juris Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BayVGH, B.v. 11.3.2019 - 8 ZB 19.30755).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2371/21

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Die Ergebnisrelevanz kann jedoch nur verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde die Ausnahme erteilt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844, juris Rn. 43 m. w. N; Urteil vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20, juris Rn. 42; Beschluss vom 21.6.2016 - 9 B 65.16 - NVwZ 2016, 1257, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 8 ZB 19.30929

    Keine Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Die Ergebnisrelevanz kann jedoch nur verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde die Ausnahme erteilt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844, juris Rn. 43 m. w. N; Urteil vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20, juris Rn. 42; Beschluss vom 21.6.2016 - 9 B 65.16 - NVwZ 2016, 1257, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Die Ergebnisrelevanz kann jedoch nur verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde die Ausnahme erteilt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844, juris Rn. 43 m. w. N; Urteil vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20, juris Rn. 42; Beschluss vom 21.6.2016 - 9 B 65.16 - NVwZ 2016, 1257, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586

    Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen

    Voraussetzung ist ein grobes Missverhältnis zwischen dem Leistungsinteresse des Anspruchsberechtigten und dem Erfüllungsaufwand beim Schuldner (vgl. § 275 Abs. 2 BGB analog); an einen solchen Ausnahmefall sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469 - juris Rn. 33; OVG RhPf, U.v. 4.4.2017 - 1 A 10865/16 - NVwZ-RR 2017, 605 = juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33053

    Fehlende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in Bezug auf die

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - juris Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BayVGH, B.v. 11.3.2019 - 8 ZB 19.30755).
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 8 ZB 19.30755

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Eine Rechts- oder Tatsachenfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, kann aber regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.2017 - 9 B 65.16 - Rn. 6; vom 12.4.2018 - 9 BN 1.17 - juris Rn. 14 jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der

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