Rechtsprechung
BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen an eine Übernahme von Restflächen durch den Grundstückseigentümer trotz Teilenteignung - Prüfungsumfang in der Berufungsinstanz - Revisibilität von landesrechtlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2002 - 11 A 4294/99
- BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03
Ist die Entscheidung der Vorinstanz - kumulativ - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03
Denn wenn nur einer von ihnen in Zweifel gerät, ist nicht mehr gesichert, dass der andere Begründungsteil die Entscheidung trägt (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - NVwZ 1994, 269 f.). - BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81
Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03
Eine Frage des Bundesrechts wäre nur aufgeworfen, wenn dargelegt wäre, dass der bundesverfassungsrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49). - BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95
Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung
Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03
Die wörtliche Übereinstimmung von Landesrecht mit bundesrechtlichen Normen erfüllt den Tatbestand des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 216.95 - BVerwGE 99, 351 ).