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   BVerwG, 22.01.2016 - 10 B 13.15   

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https://dejure.org/2016,1275
BVerwG, 22.01.2016 - 10 B 13.15 (https://dejure.org/2016,1275)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2016 - 10 B 13.15 (https://dejure.org/2016,1275)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 10 B 13.15 (https://dejure.org/2016,1275)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1570 BGB
    Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßgkeit der Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk einer Rechtsanwältin im Hinblick des Vorliegens einer Diskriminierung von Kinder erziehenden Rechtsanwältinnen aufgrund einer nicht ausreichenden Berücksichtigung des Bedürfnis nach ...

  • rewis.io

    Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßgkeit der Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk einer Rechtsanwältin im Hinblick des Vorliegens einer Diskriminierung von Kinder erziehenden Rechtsanwältinnen aufgrund einer nicht ausreichenden Berücksichtigung des Bedürfnis nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2016 - 10 B 13.15
    Zum Familienunterhalt zählen auch Aufwendungen für die Altersvorsorge (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - XII ZR 197/02 - BGHZ 169, 200 Rn. 34).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2016 - 10 B 13.15
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2016 - 10 B 13.15
    Eine Frage der Anwendung irrevisiblen Landesrechts, hier der satzungsrechtlichen Mindestbeitragsregelung des Beklagten, wird nicht schon dadurch zu einer Grundsatzfrage des revisiblen Rechts, dass eine verfassungswidrige Auslegung oder Anwendung der irrevisiblen Norm geltend gemacht wird (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1984 - 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
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