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BVerwG, 22.02.1961 - VI C 43.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1958 - I A 518/57
- BVerwG, 22.02.1961 - VI C 43.59
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56
Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 43.59
Hieraus ergibt sich, daß eine sachgerechte Begründung an das anknüpfen wird und kann, was dem Betroffenen bereits bekannt ist (vgl. BVerwGE 10, 37 [43]). - BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
Lastenausgleich
Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 43.59
Ob es auch im Bereiche der leistungsgewährenden Verwaltung, sofern dort überhaupt die Zuständigkeitsregelung durch Rechtsnormen erfolgen muß (vgl. Bundesverfassungsgericht in DVBl. 1959 S. 281), ausreichend wäre, wenn in der Rechtsvorschrift mehrere Stellen als potentiell zuständig bezeichnet worden wären, kann zweifelhaft sein; gegen eine solche Regelung ließe sich einwenden, daß der Bürger aus der Rechtsvorschrift zu entnehmen in der Lage sein müsse, an wen er sich zu halten habe, wenn er ihm gebührende Leistungen geltend machen wolle.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94
Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische …
Insoweit darf nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG (vgl. nur Urteil vom 2.12.1960 - VI C 43.59 -, BVerwG 11, 274 [275]); Urteil vom 12.3.1985 - 7 C 26.83 -, NJW 1985, 2490 und Urteil vom 15.6.1988 - 7 C 46.87-, NJW 1989, 116 ) der der Senat folgt (vgl. zuletzt etwa Urteil vom 9.9.1994 - 19 A 2636/94; Beschluß vom 11.2.1994 - 19 B 2892/93 - Urteil vom 17.12.1993 - 19 A 1093/93 -), auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen dann geschlossen werden, wenn er sich einer aufgrund von Zweifeln an seiner Kraftfahreignung zu Recht angeordneten Begutachtung ohne zureichenden Grund nicht unterzieht. - BVerwG, 28.09.1961 - II C 168.60
Zur Frage der Geltung des Gesetzesvorbehalts für die Regelung der Zuständigkeit …
Die Bestimmung einer solchen "potentiellen Zuständigkeit" hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 43.59 - zwar in der Vorschrift des § 7 der Verordnung über Maßnahmen gegen dienstlich ungeeignete Beamte und Angestellte vom 17. Februar 1950 (BGBl. S. 34) erblickt.