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   BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 170.60   

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https://dejure.org/1962,2207
BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 170.60 (https://dejure.org/1962,2207)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1962 - VIII C 170.60 (https://dejure.org/1962,2207)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1962 - VIII C 170.60 (https://dejure.org/1962,2207)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1962, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 170.60
    Ergänzend ist auszuführen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 135 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]) dem Gesetzgeber im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes ein weiter Spielraum für die Betätigung seines Ermessens bleibt und daß nur die Überschreitung gewisser äußerster Grenzen beanstandet werden kann, wenn für eine gesetzliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 170.60
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 299) entschieden hat, ist maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 170.60
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. März 1961 (BVerwGE 12, 102) bereits entschieden, daß das in § 158 BBG vorgeschriebene Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst mit höherrangigem Recht vereinbar ist und insbesondere nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 167.60

    Verfassungsmäßigkeit von Anrechnungsvorschriften im öffentliche Dienst -

    Die diesen Darlegungen entgegengesetzten Ausführungen der Revision geben dem Senat in Kenntnis der Ansicht von Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrens recht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Teil 2 A 49 S. 130, keinen Anlaß, von seiner Auffassung abzuweichen, der sich inzwischen der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG VIII C 170.60 - (JR 1962 S. 438) angeschlossen hat.
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