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   BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61   

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https://dejure.org/1963,917
BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61 (https://dejure.org/1963,917)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1963 - IV C 249.61 (https://dejure.org/1963,917)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1963 - IV C 249.61 (https://dejure.org/1963,917)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1515
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61
    Wenn der I. Senat Baugrundstücke im Sinne der Reichsumlegungsordnung als solche Grundstücke kennzeichnet, deren Baulandeigenschaft sich im Verkehrswert ausdrückt, so hat er durch Zugrundelegung des Verkehrswertes ebenfalls auf den im Einzelfall vorhandenen Grad der Baureife des Grundstückes abgestellt, der ja dem Grundstück gegebenenfalls den Verkehrswert eines Baugrundstückes verleiht, und hat dem das unerschlossene Baugelände - Rohbauland oder Bauerwartungsland - gegenübergestellt (Urteile vom 21. Juni 1955 in BVerwGE 2, 157 [BVerwG 21.06.1955 - I C 173/54], vom 6. Dezember 1956 in BVerwGE 4, 195 [BVerwG 06.12.1956 - I C 75/55] und vom 9. Juni 1959 in BVerwGE 8, 346 [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58]).
  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61
    Wenn der I. Senat Baugrundstücke im Sinne der Reichsumlegungsordnung als solche Grundstücke kennzeichnet, deren Baulandeigenschaft sich im Verkehrswert ausdrückt, so hat er durch Zugrundelegung des Verkehrswertes ebenfalls auf den im Einzelfall vorhandenen Grad der Baureife des Grundstückes abgestellt, der ja dem Grundstück gegebenenfalls den Verkehrswert eines Baugrundstückes verleiht, und hat dem das unerschlossene Baugelände - Rohbauland oder Bauerwartungsland - gegenübergestellt (Urteile vom 21. Juni 1955 in BVerwGE 2, 157 [BVerwG 21.06.1955 - I C 173/54], vom 6. Dezember 1956 in BVerwGE 4, 195 [BVerwG 06.12.1956 - I C 75/55] und vom 9. Juni 1959 in BVerwGE 8, 346 [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58]).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61
    Wenn der I. Senat Baugrundstücke im Sinne der Reichsumlegungsordnung als solche Grundstücke kennzeichnet, deren Baulandeigenschaft sich im Verkehrswert ausdrückt, so hat er durch Zugrundelegung des Verkehrswertes ebenfalls auf den im Einzelfall vorhandenen Grad der Baureife des Grundstückes abgestellt, der ja dem Grundstück gegebenenfalls den Verkehrswert eines Baugrundstückes verleiht, und hat dem das unerschlossene Baugelände - Rohbauland oder Bauerwartungsland - gegenübergestellt (Urteile vom 21. Juni 1955 in BVerwGE 2, 157 [BVerwG 21.06.1955 - I C 173/54], vom 6. Dezember 1956 in BVerwGE 4, 195 [BVerwG 06.12.1956 - I C 75/55] und vom 9. Juni 1959 in BVerwGE 8, 346 [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - III B 75.73

    Bewertung eines Grundstücks als Bauland - Nichtzulassung der Revision mangels

    Im angefochtenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die gesamte Grundstücksfläche als Bauland an ausgebauter Straße angesehen und seiner Beurteilung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere in den Urteilen vom 22. Februar 1963 - BVerwG 4 C 249.61 - (Buchholz 427.209 § 2 Nr. 1 = ZLA 1963, 215) und vom 26. Februar 1970 - BVerwG 3 C 212.67 - (Buchholz a.a.O. Nr. 3 = ZLA 1970, 138) - zur Frage der Baulandeigenschaft eines Grundstücks zugrunde gelegt.

    Dies kommt insbesondere auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1963 (a.a.O.) zum Ausdruck, von der das angefochtene Urteil - in Gegensatz zu der von der Klägerin angedeuteten Rechtsaufassung - nicht abweicht.

  • BVerwG, 24.11.1964 - III C 194.62

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Abweisung einer Revision mangels

    Erschließungsgrad entscheidend (Bestätigung von BVerwG IV C 249.61, Urteil vom 22. Februar 1963).

    Der sich aus diesen Feststellungen ergebende Erschließungsgrad rechtfertigt den Schluß des Verwaltungsgerichts, das Grundstück habe im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht die Eigenschaft von Bauland im Sinne des Bewertungsrechts gehabt und zugleich den Ausgangspunkt der Ersatzeinheitsbewertung, die das in diesem Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzte Grundstück dem landwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet hat (vgl. Urteil vom 22. Februar 1963 - BVerwG IV C 249.61 - [ZLA 1963 S. 215 = NJW 1963 S. 1515 [BVerwG 22.02.1963 - BVerwG IV C 249.61] = IFLA 1964 S. 14 = RLA 1964 S. 139]).

  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 212.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Bauland zu bewerten sei, sei in erster Linie der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad entscheidend (Urteile vom 22. Februar 1963 - BVerwG IV C 249.61 - und vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - [Buchholz BVerwG 427.209, 9. FeststellungsDV § 2 Nrn. 1 und 2]).
  • BVerwG, 20.08.1968 - III B 1.68

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für

    In dem Urteil vom 24. November 1964 - BVerwG III C 194.62 - (Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 17 b) hat der Senat - in Bestätigung eines Urteils des IV. Senats vom 22. Februar 1963 - BVerwG IV C 249.61 - ausgesprochen, für die Frage, ob ein im Zeitpunkt der Vertreibung landwirtschaftlich genutztes Grundstück als landwirtschaftliches Vermögen oder als Grundvermögen zu bewerten sei, sei in erster Linie entscheidend der in diesem Zeitpunkt vorhandene Erschließungsgrad.
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