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   BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93   

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https://dejure.org/1994,4609
BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93 (https://dejure.org/1994,4609)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 B 168.93 (https://dejure.org/1994,4609)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 B 168.93 (https://dejure.org/1994,4609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abweichungsrüge als Revisionszulassungsgrund - Anforderungen an die Bezeichung von Verfahrensmängeln als Revisionszulassungsgrund - Versagung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40 Abs. 1
    Gerichtsverfassungsrecht: Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Gesellschafter einer [landeseigenen] Spielbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe die bei der Zulassung einer Spielbank maßgeblichen öffentlichen Interessen durch Einbeziehung des Interesses an einer Erzielung von öffentlichen Einnahmen weiter gefaßt als das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankentscheidung vom 18. März 1970 (BVerfGE 28, 119 ), betrifft jedenfalls keine Abweichung, auf der die Berufungsentscheidung zur privatrechtlichen Natur des Schadensersatzanspruchs beruhen kann.

    Eine solche Frage wird auch nicht durch angebliche Vorgaben in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfen, läßt sich insbesondere nicht der oben genannten Spielbankentscheidung vom 18. März 1970 (BVerfGE 28, 119 ff.) entnehmen.

  • BVerwG, 20.08.1973 - I B 46.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Auch aus diesem Grunde scheidet mithin die Zulassung der Grundsatzrevision aus (vgl. Beschlüsse vom 8. September 1970 BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Auch aus diesem Grunde scheidet mithin die Zulassung der Grundsatzrevision aus (vgl. Beschlüsse vom 8. September 1970 BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Auch aus diesem Grunde scheidet mithin die Zulassung der Grundsatzrevision aus (vgl. Beschlüsse vom 8. September 1970 BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 60.83

    Schadensersatzansprüche - Gewässer-Anlieger - Gewässer-Unterhaltspflichtiger -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Denn für Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff ist nach § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO der ordentliche Rechtsweg gegeben (Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 60.83 - NJW 1987, 2758).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Eine Überraschungsentscheidung ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Das Gericht ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93
    Auch der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nicht, daß sich das Berufungsgericht in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich auseinandersetzen muß (vgl. Beschluß vom 3. März 1975 BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 30.07.2003 - 4 B 16.03

    Lärmimmissionen von Bolzplätzen

    Das Verbot von Überraschungsentscheidungen verpflichtete das Berufungsgericht nicht, seine Rechtsauffassung, namentlich die ihm obliegende Würdigung von Inhalt und Aussagekraft des eingeholten Sachverständigengutachtens schon vor der Urteilsberatung im Einzelnen festzulegen und zur Diskussion zu stellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1991 BVerwG 8 B 164.90 NVwZ 1991, 574 und vom 22. Februar 1994 BVerwG 1 B 168.93 GewArch 1994, 284 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 388/04
    - 1 B 168.93 -, GewArch 1994, 284 f.
  • BVerwG, 14.02.1997 - 1 B 229.96

    Eine die Beschwerde rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei

    Die mündliche Verhandlung dient gerade auch der Meinungsbildung der an der Entscheidung mitwirkenden Richter (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 B 168.93 - und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 -).
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