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   BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00   

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https://dejure.org/2001,396
BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
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Bestattung des Vaters nach Erbschaftsausschlagung

Anspruch nach § 15 BSHG hat nicht nur der Bestattungskostenpflichtige nach bürgerlichem Recht (§§ 1968, 1615 Abs. 2 BGB, sondern auch, wer eine öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht auf eigene Kosten erfüllt (in Baden-Württemberg: nach § 31 BestattG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 15
    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, Zumutbarkeit der Tragung der - Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten

  • Wolters Kluwer

    Bestattungskosten - Übernahme von Bestattungskosten - Übernahme durch den Träger der Sozialhilfe - Zumutbarkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BSHG § 15
    D (A), Sozialhilfe, Bestattungskosten, Sozialhilfeträger, Erben, Bestattungspflicht

  • Judicialis

    BSHG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15
    Sozialhilferecht - Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; -, Zumutbarkeit der Tragung der -; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mittellose Tochter bleibt nicht auf Beerdigungskosten sitzen - Sozialamt muss zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 57
  • NJW 2001, 3722 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 927
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1066
  • DÖV 2001, 786
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99

    Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    BVerwG 5 C 8.00 OVG 22 A 3975/99.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl BVerwGE 116, 287, 289) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (BVerwGE 114, 57, 58 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).

    Die hieraus resultierende Bestattungspflicht der Klägerin regelt zwar nicht die Verpflichtung, die Kosten der Beerdigung zu tragen, wie dies etwa § 1968 BGB oder § 1615 Abs. 2 BGB tun; wird aber - wie hier - die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht erfüllt, resultieren hieraus Kosten wie Entgeltansprüche des Bestattungsunternehmers, die Gegenstand der übernahmefähigen Kostenverpflichtung iS des § 74 SGB XII sind (BVerwGE 114, 57 ff; Gotzen, ZfF 2006, 1, 3).

    Der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, ergibt sich insbesondere aus den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts (Gotzen, ZfF 2006, 1, 3; offen gelassen BVerwGE 114, 57, 60).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Freilich wären die daraus drohenden wirtschaftlichen Nachteile dadurch abgemildert worden, dass die Beklagte bei Unzumutbarkeit der (endgültigen) Kostentragung nach § 74 SGB XII vom zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten hätte erlangen können (vgl. BVerwGE 114, 57, 58 f zu § 15 BSHG; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 74 Rn. 15).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Die Feststellungen des LSG in tatsächlicher Hinsicht und zum maßgeblichen Landesrecht ermöglichen bereits keine endgültige Aussage darüber, ob die Klägerin zur Tragung der Bestattungskosten (zur Unterscheidung zwischen dieser Pflicht und der Bestattungspflicht selbst: BVerwGE 114, 57, 58 f; BSGE 104, 219 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) verpflichtet war.
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