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   BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03   

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https://dejure.org/2005,736
BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03 (https://dejure.org/2005,736)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1 C 17.03 (https://dejure.org/2005,736)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 (https://dejure.org/2005,736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 26 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche Anerkennung der religiösen Ehe; Verleugnung des Glaubens/der Religion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 26 Abs. 1
    Abschiebungsverbot; Asylbewerber; Ausländer; Ausweisung; Begriff der Ehe; Ehegatte; Familienasyl; Familienasyl; Glaubensverleugnung; Heimatstaat; Jezide; Kernbereich; Kurde; Religionsfreiheit; Religionszugehörigkeit; Staatenloser; Syrien; Verleugnung des Glaubens/der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Familienasyl nach § 26 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Schließung einer wirksamen, staatlich anerkannten Ehe; Vorliegen einer religiösen Ehe bei Unzumutbarkeit einer regulären staatlichen Eheschließung im Heimatstaat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 26 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Syrien, Kurden, Staatenlose, Jesiden, Familienasyl, Ehe, Religiöse Eheschließung, Religiös motivierte Verfolgung, Religiöses Existenzminimum, Religionsfreiheit, Eheschließungsfreiheit, gewöhnlicher Aufenthalt, Einreiseverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 26 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Asylrecht; Asylverfahrensrecht - Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche Anerkennung der religiösen Ehe; Verleugnung des Glaubens/der Religion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 18
  • NVwZ 2005, 1191
  • DVBl 2005, 1201
  • DÖV 2005, 827
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Nach religiösem Ritus geschlossene

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    9 Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist (vgl. insbesondere das bereits im OVG-Urteil zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 15. Dezember 1992 BVerwG 9 C 61.91 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159 = NVwZ 1993, 792 und Beschluss vom 11. August 1999 BVerwG 9 B 19.99 Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6).

    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 13 A 10564/92 NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 A 12 S 64/92 ).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    Das Oberverwaltungsgericht hat mit Rücksicht hierauf zutreffend angenommen, dass der Klägerin als staatenloser Kurdin, welcher der syrische Staat aus nichtpolitischen Gründen die Wiedereinreise dauerhaft verweigert, weder Asyl nach Art. 16 a GG noch asylrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG gewährt werden kann (unter Hinweis auf die Urteile des 9. Senats vom 24. Oktober 1995 BVerwG 9 C 3.95 und BVerwG 9 C 75.95 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180 und Nr. 181).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92

    Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 13 A 10564/92 NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 A 12 S 64/92 ).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    OVG 2 L 3490/96.
  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    9 Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist (vgl. insbesondere das bereits im OVG-Urteil zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 15. Dezember 1992 BVerwG 9 C 61.91 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159 = NVwZ 1993, 792 und Beschluss vom 11. August 1999 BVerwG 9 B 19.99 Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts läge in einem faktischen Zwang zur Verleugnung des jezidischen Glaubens vor staatlichen Stellen auch ein Eingriff in den regelmäßig unentziehbaren Kernbereich der Religionsfreiheit (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Januar 2004 BVerwG 1 C 9.03 BVerwGE 120, 16 ).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    Das Oberverwaltungsgericht hat mit Rücksicht hierauf zutreffend angenommen, dass der Klägerin als staatenloser Kurdin, welcher der syrische Staat aus nichtpolitischen Gründen die Wiedereinreise dauerhaft verweigert, weder Asyl nach Art. 16 a GG noch asylrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG gewährt werden kann (unter Hinweis auf die Urteile des 9. Senats vom 24. Oktober 1995 BVerwG 9 C 3.95 und BVerwG 9 C 75.95 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180 und Nr. 181).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1993 - 13 A 10564/92
    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 13 A 10564/92 NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 A 12 S 64/92 ).
  • BGH, 10.10.2017 - 5 StR 379/17

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten bei Eheschließung nach

    Für eine analoge Anwendung von § 52 StPO auf hier (lediglich) nach islamischem Recht geschlossene "Ehen" sieht der Senat keinen Anlass (vgl. Senge in KK-StPO, 7. Aufl., § 52 Rn. 14; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl., § 52 Rn. 5; vgl. zur rechtlichen Bedeutung von lediglich nach religiösem Ritus geschlossenen, staatlich nicht anerkannten Ehen auch BVerwGE 123, 18).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18

    Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei

    3.1 Für den Fall, dass der Kläger seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei hatte, dürfte er sich allenfalls noch auf eine - bisher nicht geltend gemachte - Verfolgung im Sinne von § 3 Abs. 1 AsylG durch die bzw. in der Türkei berufen können, soweit er dort wiedereinreisen könnte (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 - BVerwGE 123, 18 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2016 - 13 A 1859/14

    Zuständigkeit des Mitgliedstaates für das Asylverfahren hinsichtlich systemischer

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 -, BVerwGE 123, 18 = juris, Rn. 9; Marx, in: GK-AufenthG, Stand Mai 2008, § 27 Rn. 21 ff.

    Sowohl im Rahmen des Familienasyls nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17.03 -, BVerwGE 123, 18 = juris, Rn. 9, als auch im Aufenthaltsrecht, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 72 = juris, Rn. 16, Marx, in: GK-AufenthG, Stand Mai 2008, § 27 Rn. 21 ff., 28 Rn. 49, ist eine anerkannte Eheschließung erforderlich; eheähnliche Beziehungen reichen nicht aus.

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