Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4704
BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05 (https://dejure.org/2007,4704)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 5 C 32.05 (https://dejure.org/2007,4704)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 5 C 32.05 (https://dejure.org/2007,4704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 10 Abs. 1, § 35a Abs. 1 bis 3
    Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen; Akzessorietät, keine strenge - bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht; Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten - zum ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für Fahrten und Begleitungen zu ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen als Annexkosten; Verhältnis von Leistungen der Jugendhilfe zu Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen; Ausschluss von Ansprüchen auf Gewährung von weitergehenden ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 10 Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 2; ; SGB VIII § 35a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 10 Abs. 1 § 35a Abs. 1, 2, 3
    Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen; Akzessorietät, keine strenge - bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht; Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten - zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Anspruch auf Erstattung von Fahrt- und Begleitkosten gemäß § 35 a SGB VIII bei ambulanten Behandlungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1991
  • FamRZ 2007, 1977
  • DVBl 2007, 712 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 118.83

    Verhaltenstherapie als eine erlaubnispflichtige Art der Ausübung der Heilkunde -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05
    Zu dem erforderlichen Bedarf zählen, wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 BSHG abgeleitet hat, "vor allem" - aber nicht abschließend - die nachfolgend aufgeführten Leistungen wie ambulante Behandlungen (vgl. allgemein zur psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen einer Eingliederungshilfe nach BSHG: BVerwG, Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 5 C 118.83 - BVerwGE 70, 121).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. Urteile vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 7.09 - BVerwGE 137, 85 und vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 32.05 - Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 5 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13

    Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung;

    Es ist im Leistungssystem der Jugendhilfe daher nicht ausgeschlossen, neben einer in den §§ 28 bis 35 SGB VIII geregelten Hilfeform oder einer ihrer Art mit diesen Hilfeformen vergleichbaren Hilfeform auch deren notwendige Fahrtkosten oder sonstige Kosten, die nach dem individuellen Bedarf durch die Inanspruchnahme einer erforderlichen Hilfe entstehen, als sog. Annexkosten zu übernehmen (zur Übernahme von Kosten für die Fahrt und Begleitung zu einer ambulanten therapeutischen Behandlung nach § 35a SGB VIII vgl. Senatsurt. v. 27.4.2005 - 4 LC 343/04 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 22.2.2007 - 5 C 32.05 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 7 A 11043/13

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen bei Einstellung der Leistungen

    Da sich therapeutische Leistungen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII aber nur in Verbindung mit pädagogischen Leistungen als Hilfe zur Erziehung darstellen, bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2007 - 5 C 32.05 - FEVS 58, 385 ff. auf den vorliegenden Fall übertragen lässt.
  • BVerwG, 28.12.2005 - 5 B 61.05

    Zulassung einer Revision - Klärung des Bedeutungsinhalts des § 10 Abs. 1 S. 1

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 32.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 623/12

    Selbstbeschaffte Hilfe - Beschulung in einem privaten Gymnasium -; Anspruch auf

    Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.2010 - 5 C 7.09 - Urteil vom 22.02.2007 - 5 C 32.05 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2012 - 6 K 83/09

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Weil die Hilfe nach Abs. 2 der Vorschrift "nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet" und der Verweis auf den Leistungskatalog der maßgeblichen sozialhilferechtlichen Vorschriften nicht abschließend ist, kommt insoweit ein Anspruch auf die mit der Gewährung einer Hilfe nach § 35a SGB VIII verbundenen Fahrtkosten - etwa zu einer ambulanten Behandlung oder in den Fällen des § 35a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII - in Betracht (vgl. zu so genannten "Annexkosten" ausführlich OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2005 - 4 LC 343/04 -, zitiert nach juris, dort Rn. 25 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 32.05 -, zitiert nach juris, dort Rn. 10; vgl. hierzu auch Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, § 35 a Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 7.87 -, zitiert nach juris).
  • VG Gera, 13.09.2007 - 6 K 757/06
    Zum Umfang der Kosten für Fahrt und Begleitung der Klägerin zur ambulanten Lerntherapie, die die Beklagte gleichfalls zu tragen verpflichtet ist, verweist die Kammer abschließend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2007 ( BVerwG 5 C 32/05 , NJW 2007, 186-188).
  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

    Der Katalog der aufgezählten Leistungen sei nicht abschließend (BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 32/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht