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   BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07   

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BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07 (https://dejure.org/2008,6211)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2008 - 5 B 208.07 (https://dejure.org/2008,6211)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 5 B 208.07 (https://dejure.org/2008,6211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten bei einer Fixierung des für die Feststellung der Sprachkenntnisse maßgeblichen Zeitpunktes nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG); Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 S. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG); ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Die Beschwerde legt keine Gründe dafür dar, dass der Verzicht des Berufungsgerichts auf eine mündliche Verhandlung auf sachfremden Erwägungen oder groben Fehleinschätzungen beruht hat, worauf das dem Berufungsgericht in § 130a VwGO eingeräumte Ermessen in der Revision allein überprüft werden kann (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5).

    Das Berufungsgericht hat die Kläger auch zu der beabsichtigten Entscheidung nach § 130a VwGO angehört und auf den Schriftsatz der Kläger vom 18. Juni 2007 hin mit Verfügung vom 9. Juli 2007, zu welcher die Kläger dann nochmals ergänzend vorgetragen haben, mitgeteilt, dass es weiterhin beabsichtige, durch Beschluss zu entscheiden, weil es auch unter Berücksichtigung des Vortrages im Schriftsatz vom 18. Juni 2007 die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich halte, woraus sich ergibt, dass es nicht Beweis zu erheben beabsichtigte (zum Erfordernis neuerlicher Anhörung s. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 10, und vom 22. Juni 2007 - BVerwG 10 B 56.07 - stRspr).

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Das Berufungsgericht hat die Kläger auch zu der beabsichtigten Entscheidung nach § 130a VwGO angehört und auf den Schriftsatz der Kläger vom 18. Juni 2007 hin mit Verfügung vom 9. Juli 2007, zu welcher die Kläger dann nochmals ergänzend vorgetragen haben, mitgeteilt, dass es weiterhin beabsichtige, durch Beschluss zu entscheiden, weil es auch unter Berücksichtigung des Vortrages im Schriftsatz vom 18. Juni 2007 die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich halte, woraus sich ergibt, dass es nicht Beweis zu erheben beabsichtigte (zum Erfordernis neuerlicher Anhörung s. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 10, und vom 22. Juni 2007 - BVerwG 10 B 56.07 - stRspr).
  • BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05

    Zur Zulassung einer muslimischen Lehramtsbewerberin zum schulischen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    11 Die von der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG führten selbst dann, wenn sie sich tatsächlich stellten, nicht zur fehlenden Bestimmtheit; die Auslegungsbedürftigkeit allein macht eine Norm deshalb nicht unbestimmt, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (s. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - BVerfGE 103, 21; Beschluss vom 22. Februar 2006 - 2 BvR 1657/05 - BVerfGK 7, 320).
  • BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95

    Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Die Regel, dass bei einer Verpflichtungsklage für die Überprüfung der Sach- oder Rechtslage regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muss (stRspr, s. etwa BVerwG, Urteile vom 9. September 1998 - BVerwG 1 C 14.95 - Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378), steht unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen im materiellen Recht und hat jedenfalls keinen Verfassungsrang.
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt keinen Anspruch darauf, dass das Gericht aus dem zur Kenntnis genommenen Vorbringen die von einem Beteiligten als geboten erachteten Schlüsse zieht und sonst den Vortrag der Beteiligten in bestimmter Weise berücksichtigt oder ihm im Ergebnis folgt (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 - Beschluss vom 13. Juli 2006 - BVerwG 5 B 70.06 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten, wie es Art. 103 Abs. 1 GG vorschreibt, zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben; etwas anderes gilt, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr; vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    11 Die von der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG führten selbst dann, wenn sie sich tatsächlich stellten, nicht zur fehlenden Bestimmtheit; die Auslegungsbedürftigkeit allein macht eine Norm deshalb nicht unbestimmt, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (s. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - BVerfGE 103, 21; Beschluss vom 22. Februar 2006 - 2 BvR 1657/05 - BVerfGK 7, 320).
  • BVerwG, 22.06.2007 - 10 B 56.07

    Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach §

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Das Berufungsgericht hat die Kläger auch zu der beabsichtigten Entscheidung nach § 130a VwGO angehört und auf den Schriftsatz der Kläger vom 18. Juni 2007 hin mit Verfügung vom 9. Juli 2007, zu welcher die Kläger dann nochmals ergänzend vorgetragen haben, mitgeteilt, dass es weiterhin beabsichtige, durch Beschluss zu entscheiden, weil es auch unter Berücksichtigung des Vortrages im Schriftsatz vom 18. Juni 2007 die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich halte, woraus sich ergibt, dass es nicht Beweis zu erheben beabsichtigte (zum Erfordernis neuerlicher Anhörung s. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 10, und vom 22. Juni 2007 - BVerwG 10 B 56.07 - stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 2 A 3725/02
    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Die bisherige Fixierung auf den Zeitpunkt der Aussiedlung konnte zu der Annahme verleiten, es sei bei der Aufnahmeentscheidung eine Prognose zu den Sprachkenntnissen im Zeitpunkt der faktischen Aussiedlung erforderlich (vgl. Nichtzulassungsbeschluss OVG NW vom 8. Oktober 2003 - 2 A 3725/02 -).
  • BVerwG, 13.07.2006 - 5 B 70.06

    Begriff der entschädigungslosen Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt keinen Anspruch darauf, dass das Gericht aus dem zur Kenntnis genommenen Vorbringen die von einem Beteiligten als geboten erachteten Schlüsse zieht und sonst den Vortrag der Beteiligten in bestimmter Weise berücksichtigt oder ihm im Ergebnis folgt (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 - Beschluss vom 13. Juli 2006 - BVerwG 5 B 70.06 ; stRspr).
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R

    Krankenversicherung - Versorgungsmanagementprogramm zur Optimierung der

    Dies entspricht dem materiellen Recht (vgl zum methodischen Ansatz zB BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - juris RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen; BSG SozR 4-4200 § 38 Nr. 4 RdNr 16; BVerwGE 78, 243, 244 = juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 Satz 3 Bundesvertriebenengesetz ).
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R

    (Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) - Erprobung einer

    Abweichungen ergeben sich nicht aus materiellem Recht (vgl zum methodischen Ansatz BVerwGE 78, 243, 244 = Juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - Juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 S 3 BVFG) .
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines

    Abweichungen können sich aber aus materiellem Recht ergeben (vgl zum methodischen Ansatz BVerwGE 78, 243, 244 = Juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - Juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 S 3 Bundesvertriebenengesetz; BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - Juris RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen; Rennert, DVBl 2019, 593).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 5 B 208.07 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 113.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 5 B 208.07 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 22.05.2013 - 6 A 2016/11

    Verwarnung des Geschäftsleiters einer Sparkasse

    Vergleichbare Regelungen existieren auch dort, wo das materielle Recht den maßgeblichen Zeitpunkt für einzelne Tatbestandsmerkmale ausdrücklich vorgibt (zur anteiligen Kürzung von Emmissionsberechtigungen für bestimmte Zuteilungsperioden vgl.: BVerwG, Urteil vom 16.10.2007 - 7 C 33.07 -, BVerwGE 129, 328, 338 [Rdnr. 36]; zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22.02.2008 - 5 B 208/07 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 113 [juris Rdz. 3]).
  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08

    Rückwirkende Bewertung eines Antrags eines Abkömmlings des Klägers auf Aufnahme

    7 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine vertriebenenrechtliche Neureglung auch in noch anhängigen Aufnahmeverfahren anzuwenden ist, soweit es wie das Berufungsgericht für den vorliegenden Fall zutreffend erkannt hat keine Übergangsvorschrift gibt, die eine Fortgeltung des alten Rechts bestimmt (s. etwa Urteil vom 29. März 2001 BVerwG 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Beschluss vom 22. Februar 2008 BVerwG 5 B 208.07 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 113 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 411/05

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem Abkömmling

    - 5 B 208.07 - mit dem der Beschluss des OVG NRW vom 18. September 2007 - 2 A 871/06 - bestätigt worden ist; OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2007 - 2 A 4861/05 - sowie Begründung zu Art. 1 Nr. 3 a) des zum Gesetz gewordenen Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, Entwurf eines Siebten Gesetzes des Bundesvertriebenengesetzes, BTDrucks 16/4017,S. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 12 A 1374/08

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die ausreichende

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 5 B 208.07 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 113, juris.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 13 LB 33/06

    Abhängigkeit der Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen u.a. von den

    Bei noch nicht abgeschlossenen Aufnahmeverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 22.02.2008 - 5 B 208/07 -, juris) die Neufassung anzuwenden.
  • VG Berlin, 14.01.2011 - 9 K 73.09

    Höhe des Altersrentenanspruchs eines Mitglieds des Versorgungswerks der

    Denn bei einer Verpflichtungsklage ist in der Regel für die Überprüfung der Sach- oder Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muss, es sei denn das materielle Recht enthielte eine abweichende Regelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 208/07 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 12 A 2572/07

    Erteilung eines Aufnahmebescheids; Maßgeblichkeit des aktuell geltenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 918/09

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung zur Bewilligung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 739/09

    Möglichkeit der Führung eines einfachen Gesprächs auf deutsch als Voraussetzung

  • VG Berlin, 07.03.2013 - 3 K 456.11

    Anerkennung in Russland erworbener Hochschulzugangsqualifikation

  • VG Köln, 06.04.2011 - 7 K 1005/10

    Vorauusetzungen für den Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides an eine

  • VG Berlin, 19.01.2012 - 3 K 318.10

    Anerkennung ausländischer schulischer Abschlüsse

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