Rechtsprechung
BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 52.10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Versetzung bei Übertragung eines sukzessiv aufgefüllten "personenbezogenen Aushilfspostens"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 26 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Versetzung bei Übertragung eines sukzessiv aufgefüllten "personenbezogenen Aushilfspostens" - rechtsportal.de
BBG § 26 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Versetzung bei Übertragung eines sukzessiv aufgefüllten "personenbezogenen Aushilfspostens" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 20.05.2010 - 1 A 2421/09
- BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 52.10
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
Bundesbeamtenrecht; Post; Versetzung; Abstrakt-funktionelles "Amt"; …
Grundsätzlich genügt nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.365 - juris Rn. 15;… B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz - BBG, § 28 Rn. 6).Die Anfechtungsklage der Klägerin ist ausschließlich gegen die Versetzungsverfügung vom 28. Februar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Juli 2011 gerichtet und umfasst keinen Verpflichtungsantrag auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris).
- VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14;… B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6). - VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1572
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14;… B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6). - VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1526
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14;… B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6). - VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1545
Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post …
Grundsätzlich genügt bei einer Versetzung nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.531 - juris Rn. 14;… B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, § 28 Rn. 6).