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BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einordnung der beamtenrechtlichen Rechtsstellung und Besoldung nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne oder nach der jeweiligen Tätigkeit - Begründung eines Anspruchs auf höhere Besoldung durch die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höher bewerteten Amtes - Ausnahmen ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1966 - I 597/65
- BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61
Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung bei Höherbewertung von Dienstposten …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Denn es ist bereits geklärt, daß sich die Rechtsstellung und der Besoldungsanspruch des Beamten nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne richten, also nach dem Amt, das ihm durch Ernennungsakt übertragen worden ist, nicht dagegen - wie etwa im Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter - nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit; dies hat das Berufungsgericht anhand gesetzlicher Vorschriften zutreffend dargelegt (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]; Urteile vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 59.62 - und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 138.62 -).Denn ein Anspruch der bezeichneten Art wäre ein Anspruch auf Beförderung; und es ist ein anerkannter - übrigens auch von den Klägern in den Vorinstanzen zutreffend erkannter - Grundsatz des geltenden Beamtenrechts, daß der Beamte keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [5]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - a.a.O.).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Die vorliegende Rechtssache hat jedoch keine grundsätzliche Bedeutung; denn sie wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung auf, die der höchstrichterlichen Klärung bedürfte und im Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [91/92]). - BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Denn ein Anspruch der bezeichneten Art wäre ein Anspruch auf Beförderung; und es ist ein anerkannter - übrigens auch von den Klägern in den Vorinstanzen zutreffend erkannter - Grundsatz des geltenden Beamtenrechts, daß der Beamte keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [5];… Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - a.a.O.).
- BVerwG, 07.12.1965 - II C 138.62
Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zu Sozialgerichtsräten - Führen …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Denn es ist bereits geklärt, daß sich die Rechtsstellung und der Besoldungsanspruch des Beamten nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne richten, also nach dem Amt, das ihm durch Ernennungsakt übertragen worden ist, nicht dagegen - wie etwa im Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter - nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit; dies hat das Berufungsgericht anhand gesetzlicher Vorschriften zutreffend dargelegt (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]; Urteile vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 59.62 - und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 138.62 -). - BVerwG, 23.06.1960 - II C 45.57
Auszug aus BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Denn es ist bereits geklärt, daß sich die Rechtsstellung und der Besoldungsanspruch des Beamten nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne richten, also nach dem Amt, das ihm durch Ernennungsakt übertragen worden ist, nicht dagegen - wie etwa im Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter - nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit; dies hat das Berufungsgericht anhand gesetzlicher Vorschriften zutreffend dargelegt (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]; Urteile vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 59.62 - und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 138.62 -). - BVerwG, 14.05.1964 - II C 59.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Denn es ist bereits geklärt, daß sich die Rechtsstellung und der Besoldungsanspruch des Beamten nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne richten, also nach dem Amt, das ihm durch Ernennungsakt übertragen worden ist, nicht dagegen - wie etwa im Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter - nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit; dies hat das Berufungsgericht anhand gesetzlicher Vorschriften zutreffend dargelegt (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28]; Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]; Urteile vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 59.62 - und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 138.62 -).
- BVerwG, 08.05.1968 - VI C 41.67
Anspruch auf Stellenzulage der Beamten (Richter) bei Verwendung in höherwertigen …
Es ist vielmehr ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß der Beamte und Richter (nur) Anspruch auf die nach Maßgabe des Besoldungsgesetzes mit seinem Amt im statusrechtlichen Sinne verbundenen Dienstbezüge hat, d.h. auf die Dienstbezüge des Amtes, das ihm durch einen Ernennungsakt übertragen worden ist (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28] und Beschluß vom 22. März 1967 - BVerwG II B 7.67 -).