Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05   

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BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05 (https://dejure.org/2006,2217)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2006 - 6 P 10.05 (https://dejure.org/2006,2217)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2006 - 6 P 10.05 (https://dejure.org/2006,2217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    MBG SH §§ 8, 84
    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter; Beteiligung eines Beschäftigten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; leitender Angestellter.

  • Bundesverwaltungsgericht

    MBG SH §§ 8, 84
    Angestellter; Beteiligung eines Beschäftigten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Dienststelle; Dienststellenleiter; Interessenpolarität; Kassenärztliche Vereinigung; Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Körperschaft des öffentlichen Rechts; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein als Dienststellenleiter; Beteiligung eines Beschäftigten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Voraussetzungen für die Einstufung als leitender Angestellter; Beurteilung einer leitenden ...

  • Judicialis

    MBG SH § 8; ; MBG SH § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBG SH § 8 § 84
    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren zur Frage der Leitungsfunktion einer Angestellten der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 552
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Daran hat das Gericht später - unter Bestätigung seiner Rechtsprechung im Übrigen - nicht festgehalten (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.).

    Dabei ist unbeachtlich, ob der Angestellte die maßgebenden Entscheidungen selbst trifft (Linienfunktion) oder in Ausfüllung einer "Stabsfunktion" nur die Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung nicht vorbeigehen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 92).

    Wie viele Angestellte unternehmerische Aufgaben mit erheblichem Entscheidungsspielraum wahrnehmen, hängt davon ab, wie stark die Unternehmensleitung zentralisiert oder dezentralisiert ist (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394).

    Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen Konzernunternehmen nicht einmal Vorstandsmitgliedern vorbehalten sind (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    gg) Da die Eigenschaft als leitender Angestellter allein von dessen Funktion zu bestimmen ist, entzieht sie sich der Festlegung durch Einkommensgrenzen oder zahlenmäßig fixierte Sachverantwortung (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 6 f.).

    Die Einsatzlenkung von Arbeitnehmern zur Erfüllung oder Gewährleistung arbeitstechnischer Abläufe nach vorgegebenen Daten kann nur dann als unternehmerische Teilaufgabe eingeschätzt werden, wenn der andere Arbeitnehmer führende Angestellte als Vorgesetzter auch eigenverantwortlich, d.h. mit erheblichem Entscheidungsspielraum versehen, verbindliche Entscheidungen auf personellem und sozialem Gebiet trifft, die eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich machen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 8 f.).

    Die Vorschrift verstieß insbesondere nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104, 114 ff.; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 396 ff.).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Allerdings pflegt das Bundesarbeitsgericht die Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Betriebsrat die Feststellung begehrt wird, dass sie nicht leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind, zu bejahen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1, 4).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 92).

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr angenommen werden können, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 8; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - BAGE 51, 19, 24).

    gg) Da die Eigenschaft als leitender Angestellter allein von dessen Funktion zu bestimmen ist, entzieht sie sich der Festlegung durch Einkommensgrenzen oder zahlenmäßig fixierte Sachverantwortung (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 6 f.).

    Die Einsatzlenkung von Arbeitnehmern zur Erfüllung oder Gewährleistung arbeitstechnischer Abläufe nach vorgegebenen Daten kann nur dann als unternehmerische Teilaufgabe eingeschätzt werden, wenn der andere Arbeitnehmer führende Angestellte als Vorgesetzter auch eigenverantwortlich, d.h. mit erheblichem Entscheidungsspielraum versehen, verbindliche Entscheidungen auf personellem und sozialem Gebiet trifft, die eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich machen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 8 f.).

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebenso gut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 1975 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 7).

    Die vorübergehende Vertretungstätigkeit für einen leitenden Angestellten macht den Vertretenden nicht dadurch nach Dienststellung oder Dienstvertrag selbst zum leitenden Angestellten (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 17; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - a.a.O. S. 24).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr angenommen werden können, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 8; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - BAGE 51, 19, 24).

    Die vorübergehende Vertretungstätigkeit für einen leitenden Angestellten macht den Vertretenden nicht dadurch nach Dienststellung oder Dienstvertrag selbst zum leitenden Angestellten (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 17; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - a.a.O. S. 24).

    Insofern kommt es darauf an, ob die Vertretungstätigkeit mit der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen verbunden ist und in welchem Umfang sie die Beschäftigte B. im Verhältnis zu ihren übrigen Tätigkeiten beansprucht (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - a.a.O. S. 27).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 92).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 - BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374, 379, 384).

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Denn bei der Auslegung der Neufassung knüpft das Bundesarbeitsgericht jedenfalls weitgehend an seine bisherige Rechtsprechung an (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200, 202 f.; Beschluss vom 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - juris Rn. 21; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 23. Aufl. 2006, § 5 Rn. 352).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 92).

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 - BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374, 379, 384).

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 - BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374, 379, 384).

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebenso gut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 1975 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 7).

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05
    Klagt die Kassenärztliche Vereinigung, so ist der Arzt, klagt dieser, so ist die Kassenärztliche Vereinigung gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 26/95 - ">116%20SGB%20V%20Nr.%2014#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 116 SGB V Nr. 14 S. 73 f.).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 80/97 R

    Zuständigkeit des Beschwerdeausschusses für die Kostenfestsetzung im

  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 33/95

    Erstattung der im Verfahren vor dem Berufungsausschuß notwendigen Kosten

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 23.75

    Feststellung der Wählbarkeit - Wahlverfahren - Rechtsschutzinteresse

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 2.76

    Bestellung zum Vorarbeiter - Mitbestimmung des Personalrats

  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Ein solches Motiv ist nicht naheliegend, weil der Ausgang von Mitbestimmungsverfahren bei personellen Einzelmaßnahmen generell die individualrechtliche, ggf. durch Klage vor dem Arbeitsgericht geltend zu machende Rechtsposition unberührt lässt (vgl. Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    Dementsprechend sind im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren regelmäßig die kollektiv-rechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Personalrat und Dienststellenleiter zu klären, während die individuelle Rechtsposition einzelner Beschäftigter davon grundsätzlich unberührt bleibt (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2006 - 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist Beteiligter, wer durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition berührt wird (vgl. Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 19).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der

    Abweichendes kommt in Betracht, wenn und soweit Personalvertretungsgesetze auf § 5 Abs. 3 BetrVG Bezug nehmen oder vergleichbare Tatbestände enthalten (vgl. Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Der Ausgang des Verfahrens lässt die individuelle Rechtsposition des Beschäftigten unberührt (vgl. Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 19).
  • BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 4.07

    Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Zentren des UKE; selbstständige

    Selbstständigkeit und Gebundenheit an Richtlinien und Weisungen im Einzelfall schließen sich nicht aus, solange Entscheidungen typischerweise in eigener Verantwortung getroffen werden (vgl. zum Ausschluss der Mitbestimmung bei Personen mit Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten: Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 2.05 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 2 S. 5; ferner Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 30).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf

    Es liegt daher nahe, sich bei der Auslegung der Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 1 MBGSH an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 1 BetrVG zu orientieren (vgl. in diesem Zusammenhang zum Ausschluss der Mitbestimmung bei leitenden Angestellten: Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 24 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13

    Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung zu Recht die Zulässigkeit entsprechender Feststellungsanträge bejaht (BVerwG, HessVGH a.a.O.; BayVGH B. v. 24.4.1997 - 17 P 96.4014 - PersR 1997, 492; ebenso zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; vgl. zur Zulässigkeit eines Streits um die Feststellung der Eigenschaft eines Arbeitnehmers als leitender Angestellter BAG B. v. 17.12.1974 - 1 ABR 131/73 - NJW 1975, 1717; davon ausgehend BVerwG B. v. 22.3.2006 - 6 P 10.05 - PersV 2006, 384).
  • BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08

    Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

    Denn sie werden durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition berührt (vgl. dazu Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 7.03 - BVerwGE 119, 363 = Buchholz 451.9 Art. 234 EG-Vertrag Nr. 2 S. 22 und vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Besetzung der vom Universitätsklinikum

    Derartige an § 5 Abs. 3 BetrVG angelehnte Sondervorschriften für Körperschaften ohne Gebietshoheit finden sich etwa in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBGSH (s. dazu Beschluss des Senats vom 22. März 2006 BVerwG 6 P 10.05 ) sowie in § 92 RPPersVG, § 109 Abs. 1 Nr. 3 NdsPersVG und § 83 Abs. 1 MVPersVG.
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 17.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 8.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 10.07

    Zum 1. Juli 2005 besetzte der Beteiligte die Stelle des Kaufmännischen Leiters

  • VG Hamburg, 16.10.2020 - 25 FL 159/20

    Zu der Frage, ob es der Mitbestimmung durch den örtlichen Personalrat unterliegt,

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 9.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • VGH Hessen, 28.08.2012 - 22 A 161/11

    Zur Frage der Zuständigkeit des Personalrats bei Arbeitszeitregelungen einer

  • VG Ansbach, 04.11.2008 - AN 8 P 08.00315

    Mitbestimmung bei Einstellung; Leitender Angestellter; Medizinmanagerin

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