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   BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10, 7 VR 1.10 (7 C 21.09)   

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https://dejure.org/2010,3699
BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10, 7 VR 1.10 (7 C 21.09) (https://dejure.org/2010,3699)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2010 - 7 VR 1.10, 7 VR 1.10 (7 C 21.09) (https://dejure.org/2010,3699)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2010 - 7 VR 1.10, 7 VR 1.10 (7 C 21.09) (https://dejure.org/2010,3699)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 UmwRG, § 1 Abs 1 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 UmwRG, § 8a BImSchG, § 80 Abs 5 VwGO
    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid wiederherzustellen; im Revisionsverfahren gestellter Antrag

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rügebefugnis anerkannter Umweltverbände gegen Genehmigungserteilungen zum Bau und Betrieb von Verbrennungsanlagen; Auswirkungen der Überschreitung von Immissionsschutzgrenzwerten zur Erhaltung der Luftqualität auf die ...

  • rewis.io

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid wiederherzustellen; im Revisionsverfahren gestellter Antrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid wiederherzustellen; im Revisionsverfahren gestellter Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rügebefugnis anerkannter Umweltverbände gegen Genehmigungserteilungen zum Bau und Betrieb von Verbrennungsanlagen; Auswirkungen der Überschreitung von Immissionsschutzgrenzwerten zur Erhaltung der Luftqualität auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10
    Dem Charakter des Eilverfahrens nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO entsprechend kann das Gericht seine vorläufige Entscheidung im Regelfall nur auf der Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als wesentliches Element der Interessensabwägung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angeordneten Sofortvollzugs treffen (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179.95 - NVwZ 1996, 58 ).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10
    Bei einem im Revisionsverfahren gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist zu prüfen, ob entgegen der vorinstanziellen Klageabweisung gleichwohl die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs geboten ist, weil die vorausgegangene Entscheidung offensichtlich gegen revisibles Recht verstößt (Beschluss vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22

    Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im

    Lässt sich die Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung nicht eindeutig beurteilen, bedarf es schließlich einer allgemeinen Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, Rn. 13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Dem Charakter des Eilverfahrens nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO entsprechend kann das Gericht seine vorläufige Entscheidung im Regelfall nur auf der Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage treffen (st.Rspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.9.1995 - 2 BvR 1179.95 - NVwZ 1996, 58; BVerwG, Beschluss vom 22.3.2010 - 7 VR 1.10 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20

    Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

    Vielmehr ist mit einer Entscheidung zugunsten des Vorhabenträgers dann zu rechnen, wenn auf Grundlage einer ausreichenden Sachprüfung eine Entscheidung zu dessen Gunsten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, juris Rn. 16; Mann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juni 2019, § 8a BImSchG, Rn. 39, m.w.N.).
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