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   BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09   

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https://dejure.org/2010,8370
BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09 (https://dejure.org/2010,8370)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2010 - 9 B 102.09 (https://dejure.org/2010,8370)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2010 - 9 B 102.09 (https://dejure.org/2010,8370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Widmung eines in Privateigentum stehenden Grundstücks als Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 3; StrRegDV § 12; FStrG § 24
    Widmung eines im Privateigentum stehenden Grundstücks als Enteignung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widmung eines Grundstücks als Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Es ist danach ausgeschlossen, dass diese auf dem geltend gemachten Gehörsverstoß beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33 S. 3).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Es ist danach ausgeschlossen, dass diese auf dem geltend gemachten Gehörsverstoß beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33 S. 3).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Der von ihr in Bezug genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lässt im Gegenteil erkennen, dass die aufgeworfene Frage nicht losgelöst von der jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung einer Widmung beantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158 ).
  • BVerwG, 24.10.2007 - 9 B 31.07

    Ermächtigung eines Beliehenen zur Abwälzung der Umsatzsteuer; Beleihung als

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Die Beschwerde legt nicht dar, dass die Klärung der Rechtsqualität der konkludenten Widmung nach früherem bayerischen Recht für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 9 B 31.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04

    Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung er jeweils herangezogen wird (Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 8 B 194.97 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 S. 50 f. und vom 1. Februar 2005 - BVerwG 7 B 115.04 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 194.97

    Erschließungsbeitragsrecht - Entstehen der Beitragspflicht, Verjährung, und

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung er jeweils herangezogen wird (Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 8 B 194.97 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 S. 50 f. und vom 1. Februar 2005 - BVerwG 7 B 115.04 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem solchen Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 46.10

    Darstellung der Widmung eines in Privateigentum stehenden Grundstücks als

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2010 - BVerwG 9 B 102.09 - wird zurückgewiesen.
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