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   BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16   

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https://dejure.org/2017,7286
BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 (https://dejure.org/2017,7286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 35 Satz 1, § 39 Abs. 1 Satz 3, § 41 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Satz 2, § 43 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 und 3 Nr. 1, Satz 4
    Anfechtung; Authentizität; Außenverhältnis; Behörde; Beihilfebescheid; Beihilfeleistung; Bekanntgabe; Bestandserwartung; Bestechung; Bestimmung; Beteiligter; Beteiligung; Bevollmächtigter; Bevollmächtigung; Dritter; Drohung; Empfängerhorizont; Entscheidungsfrist; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 2 S 3 Nr 1 VwVfG, § 164 Abs 1 BGB
    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Erwirkung des Verwaltungsakts durch Bestechung oder arglistige Täuschung durch den Vertreter des Begünstigten; Täuschung der Beihilfestelle über die Identität des Antragstellers; ...

  • doev.de PDF

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden

  • rewis.io

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme; Beihilfebescheid; Verwaltungsakt; Maßnahme; Behörde; Nichtakt; Empfängerhorizont; Zeichnungsbefugnis; Missbrauch; Bekanntgabe; Wirksamkeit; Bestimmung; Beteiligter; Bevollmächtigter; Vollmacht; Außenverhältnis; Innenverhältnis; Vertretungsmacht; Handeln unter ...

  • rechtsportal.de

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Erwirkung des Verwaltungsakts durch Bestechung oder arglistige Täuschung durch den Vertreter des Begünstigten; Täuschung der Beihilfestelle über die Identität des Antragstellers; ...

  • datenbank.nwb.de

    Rücknahme von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkten Beihilfebescheiden; Zurechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die durch Bestechung und arglistige Täuschung erlangte Beihilfeleistung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Beamtenbeihilfe: 600.000 Euro für Zahnarztrechnungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung von Beihilfe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücknahme und Rückforderung von durch Bestechung und arglistige Täuschung erwirkter Beihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 158, 258
  • DÖV 2017, 830
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Mithin ist ohne Bedeutung, ob für die Maßnahme eine gesetzliche Grundlage besteht und sie deren Grenzen wahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 11; vgl. auch Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 35 Rn. 54).

    Da die Bescheide einer Behörde zuzurechnen sind und auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 35 Satz 1 VwVfG erfüllt sind, stellt sich nicht die Frage, ob es sich bei ihnen um sogenannte Nichtakte (Scheinverwaltungsakte) handelt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 9).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Ein "Erwirken" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Bestechung beziehungsweise arglistige Täuschung für den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsaktes zumindest objektiv mitursächlich war (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8; vgl. ferner Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 und vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 17 sowie Beschluss vom 18. August 1993 - 3 B 35.93 - juris Rn. 4).

    Nicht erforderlich ist, dass die sachbearbeitenden Mitarbeiter der Behörde die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt haben (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Begründung eines Verwaltungsaktes bestimmen sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971 - 2 C 17.70 - BVerwGE 38, 191 ).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ist schließlich nicht bereits dann unanwendbar, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. August 1986 - 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 und vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 33).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Ob eine Zurechnung ausscheiden muss, wenn der Begünstigte bei der Wahrnehmung seiner Pflichten ein Höchstmaß an Sorgfalt hat walten lassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 33.96 - juris Rn. 29), kann hier dahinstehen, da sich der Kläger ausweislich der bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts für die Wahrnehmung seiner Beihilfeangelegenheiten zu keinem Zeitpunkt auch nur interessiert hat.
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1996 - 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonstiges Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 sowie Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 S. 127 f.).
  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16
    Deshalb ist bei der Auslegung des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG (auch) zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB auch möglich ist, wenn die Täuschung oder Drohung nicht von dem Anfechtungsgegner, sondern von seinem Vertreter ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. Oktober 1980 - V ZR 30/79 - WM 1980, 1452 und vom 20. November 1995 - II ZR 209/94 - NJW 1996, 1051, jeweils m.w.N.), wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Anfechtungsgegner von der die Anfechtung rechtfertigenden Handlung des Vertreters Kenntnis hatte oder diese billigte (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1978 - V ZR 210/74 - WM 1979, 235 ).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften;

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01

    Verfestigung einer Splittersiedlung

  • BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86

    Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
  • BGH, 17.11.1978 - V ZR 210/74

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (c.i.c.) - Anforderungen und

  • BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich des Begriffes "Erwirken"

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 30/79
  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren BVerwG 5 C 4.16 entschieden.

    Die auf das Konto seiner Ehefrau überwiesenen Beihilfeleistungen hat er mit Blick auf die im Zusammenhang mit der Beantragung der Gewährung von Beihilfe jedenfalls von ihren Rechtsgedanken her anwendbaren zivilrechtlichen Grundsätze über das Handeln unter fremdem Namen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - UA S. 7) gegen sich gelten zu lassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 L 216/18

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen arglistiger Täuschung über die Höhe

    Allerdings geht von den strafgerichtlichen Feststellungen regelmäßig eine faktische Bindungswirkung dergestalt aus, dass Verwaltungsgerichte im Regelfall nicht gehalten sind, die strafrechtlich relevanten Tatsachen eigenständig festzustellen und zu würdigen, sofern sich dies ob der Besonderheiten des Einzelfalles nicht aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris Rn. 26 [m. w. N.]; s. auch Beschluss vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, juris Rn. 8), etwa weil gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellung gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 A 389/16 -, juris Rn. 19 [m. w. N.]).

    Nicht erforderlich ist, dass die sachbearbeitenden Mitarbeiter der Behörde die Rechtswidrigkeit des Bescheids erkannt haben (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris Rn. 25 [m. w. N.]).

    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 40 [m. w. N.]).

    Das Erwirken eines Verwaltungsaktes durch arglistige Täuschung ist eine Fallgestaltung, in der der Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach der gesetzgeberischen Konzeption regelmäßig Vorrang vor den Schutzgütern der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einzuräumen ist (BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 41).

    Ein durch arglistige Täuschung des Begünstigten erwirkter Verwaltungsakt ist demnach auch nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG aufhebbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017, a. a. O. Rn. 38).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 12 B 16.17

    Rechtsmissbräuchliche Antragstellung von Informationsanträgen in Massenverfahren

    Durch die umfassende Vollmachterteilung hat sie - wie auch die anderen Antragsteller - die missbräuchliche massenhafte Geltendmachung von Informationsansprüchen ermöglicht (vgl. zur Zurechenbarkeit des Vertreterhandelns im Verwaltungsverfahren BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - BVerwG 5 C 4.16 - juris Rn. 14ff.).
  • VG Aachen, 09.11.2018 - 7 K 2350/18

    Rückforderung von zu Unrecht an den Erblasser gezahlten Beihilfen in Höhe von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4/16 -, BVerwGE 158, 258-271; OVG NRW, Urteil vom 14. Juli 2004 - 10 A 4471/01 -, juris.

    vgl. so wörtlich (ab Rn. 27) BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4/16 -, juris; vgl. im Übrigen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BGH, Urteile vom 17. Oktober 1980 - V ZR 30/79 - und vom 20. November 1995 - II ZR 209/94 -, sowie vom 17. November 1978 - V ZR 210/74 -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2019 - 3 B 64.18

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken

    Ähnlich wie Soll-Vorschriften sind auch Vorschriften zu verstehen, die zwar die Behörde zu einer Ermessenentscheidung ermächtigen, gleichzeitig aber ausdrücklich oder doch nach Sinn und Zweck hinreichend deutlich zu erkennen geben, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Entscheidung im Regelfall in einem bestimmten Sinn ergehen soll, sogenannte "intendierte" Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - juris Rn. 6; Urteil vom 5. Juli 1985 - 8 C 22.83 - juris Rn. 22; Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - juris Rn. 40 f.; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 40 Rn. 65).

    Ist eine ermessenseinräumende Vorschrift dahin auszulegen, dass sie für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinne ausgeht, so müssen nach den Grundsätzen über das intendierte Ermessen besondere Gründe vorliegen, um eine gegenteilige Entscheidung zu rechtfertigen; liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, so versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst und bedarf es daher keiner weiteren Ausführungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 - juris Rn. 40; Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 A 1581/23

    Windenergie Immissionsschutzrecht Genehmigungsbehörde militärischer Luftverkehr

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22.3.2017 - 5 C 4.16 -, BVerwGE 158, 258 = juris, Rn. 40 f., vom 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, juris, Rn. 32, vom 16.6.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 = juris, Rn. 14 f., und vom 23.5.1996 - 3 C 13.94 -, juris, Rn. 51; siehe auch BVerwG, Urteil vom 26.7.2006 - 6 C 20.05 -, BVerwGE 126, 254 = juris, Rn. 104 f.
  • VGH Bayern, 25.09.2017 - 14 CS 15.1273

    Rückforderung von Beihilfeleistungen - Anforderungan an die Rückforderung

    Sind jedoch außergewöhnliche Umstände, die eine andere Entscheidung des konkreten Einzelfalls möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2017 - 5 C 4.16 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Dies gilt erst Recht bei einem Rückforderungsbetrag in Höhe von 78.938,23 Euro (vgl. Nr. 2 des Bescheids vom 19. Juli 2012), wenn sich der Behörde nach den Umständen des Einzelfalls geradezu aufdrängen muss, dass eine differenziertere Betrachtung erforderlich sein könnte (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.3.2017 - 5 C 4.16 - juris Rn. 41).

    Zwar geht von strafgerichtlichen Feststellungen regelmäßig eine faktische Bindungswirkung dergestalt aus, dass Verwaltungsgerichte im Regelfall nicht gehalten sind, die strafrechtlich relevanten Tatsachen eigenständig festzustellen und zu würdigen, sofern sich dies ob der Besonderheiten des Einzelfalles nicht aufdrängt (BVerwG, U.v. 22.3.2017 - 5 C 4.16 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VG Berlin, 29.01.2021 - 12 K 416.19

    Erteilung eines Visums zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs an einer

    Ist eine ermessenseinräumende Vorschrift dahin auszulegen, dass sie für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinne ausgeht, so müssen nach den Grundsätzen über das sogenannte "intendierte" Ermessen besondere Gründe vorliegen, um eine gegenteilige Entscheidung zu rechtfertigen; liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, so versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst und bedarf es daher keiner weiteren Ausführungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - BVerwG 5 C 4.16 -, juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 4 A 1992/16

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Zuwendung aus einem Förderprogramm;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22.3.2017 - 5 C 4.16 -, BVerwGE 158, 258 = juris, Rn. 40, m. w. N., und vom 23.5.1996 - 3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Sonst.
  • VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22

    Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über

    vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris, Rn. 25.

    vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4.16 -, juris, Rn. 25 m. w. N.

  • VG Hamburg, 13.06.2023 - 16 K 1847/22

    Erfolglose Klage gegen die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe wegen von

  • OVG Hamburg, 07.12.2022 - 5 Bf 207/21

    1. Eine Unkenntnis beruht i.S.d. § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Alt. 2 VwVfG auf grober

  • OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 4 M 13.19

    Beihilfe; Rückforderung überzahlter Beihilfeleistungen; Billigkeitsentscheidung;

  • BVerwG, 12.02.2020 - 8 C 6.19

    Bestimmung des Begriffs des Erben nach § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG allein nach §

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 10 B 676/18

    Rücknahme einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit

  • VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18

    Erholungsurlaubsgewährung während der Zeit eines sog. "Hamburger Modells";

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 14 B 15.910

    Kürzung der deutschen Versorgungsbezüge um die während des Ruhestands von einer

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 16 K 1956/22

    Zum Nachweis des Liquiditätsengpasses als Voraussetzung für die Gewährung einer

  • VG Augsburg, 29.05.2018 - Au 2 E 18.200

    Auswirkung eines laufenden Disziplinarverfahrens auf das Auswahlverfahren für

  • VG Neustadt, 20.11.2018 - 5 K 1199/17

    Ermessensentscheidung bei der Geltendmachung von Feuerwehrkosten

  • OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - 4 A 4282/18

    Rücknahme des Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigen Beginns mit der Maßnahme;

  • VG Hamburg, 13.02.2023 - 16 K 1559/22

    Zu den Mitwirkungspflichten des Empfängers einer öffentlichen Förderung

  • VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14

    Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2018 - 10 A 3265/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 1 A 2698/20

    Teilweise Rücknahme des Beihilfebewilligungsbescheides; Rückforderung zu viel

  • VG München, 17.05.2021 - M 17 K 18.3627

    Rücknahme von Beihilfebescheiden sowie Rückforderung von Beihilfezahlungen wegen

  • VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18

    Lebensunterhalt eines Einbürgerungsbewerbers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - 4 A 2368/18

    Bewilligung von Fördermitteln für Maßnahmen eines Weiterbildungsprogramms

  • OLG Dresden, 18.03.2019 - 2 Ws 670/18

    Entscheidung über die Gewährung von Vollzugslockerungen gemäß § 38 Abs. 2

  • VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634

    Krankenversicherung, Leistungen, Krankheit, Krankenkasse, Bescheid,

  • VG München, 30.03.2023 - M 17 K 18.1564

    Fortbestehen der Entsorgungsverantwortung

  • VG Minden, 11.11.2022 - 11 K 1787/21
  • VG Berlin, 08.11.2019 - 26 K 409.17

    Zulässigkeit der Widerklage auf Feststellung der Forderung gegen den

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