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   BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98   

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https://dejure.org/1999,24945
BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98 (https://dejure.org/1999,24945)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1999 - 9 B 1036.98 (https://dejure.org/1999,24945)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1999 - 9 B 1036.98 (https://dejure.org/1999,24945)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz des vorinstanzlichen Urteils zu einer das berufungsgerichtliche Verfahren betreffenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Zu Unrechte Bejahung der Zulässigkeit der Berufung des Bundesbeauftragten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98
    Die Beschwerde des Klägers, mit der die Divergenz zu einer das berufungsgerichtliche Verfahren betreffenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und damit zugleich ein Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemacht wird (vgl. hierzu Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313), hat Erfolg.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 21.98

    Berufungsbegründung; Rechtsmittelbelehrung; Jahresfrist; Verwerfung der Berufung.

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98
    Diese ist zudem während des Revisionsverfahrens nicht weitergelaufen (vgl. Urteile des Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 21.98 -).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98
    Der Senat hat mit Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (NVwZ 1998, 1311 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen), zu dem die Beschwerde zu Recht die Divergenz der angefochtenen Entscheidung geltend macht, entschieden, daß § 124 a Abs. 3 VwGO auch in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz gilt und daß es für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung im Sinne dieser Vorschrift nicht genügt, wenn sich die Begründung und der Berufungsantrag lediglich dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen.
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1037.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; irreführende Anhörungsmitteilung; Angabe über

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1036.98
    Eine der Berufung in vollem Umfang stattgebende Entscheidung wäre hiernach nur nach einem erneuten, die Anhörungsverfügung des Senatsvorsitzenden richtig wiedergebenden Anhörungsschreiben zulässig gewesen (vgl. den gleichzeitig ergehenden Beschluß im Verfahren - BVerwG 9 B 1037.98 -).
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