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   BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03   

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https://dejure.org/2004,2945
BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03 (https://dejure.org/2004,2945)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 7 C 5.03 (https://dejure.org/2004,2945)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 (https://dejure.org/2004,2945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG - § 11 b Abs. 1; VwVfG - § 16 Abs. 3
    Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer; Vertreter, gesetzlicher; Vergütungsanspruch; Auslagenersatz; Aufwendungsersatzanspruch; Schuldverhältnis, auftragsähnliches; Leistungsbescheid.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 11 b Abs. 1
    Aufwendungsersatzanspruch; Auslagenersatz; Leistungsbescheid; Schuldverhältnis, auftragsähnliches; Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vergütungsanspruch; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer; Vertreter, gesetzlicher

  • Wolters Kluwer

    Verpfichtung zum Ersatz von Aufwendungen insbesondere Baukosten; Anfechtung eines Leistungsbescheides; Voraussetzungen an den Begriff der Aufwendungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; Vergütungsanspruch; Leistungsbescheid; Auslagenerstattung

  • Judicialis

    VermG § 11 b Abs. 1; ; VwVfG § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 11 b Abs. 1; VwVfG § 16 Abs. 3
    Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer; Vertreter, gesetzlicher; Vergütungsanspruch; Auslagenersatz; Aufwendungsersatzanspruch; Schuldverhältnis, auftragsähnliches; Leistungsbescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    § 11b VermG; § 16 VwVfG
    Bestellung eines Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts und Aufwendungsersatz (RD Udo Michael Schmidt; Neue Justiz 9/2004, S. 425-426)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 344
  • NJ 2004, 425
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17

    Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Auslagenbegriff; Begriff der Verwaltungsgebühren;

    Auch in diesen Zusammenhängen werden unter Auslagen die Kosten abgrenzbarer Tätigkeiten wie Post- und Schreibgebühren, Reisekosten und Tagegelder verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 - BVerwGE 120, 344 ; Kallerhoff/Hecker, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 85 Rn. 5; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 85 Rn. 6).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07

    Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Privater; privater Dritter; maßgeblich;

    In der Entscheidung vom 22. April 2004 (BVerwG 7 C 5.03 - Buchholz 428 § 11b VermG Nr. 1) ging es um den Ersatz der Kosten der Bestellungsbehörde vom Eigentümer, die diese dem gesetzlichen Vertreter im Voraus gezahlt hat.

    Der präsente Schuldner soll die Last der Vorfinanzierung und des Ausfallrisikos tragen und damit die Auswahl eines gesetzlichen Vertreters erleichtern (vgl. Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 5.03 - BVerwGE 120, 344 ).

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nach § 11b VermG und Ansprüche zwischen

    Der gesetzliche Vertreter ist somit wegen solcher Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - 7 C 5.03 -, juris [Rn. 9 ff.], BVerwGE 120, 344).

    Das Gesetz geht mithin von einem engen Auslagenbegriff aus und lässt erkennen, dass der Umfang der erstattungsfähigen Auslagen jedenfalls nicht über die notwendigen Auslagen im Sinne des § 85 VwVfG hinaus geht; erfasst werden somit im Regelfall Post- und Schreibgebühren, Reisekosten und Tagegelder (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - 7 C 5.03 -, juris [Rn. 13], BVerwGE 120, 344; Kiethe in RVI, VermG § 11b Rn. 16; Bonk/Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 16 Rn. 31).

  • VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 89.08

    Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten

    Weiterhin wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 2004 (7 C 5.03 = ZOV 2004, 260) hingewiesen und ausgeführt, dass § 11 b VermG Ausfluss des öffentlichen Interesses sei, bei Beendigung der staatlichen Verwaltung für Grundstücke, deren Eigentümer nicht feststellbar seien, eine ordnungsgemäße Grundstücksverwaltung sicherzustellen.

    Zweck der Bestellung des Vertreters nach § 11 b VermG ist das öffentliche Interesse an einer gesetzlichen Vertretung des Eigentümers und damit einer ordnungsgemäßen Grundstücksverwaltung (BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 - Rz. 12 zitiert nach juris).

  • VG Berlin, 24.04.2009 - 29 A 90.08

    Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten

    Weiterhin wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 2004 (-7 C 5.03- ZOV 2004, 260) hingewiesen, wo ausgeführt wird, dass § 11 b VermG Ausfluss des öffentlichen Interesses sei, bei Beendigung der staatlichen Verwaltung für Grundstücke, deren Eigentümer nicht feststellbar seien, eine ordnungsgemäße Grundstücksverwaltung sicherzustellen.

    Zweck der Bestellung des Vertreters nach § 11 b VermG ist das öffentliche Interesse an einer gesetzlichen Vertretung des Eigentümers und damit einer ordnungsgemäßen Grundstücksverwaltung (BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 - Rz. 12 zitiert nach juris).

  • VG Berlin, 04.07.2007 - 1 A 97.06

    Zum Vergütungs- und Auslagenerstattungsanspruch bei Bestellung eines gesetzlichen

    b) Die baren Auslagen (Post-, Telefon- und Schreibgebühren sowie - hier nicht in Betracht kommende - Reisekosten und Tagesgelder, vgl. BVerwGE 120, 344, 348) sind nach Auffassung der Kammer ebenfalls zu pauschalieren, da ein konkreter Nachweis mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 7 B 159.02

    Ermächtigung seitens der Behörde i.R.d. Auferlegung von über die "baren Auslagen"

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 5.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10

    Rückabwicklungen von Erstattungen nach dem Vermögensgesetz

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 22.04.2004 zum Aktenzeichen 7 C 5.03, dass diese zwischen Kläger und Beklagten geübte Praxis rechtswidrig sei.
  • VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 28.02

    Anspruch auf Vergütung und Erstattung barer Auslagen gegenüber der bestellenden

    Damit bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass für das durch die Bestellung begründete Innenverhältnis zwischen dem gesetzlichen Vertreter und dem vertretenen Eigentümer das Zivilrecht maßgebend ist" (BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 -, amtl. Abdruck S. 7).
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