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BVerwG, 22.05.1957 - IV A 01.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 22.05.1957 - IV A 01.56
- BVerwG, 28.05.1963 - IV A 01.56
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56
Rechtsmittel
Verfassungsrechtlich ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen dem Bund und einen Land um eine vom Bund beanspruchte Mitwirkungsbefugnis dann, wenn die Befugnis aus dem Verfassungsrecht, insbesondere dem GG, derart hergeleitet wird, daß die Verfassungssätze nicht bloß Vortragen bei Auslegung von Vorschriften ohne Verfassungsrang bilden (ebenso IV A 01.56).Der Senat hält den vorliegenden Streit entgegen den Vordergerichten ebenso für verfassungsrechtlich wie den ihm gleichzeitig im ersten und letzten Rechtszuge vorliegenden Streit zwischen denselben Parteien aus Anlaß der Verleihung von Rechten an der F. - BVerwG IV A 01.56 -, in dem ebenfalls Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach § 9 Abs. 3 BVerwGG beschlossen worden ist.
Hinsichtlich des Weiteren Verfahrensverlaufes nimmt der Senat auf die Ausführungen in seinem gleichzeitigen Beschluß BVerwG IV A 01.56 Bezug.