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   BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61   

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https://dejure.org/1962,974
BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61 (https://dejure.org/1962,974)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1962 - I C 95.61 (https://dejure.org/1962,974)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - I C 95.61 (https://dejure.org/1962,974)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61
    Aus BVerfGE 4, 412 und aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Mai 1960 (NJW 1960 S. 1542) lassen sich keine Schlüsse für die gegenwärtige Sache ziehen.
  • BAG, 12.05.1960 - 2 AZR 559/58

    Verhandlungstermin - Gesetzlicher Richter - Verfahrensmangel - Fehlerfreie

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61
    Aus BVerfGE 4, 412 und aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Mai 1960 (NJW 1960 S. 1542) lassen sich keine Schlüsse für die gegenwärtige Sache ziehen.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61
    Wie im Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1961 (DVBl. 1961 S. 668) ausgeführt, sollen die Beteiligten nach § 86 Abs. 2 VwGO die zur Ablehnung von Beweisanträgen führenden Erwägungen des Gerichts in einem solchen Stadium des Verfahrens und in solcher Art kennenlernen, daß sie sich darauf einrichten, z.B. neue Beweisanträge stellen oder sich in einem abschließenden Vortrag mit der in dem Beschluß zutage tretenden Auffassung des Gerichts auseinandersetzen können.
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Wie sich aus den §§ 174 Abs. 4 und 177 Abs. 2 BBauG ergibt, ist die Rechtmäßigkeit der Versagung nach dem neuen Recht zu beurteilen (Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 -, Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 105.62 -).
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 268 und Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 -) ist der Zweck des § 86 Abs. 2 VwGO unter anderem darin zu sehen, daß der Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrages führenden Erwägungen des Gerichts erfahren soll, damit er sich in der Verfolgung seiner Rechte darauf einrichten, insbesondere einen neuen oder ergänzten Beweisantrag stellen oder im abschließenden Vertrag sich mit der im Beschluß zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinandersetzen kann.
  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3991/87

    Berufspflichtverletzung eines Bezirksschornsteinfegers - Führung und Aufbewahrung

    In dem mit Urteil vom 20. März 1990 entschiedenen Fall waren dem betroffenen Kläger erhebliche Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Kehrbücher schon während der Probezeit zur Last gelegt worden, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die zuständige Behörde regelmäßig berechtigt und verpflichtet, eine probeweise erfolgte Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers aufzuheben (BVerwG, Urteil vom 24. März 1964 -- I C 95/61 --, GewArch 1965, 16).
  • BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer

    Daß zur Zeit der Antragstellung um die Genehmigung nach § 4 WSG nicht für die Teilung, sondern für den Kaufvertrag nachgesucht wurde, ist für die Fortführung des Genehmigungsverfahrens ohne Belang (vgl. Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 - [S. 3 f.]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung

    Eingeleitete Vorfahren sind jedoch noch nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes weiterzuführen (§ 174 Abs. 5, § 177 Abs. 2 BBauG), während die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Genehmigung nunmehr nach neuen Recht zu beurteilen ist (BVerwG I C 95.61 in Buchholz BVerwG 406, 11, § 174 BBauG Nr. 2; I C 105.62 in Buchholz BVerwG 406.11, § 177 BBauG Nr. 1).
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