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   BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81   

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BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81 (https://dejure.org/1985,6046)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 1 C 24.81 (https://dejure.org/1985,6046)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 1 C 24.81 (https://dejure.org/1985,6046)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltserlaubnis eines Asylantragstellers - Anspruch auf Asyl - Konkretisierung einer Ausreisepflicht

 
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  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Vor dem Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem angeblichen Verfolgungsland eingereisten Asylbewerbern zur Durchführung des Asylverfahrens in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, der nach pflichtgemäßem Ermessen Nebenbestimmungen beigefügt werden durften (BVerwGE 62, 206).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Für die Frage, ob dieser Ausspruch einen mit der Anfechtungsklage (§§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 1 VwGO) angreifbaren Verwaltungsakt darstellt, ist der von der Behörde erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung unter Berücksichtigung des Widerspruchsbescheides verstehen konnte (BVerwGE 41, 305 [306]; 57, 158 [161]).
  • BVerwG, 25.04.1983 - 1 B 57.83

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Das Begehren des Klägers, die Beklagte zu verpflichten, ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, hat sich durch das Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) - AsylVfG - erledigt, da nach diesem Gesetz grundsätzlich Asylbewerbern ein gesetzliches Aufenthaltsrecht zusteht (§§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 AsylVfG) und eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des Asylverfahrens nicht mehr erteilt werden darf (Beschluß vom 25. April 1983 - BVerwG 1 B 57.83 - Buchholz 402.25 § 21 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Da das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Qualifizierung des behördlichen Handelns ebenfalls einwirkende materielle Recht (BVerwGE 59, 319 [325]) davon ausgeht, daß durch die Abschiebungsandrohung eine ausreichende Konkretisierung der Ausreisepflicht erfolgt (§ 13 AuslG), und da in Übereinstimmung hiermit der Widerspruchsbescheid als Verfahrensgegenstände außer des Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nur die Abschiebungsandrohung nennt, hätte sich die Auslegung des Berufungsgerichts aller Wahrscheinlichkeit nach revisionsgerichtlich nicht beanstanden lassen (vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 47.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 72 [S. 122]).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Für die Frage, ob dieser Ausspruch einen mit der Anfechtungsklage (§§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 1 VwGO) angreifbaren Verwaltungsakt darstellt, ist der von der Behörde erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung unter Berücksichtigung des Widerspruchsbescheides verstehen konnte (BVerwGE 41, 305 [306]; 57, 158 [161]).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 47.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck eines Ausländers - Ausreisefrist

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Da das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Qualifizierung des behördlichen Handelns ebenfalls einwirkende materielle Recht (BVerwGE 59, 319 [325]) davon ausgeht, daß durch die Abschiebungsandrohung eine ausreichende Konkretisierung der Ausreisepflicht erfolgt (§ 13 AuslG), und da in Übereinstimmung hiermit der Widerspruchsbescheid als Verfahrensgegenstände außer des Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nur die Abschiebungsandrohung nennt, hätte sich die Auslegung des Berufungsgerichts aller Wahrscheinlichkeit nach revisionsgerichtlich nicht beanstanden lassen (vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 47.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 72 [S. 122]).
  • BVerwG, 02.04.1982 - 5 C 3.81

    Anspruch auf Sozialhilfe in Gestalt der Hilfe zum Lebensunterhalt - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
    Das Erfordernis des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO, die verletzte Rechtsnorm zu bezeichnen, verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Rechtsmittelführer mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und erkennbar macht, aus welchen Gründen er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 2. April 1982 - BVerwG 5 C 3.81 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 61).
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