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   BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84   

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BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84 (https://dejure.org/1985,5701)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 9 B 96.84 (https://dejure.org/1985,5701)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 9 B 96.84 (https://dejure.org/1985,5701)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Schließlich geht ein prinzipieller rechtlicher Auffassungsunterschied auch nicht aus dem Vorbringen der Beschwerde hervor, der Verwaltungsgerichtshof sei durch die alleinige Verwertung von Auskünften des Auswärtigen Amts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - sowie vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2) abgewichen, in denen ausgeführt ist, daß fallbezogenen und konkretisierten Zweifeln an der Richtigkeit von Auskünften des Auswärtigen Amts nachgegangen werden muß und eine Zeugenvernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache bereits überzeugt.

    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; aus dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - ergibt sich nichts anderes.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Daraus ergibt sich zugleich, daß es nicht - wie die Beschwerde meint - fälschlicherweise von allgemeinkundigen Tatsachen ausgegangen ist und damit der geltend gemachte Widerspruch zu den Urteilen vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 127) und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - (InfAuslR 1983, 60 = DÖV 1983, 206) allein schon deshalb nicht gegeben sein kann.
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - entschieden, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 zweiter Halbsatz der Genfer Flüchtlingskonvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Ebenfalls nicht durchzugreifen vermag die Rüge einer Abweichung von den Urteilen des Senats vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31) und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - (BVerwGE 66, 237), die sich mit der Obliegenheit des Asylsuchenden befassen, einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt in schlüssiger Form vorzutragen.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - entschieden, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 zweiter Halbsatz der Genfer Flüchtlingskonvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Ebenfalls nicht durchzugreifen vermag die Rüge einer Abweichung von den Urteilen des Senats vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31) und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - (BVerwGE 66, 237), die sich mit der Obliegenheit des Asylsuchenden befassen, einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt in schlüssiger Form vorzutragen.
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Daraus ergibt sich zugleich, daß es nicht - wie die Beschwerde meint - fälschlicherweise von allgemeinkundigen Tatsachen ausgegangen ist und damit der geltend gemachte Widerspruch zu den Urteilen vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 127) und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - (InfAuslR 1983, 60 = DÖV 1983, 206) allein schon deshalb nicht gegeben sein kann.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 96.84
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; aus dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

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