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   BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92   

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BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92 (https://dejure.org/1992,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1992 - 8 C 4.92 (https://dejure.org/1992,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 8 C 4.92 (https://dejure.org/1992,1760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Funktionelle Abhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer Erschließungseinheit zwischen Haupt- und Nebenstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1202
  • ZMR 1992, 405
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    Für eine Zusammenfassungsentscheidung hat der erkennende Senat dazu in seinem Urteil vom 11. Oktober 1985 (BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 ) folgendes ausgeführt:.

    Das setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - a.a.O. S. 150) eine funktionelle Abhängigkeit dieser Erschließungsanlagen voraus.

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    So hängt z.B. die Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids von der Absehbarkeit der endgültigen Herstellung der betreffenden Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des entsprechenden Verwaltungsverfahrens und damit von einer Prognose ab (vgl. u.a. Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 ).".
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, erstreckt sich die durch § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO begründete Pflicht zu prüfen, ob ein angefochtener Beitragsbescheid ganz oder teilweise rechtmäßig bzw. rechtswidrig ist, auf alle rechtlichen Begründungen und Tatsachen, die ihn zu rechtfertigen vermögen (vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    Das gilt sowohl für eine Abschnittsbildung (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 ) als auch für eine Zusammenfassungsentscheidung.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    "Wie sich u.a. aus der vom Gesetzgeber gewählten Reihenfolge der für die Aufwandsermittlung zugelassenen Räume ergibt, stellt die Ermittlung für eine einzelne Erschließungsanlage den gesetzlichen Regelfall dar (vgl. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 40 ).
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    Zwar beantwortet sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich nach der Rechtslage, die im Zeitpunkt seines Erlasses bzw. - wenn sich ein Widerspruchsverfahren angeschlossen hat - im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids maßgebend war (vgl. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - UA S. 6).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    Das hat der erkennende Senat in dem am heutigen Tage in der Sache BVerwG 8 C 57.90 ergangenen Urteil wie folgt begründet:.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 73.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92
    Eine solche Abhängigkeit liegt nur vor, wenn Erschließungsstraßen derart in Beziehung zueinander stehen, daß eine (abhängige) Anlage ihre Funktion lediglich im Zusammenwirken mit einer bestimmten anderen Anlage in vollem Umfang zu erfüllen geeignet ist, d.h. wenn ausschließlich eine Anlage einer anderen Anlage die Anbindung an das übrige Straßennetz der Gemeinde vermittelt (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 B 73.89 - Abdruck S. 5).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Insoweit ist vielmehr auf die Rechtslage abzustellen, die Grundlage für die betreffende (Zwischen-)Entscheidung war (vgl. Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 4.92 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 37 S. 7 (8 f.)), hier also auf § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Richtig ist, daß die Bildung einer Erschließungseinheit eine funktionelle Abhängigkeit der Erschließungsanlagen voneinander voraussetzt, die hier ersichtlich nicht gegeben ist (vgl. dazu Urteile vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 47 S. 37 - BVerwGE 72, 143 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 1 - BVerwGE 90, 208 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 4.92 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 37 S. 7 und zuletzt vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - Buchholz 406.1 1 § 130 BauGB Nr. 40 S. 1 BVerwGE 95, 176 ).
  • VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18

    Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines

    Daher ist vom Gericht nicht zu prüfen, ob der ursprüngliche Bescheid rechtmäßig oder rechtswidrig ist, sondern nur die Frage, ob der Widerspruchsbescheid - für sich gesehen - mit der Rechtsordnung in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 - 8 C 4/92 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 25. Februar 2016 - 4 K 632/15.NW -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 13.11.1992 - 8 C 41.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorliegen einer Erschließungseinheit, Begriff der

    Die dem Vorliegen einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG/BauGB vorausgesetzte funktionelle Abhängigkeit besteht nur, wenn eine Anlage ihre Funktion lediglich im Zusammenwirken mit einer bestimmten anderen Anlage in vollem Umfang zu erfüllen geeignet ist (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 4.92 - ZMR 1992, 405).

    Insoweit ist vielmehr auf das Recht abzustellen, das Grundlage für die betreffende (Zwischen-)Entscheidung war (vgl. Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 4.92 - ZMR 1992, 405), mit Blick auf die hier zu beurteilende Zusammenfassungsentscheidung vom 6. September 1902 also auf das Bundesbaugesetz in der Fassung durch Art. 1 des Beschleunigungsgesetzes vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - BBauG -.

    Eine solche Abhängigkeit liegt - wie der erkennende Senat zuletzt im Urteil vom 22. Mai 1992 (BVerwG 8 C 4.92 - a.a.O. S. 407) dargelegt hat - nur vor, wenn Erschließungsstraßen derart in Beziehung zueinander stehen, daß eine (abhängige) Anlage ihre Funktion lediglich im Zusammenwirken mit einer bestimmten anderen Anlage in vollem Umfang zu erfüllen geeignet ist, das heißt, wenn ausschließlich eine Anlage einer anderen Anlage die Anbindung an das übrige Straßennetz der Gemeinde vermittelt (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1989 - BVerwG 8 B 73.89 - Abdruck S. 5).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Sollen mehrere Erschließungsstraßen zu einer Einheit zusammengefasst und einheitlich abgerechnet werden, dann ist dies im Erschließungsbeitragsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerwG zur funktionellen Abhängigkeit möglich (BVerwG, Urteile vom 22.05.1992, - 8 C 4.92 -, NVwZ 1993, 1202 und - 8 C 57.90 -, BVerwGE 90, 208).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2001 - 6 A 12111/00

    Rechtmäßigkeit einer Verfügung über die Einstellung des Fütterns von Katzen im

    Deshalb kann der Senat es offen lassen, ob es - wofür manches spricht (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1992 - 6 A 10125/92.OVG - unter Hinweis auf BVerwG, ZMR 1992, 405, HSGZ 87 1992, 351) - für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerspruchsbescheides auf den Zeitpunkt seines Erlasses ankommt.
  • VG Koblenz, 06.07.1998 - 8 K 2763/97

    Rechtswidrige Nachveranlagung zu einem Erschließungsbeitrag für ein Grundstück;

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Soweit es um Änderungen des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches geht, hat das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus mehrfach dargelegt, dass die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides grundsätzlich nach dem "Recht" bzw. der "Rechtslage" zu beurteilen ist, das bzw. die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung galt, es sei denn, dass eine Überleitungsregelung etwas anderes bestimmt (BVerwG, Urteile vom: 10. Mai 1985 - 8 C 17-20.84 -, DVBl. 1985, 1175; 24. September 1987 - 8 C 75.86 -, E 78, 125; 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, E 89, 362; 22. Mai 1992 - 8 C 4.92 -, NVwZ 1993, 1202; 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 -, E 95, 176).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    Sie entsprach im übrigen dem nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für solche Zwischenentscheidungen heranzuziehenden - vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 - 8 C 4.92 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 37 S. 7 (8 f.); Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 -, DVBl. 1994, 812 (813) - seinerzeit geltenden Recht, da mit der Einmündung der westlichen Teilstrecke der Straße "Z. " eine den Anforderungen des § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG genügende, örtlich erkennbare Abgrenzung der einzelnen Abschnitte - vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 1978 - 4 C 50.76 -, BVerwGE 56, 238 (241) - vorlag.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten

    Zwar entfiele das Zusammenfassungshindernis der unterschiedlichen Funktion, doch wäre dann der gesteigerte Funktionszusammenhang der zusammengefaßten Erschließungsanlagen in Frage gestellt, weil die Anbindung an das übrige Straßennetz der Beklagten alsdann nicht mehr nur über eine Erschließungsanlage, nämlich über die S straße, sondern zusätzlich über den T weg erfolgen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1992, ZMR 1992, 405; Urteil vom 13.11.1992 - 8 C 41.90 - Driehaus, aaO, Rdnr. 473).
  • VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

  • VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten einer Baumschutzsatzung

  • VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 632/15

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße; isolierte

  • VG Neustadt, 24.03.2016 - 4 K 1141/15

    Wasserversorgungsbeiträge; Ausschluss der Erhebung aufgrund

  • VGH Bayern, 10.08.2000 - 6 B 95.3999

    Erschließungsbeitragsrecht: Enumerative Aufzählung der

  • VG Neustadt, 10.01.2019 - 4 K 1321/18

    Isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheids, mit dem ein

  • VG Köln, 17.03.2009 - 17 K 1536/08

    Vorliegen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42

  • VG Koblenz, 02.07.2007 - 4 K 1480/06

    Erschließungsbeitragsrecht; Restitutionsklage; Rechtsansicht einer Behörde

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