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   BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 85.01   

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https://dejure.org/2001,13025
BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 85.01 (https://dejure.org/2001,13025)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 B 85.01 (https://dejure.org/2001,13025)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 B 85.01 (https://dejure.org/2001,13025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Angola, Zwangsrekrutierung, Minderjährige, Kinder, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Beschwerdezulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Urteilsgründe

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 85.01
    Nur wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht bestimmten entscheidungserheblichen Beteiligtenvortrag gleichwohl nicht in Erwägung gezogen hat, kommt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Betracht (vgl. etwa BVerfGE 54, 43 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 85.01
    Nur wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht bestimmten entscheidungserheblichen Beteiligtenvortrag gleichwohl nicht in Erwägung gezogen hat, kommt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Betracht (vgl. etwa BVerfGE 54, 43 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 85.01
    Denn das Bundesamt kann seine im ablehnenden Erstbescheid vom 7. September 1994 getroffene Feststellung, dass hinsichtlich der Kläger zu 3 und 5 keine Abschiebungshindernisse im Sinne des § 53 AuslG vorliegen, nur im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens ändern (Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 85.01
    Nur wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht bestimmten entscheidungserheblichen Beteiligtenvortrag gleichwohl nicht in Erwägung gezogen hat, kommt ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in Betracht (vgl. etwa BVerfGE 54, 43 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
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