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   BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03   

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https://dejure.org/2003,20952
BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03 (https://dejure.org/2003,20952)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 6 B 25.03 (https://dejure.org/2003,20952)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 6 B 25.03 (https://dejure.org/2003,20952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus einem öffentlich- rechtlichen Vertrag; Ausschluss der Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Verhalten bei Nichtgebrauch eines Rechtsmittels; Grundsatz des Vorrangs verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.10.1998 - 2 B 56.98
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03
    Im Gegenteil wird die Anwendung des Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB auf das beamtenrechtliche Gebot der Auslese nach Eignung, Befähigung und Leistung mit dessen Nähe zum Vertragsrecht begründet ("quasivertragliche Verbindlichkeit", s.a. Beschluss vom 5. Oktober 1998 BVerwG 2 B 56.98 Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03
    8 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem anerkannt, dass der mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens nahe verwandte Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB im öffentlichen Recht Geltung beansprucht (Urteil vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 29.97 BVerwGE 107, 29 ).
  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03
    Zu den danach ergänzend und entsprechend anwendbaren Vorschriften gehören die Vorschriften über die Verpflichtung zur Leistung und von Schadensersatzansprüchen aus Vertrag (vgl. Urteil vom 29. Mai 1973 BVerwG 7 C 2.72 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125, S. 65) einschließlich des § 254 BGB (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. § 62 Rn. 9; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. § 62 Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2012 - L 15 AS 88/10
    Wer von diesen Rechtsschutzmöglichkeiten keinen Gebrauch macht, kann wegen eines etwaigen, von ihm selbst herbeigeführten Rechtsverlustes nicht anschließend von der öffentlichen Hand Geldersatz verlangen (vgl. zum Ganzen BVerfGE 58, 300, 324; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 2002 - 1 BvR 947/01 -, Rdnr. 36; BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 6 B 25/03 -, Rdnr. 6; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - B 1 AS 1/08 KL -, Rdnr. 16 f. mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Papier in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 839 Rn. 329).
  • OVG Sachsen, 27.03.2009 - 3 B 625/07

    Erstattungsanspruchs nach § 48 Abs. 3 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Dieser beansprucht im öffentlichen Recht allgemein Geltung und lässt für eine Verschuldensbegrenzung keinen Raum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2003 - 6 B 25/03 -, Rn. 6 m. w. N., zitiert nach [...]).
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