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   BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08   

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BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08 (https://dejure.org/2008,4551)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2008 - 5 B 27.08 (https://dejure.org/2008,4551)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 5 B 27.08 (https://dejure.org/2008,4551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für das Vorliegen der Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Verwaltungsgerichtshof in Bezug auf Fragen des Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit bei Kindern; Anforderungen an die Darlegung der die Rüge stützende Tatsachen nach § 133 Abs. 3 S. 3 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; StAG § 25 Abs. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegungserfordernis, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Beweisantrag, Einbürgerung, Wiedereinbürgerung, Erstreckungserwerb, Türkei, Türken, deutsche Staatsangehörigkeit, Entziehung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder nach Wiedereinbürgerung mit dem Vater

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedereinbürgerung "türkischer" Kinder

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedereinbürgerung "türkischer" Kinder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.08.2007 - 5 B 173.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Wer, wie die Beteiligte, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Wer, wie die Beteiligte, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84

    Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Es folgt nicht aus dem von der Beteiligten herangezogenen Urteil vom 9. Mai 1986 (BVerwG 1 C 40.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 6), nach dem in Fällen, in denen sich die Einbürgerung der Eltern in einen ausländischen Staat kraft Gesetzes auf ihr minderjähriges Kind erstreckt, dieses seine deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit jedenfalls dann nicht verliert, wenn die Eltern nur ihre eigene Einbürgerung beantragt und nicht zugleich ihren Willen hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass das Kind von ihrer Einbürgerung erfasst werden soll, wobei eine solche Willensbetätigung nicht schon dann vorliegt, wenn die Eltern ihre eigene Einbürgerung in Kenntnis der Erstreckungswirkung beantragen.
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen mit Erfolg ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, s. etwa Beschluss vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16/07, 4 VR 1.07 - BauR 2007, 2041).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 267.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines Verfahrensmangels in

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
    Wer, wie die Beteiligte, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl sie - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substanziiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. nur Beschlüsse vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - juris, 20. August 2007 - BVerwG 5 B 173.07 - juris und 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 5 B 27/08 -, juris (Rdnr. 4), und vom 4. August 2008 - 1 B 2/08 -, juris (Rdnr. 12); OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 - 21 A 1275/07 -, juris (Rdnr. 13, 15); vom 16. November 2006 - 6 A 3356/04 -, juris (Rdnr. 17), vom 16. Dezember 2008 - 6 A 4509/05 -, juris (Rdnr. 23), und vom 18. Dezember 2008 - 6 A 457/07 -, juris (Rdnr. 5).
  • BVerwG, 15.08.2008 - 5 B 26.08

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im Fall einer auf mehreren

    Zur Begründung wird auf den zu entsprechenden Rügen der Beteiligten in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 27.08 - Bezug genommen.
  • VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2008, 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 5 ZB 18.1226

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Das Verwaltungsgericht hat auch im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 22.5.2008 - 5 B 27/08 - juris Rn. 7) und des Senats (vgl. nur BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 5 ZB 07.1031 - juris Rn. 11) dargestellt (UA S. 13), dass sich aus internationalen Übereinkommen kein Anspruch deutscher Behörden ergibt, derartige Auskünfte von türkischen Behörden zu erhalten.
  • VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiedererwerb der türkischen

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2008, 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 5 B 25.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen einer vermeintlichen

    Zur Begründung wird zunächst auf den zu entsprechenden Rügen der Beteiligten in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 27.08 - Bezug genommen.
  • VG Würzburg, 05.03.2018 - W 7 K 18.258

    Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Verlustfeststellung der deutschen

    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, B.v. 22.5.2008 - 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; B.v. 28.1.2009 - 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).
  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 105/12

    Abgrabung; Vertiefung; Stützmauer; Standsicherheit; Tragfähigkeit; Baugrund

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 5 B 27.08 -, juris (RdNr. 4), und vom 4. August 2008 - 1 B 2.08 -, juris (RdNr. 12).
  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

    Mangels weiterer Aufklärbarkeit angesichts des fehlenden Zugriffs auf Beweismittel aus der Sphäre des türkischen Generalkonsulats (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 22.05.2008 - 5 B 27.08, Rdnr. 7 ) ist in diesem Fall nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast zu entscheiden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080, Rdnrn. 10 ff., 11 ).
  • VGH Bayern, 22.09.2008 - 5 ZB 07.1031

    Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen

    Diese Urteile sind nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden der Landesanwaltschaft Bayern durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 22. Mai 2008 Az. BVerwG 5 B 27.08, vom 12. August 2008 Az. BVerwG 5 B 25.08 und vom 15. August 2008 Az. BVerwG 5 B 26.08) rechtskräftig.
  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 3314/19

    Zur Mitwirkungspflicht eines Passbewerbers bei der Aufklärung der

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 5 ZB 07.243

    Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745

    Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen

  • VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 1 K 08.1216

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung bei Untätigkeitsklage; Feststellung

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