Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13979
BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14 (https://dejure.org/2014,13979)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2014 - 7 B 3.14 (https://dejure.org/2014,13979)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 (https://dejure.org/2014,13979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; TA Luft 2002 Nr. 5. 4. 8. 5, Nr. 6. 2. 1, Nr. 6. 2. 3. 3
    Kompostierungsanlage; geschlossene Anlage; offene Anlage; Inputstoffe; Einhausung; Hauptrotte; Klärschlamm; Geruchsimmission; Geruchsemission; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL); Atypik; Vorsorge; Verhältnismäßigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2; § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
    Atypik; Einhausung; Geruchsemission; Geruchsimmission; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL); Hauptrotte; Inputstoffe; Klärschlamm; Kompostierungsanlage; Verhältnismäßigkeit; Vorsorge; geschlossene Anlage; offene Anlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 2 BImSchG, § 17 Abs 1 S 1 BImSchG, § 17 Abs 2 BImSchG, § 48 Abs 1 S 1 Nr 4 BImSchG
    Geruchsimmission einer offenen Kompostierungsanlage; Atypik; Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer atypischen von TA Luft nicht erfassten Fallgestaltung bzgl. Ansehung der von der Kompostierungsanlage ausgehenden Geruchszusatzbelastung als irrelevant i.S.d. GIRL

  • rewis.io

    Geruchsimmission einer offenen Kompostierungsanlage; Atypik; Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer atypischen von TA Luft nicht erfassten Fallgestaltung bzgl. Ansehung der von der Kompostierungsanlage ausgehenden Geruchszusatzbelastung als irrelevant i.S.d. GIRL

  • datenbank.nwb.de

    Geruchsimmission einer offenen Kompostierungsanlage; Atypik; Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Geruchsemissionen einer Kompostierungsanlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25 S. 13 = NVwZ 2002, 1114 = juris Rn. 36 und Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 S. 4 = juris Rn. 6).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Vorschriftengeber der TA Luft das Maß der geforderten Vorsorge in Bezug auf den Durchschnittsbetreiber als generell verhältnismäßig bewertet hat und folglich eine weitere, in besonderer Weise auf den individuellen wirtschaftlichen Aufwand abstellende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall nur bei atypischen Sachverhaltslagen in Betracht kommt (Beschlüsse vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3 S. 6 f. = juris Rn. 22 und vom 10. Januar 1995 a.a.O. S. 7 f. = juris Rn. 10).

    Der Vorschriftengeber geht in Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c Satz 3 TA Luft davon aus, dass die Einhausung der Anlage auch dann nicht ohne "Ertrag" (vgl. Beschluss vom 10. Januar 1995 a.a.O. S. 6 f. = juris Rn. 10) für die Umwelt ist, wenn die Wohnnachbarschaft hiervon nicht messbar profitiert.

  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 22 ZB 10.2333

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    Die GIRL soll hingegen Anforderungen konkretisieren, die sich aus der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG ergeben (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 22 ZB 10.2333 - juris Rn. 28 f.).

    e) Entgegen der Auffassung der Klägerin weicht die angefochtene Entscheidung, soweit es um die Anwendbarkeit von Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 TA Luft auf offene Anlagen geht, nicht von dem Beschluss des VGH München vom 27. Januar 2012 - 22 ZB 10.2333 - ab.

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Vorschriftengeber der TA Luft das Maß der geforderten Vorsorge in Bezug auf den Durchschnittsbetreiber als generell verhältnismäßig bewertet hat und folglich eine weitere, in besonderer Weise auf den individuellen wirtschaftlichen Aufwand abstellende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall nur bei atypischen Sachverhaltslagen in Betracht kommt (Beschlüsse vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3 S. 6 f. = juris Rn. 22 und vom 10. Januar 1995 a.a.O. S. 7 f. = juris Rn. 10).

    Sie bezeichnet nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1998 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328) - einen abstrakten, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, mit dem es von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - (Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3) abgewichen sein sollte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 67/12

    Einhausung einer Kompostanlage

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    HAL OVG Magdeburg - 14.11.2013 - AZ: OVG 2 L 67/12.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25 S. 13 = NVwZ 2002, 1114 = juris Rn. 36 und Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 S. 4 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    Im Übrigen befindet grundsätzlich das Gericht selbst darüber, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt; die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (Beschluss vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 [insoweit nicht abgedruckt] = NVwZ 1993, 583 = juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
    Sie bezeichnet nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1998 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328) - einen abstrakten, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, mit dem es von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - (Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3) abgewichen sein sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3.14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 74/12

    Anordnung der Einhausung einer Kompostanlage

    Ob eine Kompostierungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 10.000 t je Jahr oder mehr atypisch ist und deshalb abweichend von Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c Satz 3 TA Luft nicht geschlossen ausgeführt werden muss, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Vorsorgeziele der Nr. 5.4.8.5 TA Luft relevanten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014 - BVerwG 7 B 3.14 -, juris, RdNr. 8).

    Eine atypische, von Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c Satz 3 TA Luft nicht erfasste Fallgestaltung kann nicht schon dann bejaht werden, wenn die von der Kompostierungsanlage ausgehende Geruchszusatzbelastung als irrelevant im Sinne der GIRL anzusehen ist; die Anlage muss vielmehr auch unter Berücksichtigung der Geruchsemissionen atypisch sein (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a.a.O., RdNr. 9).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach der das Ermessen der Behörde lenkenden Regelung in Nr. 6.2.1 Satz 1 TA Luft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a.a.O., RdNr. 16) die zuständige Behörde, wenn die Anlage nicht den in der TA Luft konkretisierten Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen entspricht, die erforderlichen Anordnungen treffen soll, um die Anlage an den in Nr. 5 beschriebenen Stand der Technik und die dort angegebenen sonstigen Vorsorgeanforderungen anzupassen.

    Deshalb kommt eine weitere, in besonderer Weise auf den individuellen wirtschaftlichen Aufwand abstellende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall nur bei atypischen Sachverhaltslagen in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a.a.O., RdNr. 12; Beschl. v. 30.08.1996 - BVerwG 7 VR 2.96 -, NVwZ 1997, 497 [499], RdNr. 22 in juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3.14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

    Die GIRL ist eine Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, die die Bewertung erleichtern soll, ob eine Geruchsimmission als erheblich und damit als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist; sie konkretisiert mithin die Anforderungen, die sich aus der drittschützenden Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG ergeben (vgl. Nr. 1 GIRL, BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3/14 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.01.2012 - 22 ZB 10.2333 - juris).
  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855

    Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Die Regelungen des 5. Abschnitts der TA Luft 2002 enthalten grundsätzlich Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG 2013, konkretisieren aber nicht die Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG 2013 (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2014 - 7 B 3.14 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 8.2.2012 - 8 B 1322.11 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 26.7.2016 - 2 B 15.2392 - juris Rn. 42; Hansmann, NVwZ 2003, 266/269).

    Für die Regelungen des 5. Abschnitts der TA Luft 2002 über Mindestabstände zwischen bestimmten Anlagen und der Wohnbebauung ist von der Rechtsprechung eine drittschützende Wirkung unter Verweis auf das Vorsorgegebot ausdrücklich verneint worden, so auch in Bezug auf Nr. 5.4.8.5 TA Luft 2002 (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2014 - 7 B 3.14 - juris Rn. 9; zum Mindestabstand nach Nr. 5.4.7.1 TA Luft 2002 OVG NW, B.v. 8.2.2012 - 8 B 1322.11 - juris Rn. 14; zum Mindestabstand nach Nr. 5.4.8.6 TA Luft 2002 BayVGH, U.v. 26.7.2016 - 2 B 15.2392 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 25.11.2021 - 4 BN 13.21

    § 11 BauNVO als taugliche Ermächtigungsgrundlage für ein Sondergebiet "Steuerung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - mit der Bauleitplanung nicht lediglich Ziele der immissionsschutzrechtlichen Gefahrenabwehr im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG verwirklicht werden sollen (siehe zur GIRL BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 5 Rn. 9), sondern in zulässiger Weise dem Vorsorgegrundsatz Rechnung getragen werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 33 f., vom 28. Februar 2002 - 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25 S. 11 und vom 14. September 2017 - 4 CN 6.16 - BVerwGE 159, 356 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 25/16

    Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3/14 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 40/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes; Verletzung in subjektiven

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3/14 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 35/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Interesse des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3/14 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 10 D 44/12

    Zu nahes Heranrücken eines Gewerbegebietes an einen Geruchsimmissionen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 -, juris, Rn. 9.
  • BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15

    Atypik einer Kompostierungsanlage hinsichtlich der Geruchsemissionen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 8 A 45/20

    Nachträgliche Anordnung eines Emissionsgrenzwertes für Benzol bei den Brennöfen

  • BVerwG, 24.08.2023 - 7 B 5.23

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2023 - 12 ME 17/23

    Emissionswert; Formaldehyd; immissionsschutzrechtliche Anordnung;

  • BVerwG, 25.11.2021 - 20 F 4.21

    Gemeindliche Berechtigung zur Festsetzungen in Form eines zulässigen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2017 - 8 S 615/15

    Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen

  • VG Neustadt, 22.03.2018 - 4 K 1077/17

    Neue Baugenehmigung für Mannheimer Kochschule in Friedelsheim nicht

  • VG Berlin, 15.01.2024 - 1 K 231.23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 10 B 286/15

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans zur Abwehr eines schweren Nachteils;

  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 15.4424

    Zwischenwertbildung bei immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung für

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 K 1123/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht