Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15129
BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17 (https://dejure.org/2018,15129)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2018 - 1 WB 22.17 (https://dejure.org/2018,15129)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 (https://dejure.org/2018,15129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 16a
    Abhilfe; Aufhebung; Besetzung des Gerichts; Einstellung des Verfahrens; Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen im vorgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Versetzungsverfügung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16a WBO
    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen im vorgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Aufwendungen in einem vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in einem Wehrbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen im vorgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 16a
    Erstattung der Aufwendungen in einem vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in einem Wehrbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 945
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 WB 61.09

    Bestandskraft; Bevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Fürsorge;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17
    Der Senat hat bereits für den Fall, dass eine Beschwerde nach Abhilfe und vor Erlass eines Beschwerdebescheids zurückgenommen wird, ausgesprochen, dass sie bei der nach § 16a Abs. 4 WBO gebotenen sinngemäßen Anwendung von § 16a Abs. 2 WBO auch dann "erfolgreich" war, wenn die Abhilfe auf die Beschwerde zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 16).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 = juris Rn. 18 m.w.N.) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.

  • BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09

    Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17
    Unter beiden Aspekten - Entscheidung in einem in der Hauptsache erledigten Verfahren (vgl. dazu insb. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 9 ff.) und Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Aufwendungen sowie die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten (§ 16a Abs. 5 WBO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16 f.) - ist eine Mitwirkung ehrenamtlicher Richter nicht erforderlich.
  • BVerwG, 20.10.2017 - 1 WB 21.17

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2017 - 1 WB 21.17 - NZWehrr 2018, 35 = juris Rn. 18 m.w.N.) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Verfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 WDS-VR 5.17

    Anhörung der Vertrauensperson bzw des Personalrats; Versetzung; vorläufiger

    Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 22.17 geführt.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 870/17 und 957/17 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakte des Verfahrens BVerwG 1 WB 22.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Diese Äußerung war nicht sachdienlich, weil die angesprochene Beschwerde des Antragstellers gegen die bereits aufgehobene Versetzungsverfügung vom 5. Dezember 2016 und der Ausgang des diesbezüglichen, inzwischen dem Senat vorliegenden Wehrbeschwerdeverfahrens (BVerwG 1 WB 22.17 ) nicht vorgreiflich für das weitere Procedere bei der beabsichtigten Versetzung des Antragstellers war.

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17

    Referenzgruppenbildung für ein freigestelltes Personalratsmitglied i.R.d.

    Ist eine Beschwerde allein auf die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme gerichtet, bewirkt deren vollständiger Wegfall, dass sich das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 -juris Rn. 24).

    Aufgrund der objektiv eingetretenen Erledigung konnte das Bundesministerium der Verteidigung die Beschwerde auch nicht mehr zurückweisen, sodass die entsprechende Tenorierung im Beschwerdebescheid vom 15. August 2017 zu korrigieren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 - juris Rn. 23 und Tenor).

  • BVerwG, 27.03.2019 - 1 WB 5.19

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen eines Berufsoffiziers einschließlich der

    Zur Begründung verweist er auf den Beschluss des Senats vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 -.

    Die Abhilfe muss außerdem "auf die Beschwerde zurückzuführen" sein (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 - DokBer 2019, 25 Rn. 30).

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21

    Versetzungsverfügung; Beschwerde über das Personalentwicklungsgespräch und

    Hierfür ist eine verfahrensbeendende Erklärung des Beschwerdeführers nicht nötig; ausreichend ist vielmehr der objektiv gegebene Sachverhalt, dass das Beschwerdeverfahren gegenstandslos geworden und damit in der Hauptsache erledigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 6 Rn. 23 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht