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   BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81   

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BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81 (https://dejure.org/1983,5651)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1983 - 9 B 2822.81 (https://dejure.org/1983,5651)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 9 B 2822.81 (https://dejure.org/1983,5651)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Politische Verfolgung durch Einschränkung der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit im Heimatland - Anforderungen an die Darlegung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81
    Die Rüge hätte aber auch in der Sache keinen Erfolg haben können Es gehörte entgegen der Auffassung der Beschwerde zu den Obliegenheiten des Klägers, die in seinen Bereich fallenden Tatsachen von ständig vorzutragen und hierzu gegebenenfalls Beweisanregungen zu geben oder Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 8. Juli 1982 - BVerwG 9 C 355.82 - DÖV 1983, 207).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81
    Unter diesen Umständen bestand für das Verwaltungsgericht kein Anlaß, von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. u.a. Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81
    Derartigen Beschränkungen kommt asylrechtliche Bedeutung nur zu, wenn sie nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles unzumutbar sind und zu Konflikten führen, die mit Verfolgungen im Sinne der Genfer Konvention enden müßten oder sonstige gezielte politische Verfolgungsmaßnahmen zur Folge hätten, vor denen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG Schutz bieten soll (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81
    Der Anspruch auf Gewährung von Asyl setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes voraus, daß der Asylbewerber für seine Person die aus Tatsachen begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung hegen muß (vgl. Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [84 f.]).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 912.80
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81
    Die Rüge hätte aber auch in der Sache keinen Erfolg haben können Es gehörte entgegen der Auffassung der Beschwerde zu den Obliegenheiten des Klägers, die in seinen Bereich fallenden Tatsachen von ständig vorzutragen und hierzu gegebenenfalls Beweisanregungen zu geben oder Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 8. Juli 1982 - BVerwG 9 C 355.82 - DÖV 1983, 207).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81
    Eine im Heimatland drohende Bestrafung kommt daher als Asylgrund nur dann in Betracht, wenn sie sich - zumindest auch - als politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, d.h. den Betroffenen wegen der genannten Merkmale treffen soll (vgl. - zuletzt - das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -)Zu hierüber hinausreichenden Erwägungen rechtsgrundsätzlicher Natur gibt der vorliegende Streitfall keinen Anlaß.
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