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   BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06   

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BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06 (https://dejure.org/2006,20653)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2006 - 4 BN 17.06 (https://dejure.org/2006,20653)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 4 BN 17.06 (https://dejure.org/2006,20653)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03

    Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06
    Anders als bei einer durch ein bereits vorhandenes Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen geprägten Gemengelage darf die Gemeinde deshalb nicht ohne zwingenden Grund selbst die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorbelastungen dadurch schaffen, dass sie in einen durch ein erhöhtes Immissionspotenzial gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineinplant und damit aus einem Wohngebiet in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht in Wahrheit ein Dorf- oder Mischgebiet macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 BVerwG 4 BN 5.03 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06
    Das Normenkontrollurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab; denn es enthält keinen Rechtssatz, der in Anwendung derselben Rechtsvorschrift einem Rechtssatz in den Entscheidungen des Senats vom 10. November 1998 BVerwG 4 BN 44.98 (NVwZ-RR 1999, 423) und 5. September 2000 BVerwG 4 B 56.00 (RdL 2000, 317) widerspricht.
  • BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02

    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Bauleitplanung regelmäßig verfehlt ist, wenn sie unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebiete so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 BVerwG 4 BN 3.02 BRS 65 Nr. 9).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06
    Das Normenkontrollurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab; denn es enthält keinen Rechtssatz, der in Anwendung derselben Rechtsvorschrift einem Rechtssatz in den Entscheidungen des Senats vom 10. November 1998 BVerwG 4 BN 44.98 (NVwZ-RR 1999, 423) und 5. September 2000 BVerwG 4 B 56.00 (RdL 2000, 317) widerspricht.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung wie hier auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Dieser Trennungsgrundsatz gilt nicht nur im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch bei einem Nebeneinander von Wohngebieten und landwirtschaftlichen Nutzflächen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 - BImSchG-Rspr § 50 Nr. 40).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebieten so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden (Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 4 BN 17.06 - BImSchG-Rspr § 50 Nr. 40).
  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Dieser Grundsatz gibt als Abwägungsdirektive nicht nur vor, dass störungsträchtige Nutzungen von schutzbedürftigen Gebieten möglichst abzurücken sind, sondern auch, dass umgekehrt störungsempfindliche Nutzungen nicht in ein bereits vorbelastetes Gebiet "hineingeplant" werden sollen(Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248 ;Beschlüsse vom 22. Juni 2006 - BVerwG 4 BN 17.06 - BRS 70 Nr. 15 S. 100 undvom 6. Februar 2003 - BVerwG 4 BN 5.03 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116 S. 72).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20

    Antrag eines Plannachbarn auf vorläufige Außervollzugsetzung eines

    Anders als bei einer durch ein bereits vorhandenes Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen geprägten Gemengelage darf die Gemeinde deshalb nicht ohne zwingenden Grund selbst die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorbelastungen dadurch schaffen, dass sie in einen durch ein erhöhtes Immissionspotenzial gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineinplant und damit aus einem Wohngebiet in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht in Wahrheit ein Dorf- oder Mischgebiet macht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 4 BN 17.06 -, Rn. 5, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13

    Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von

    Das darin liegende Gebot der zweckmäßigen Zuordnung unverträglicher Nutzungen ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und damit ein elementares Prinzip städtebaulicher Planung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Denn dieses greift vor allem dort ein, wo die Gemeinde ohne zwingenden Grund selbst die Voraussetzungen von Vorbelastungen dadurch schafft, dass sie in einen durch ein erhöhtes Immissionspotential gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineinplant und damit einen Nutzungskonflikt erst schafft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Planung eines sonstigen Sondergebiets

    Vielmehr hat die Gemeinde hier dafür zu sorgen, dass Gemengelagen gar nicht erst entstehen; jedenfalls dann, wenn das gesamte Plangebiet oder jedenfalls wesentliche Teile desselben höheren als den eigentlich zumutbaren Immissionen ausgesetzt sind, ist wird gegen das Trennungsgebot verstoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15 = juris Rn. 5; v. 6.2.2003 - 4 BN 5.03 -, juris Rn. 8).

    Vielmehr hat die Gemeinde hier dafür zu sorgen, dass Gemengelagen gar nicht erst entstehen; jedenfalls dann, wenn das gesamte Plangebiet oder jedenfalls wesentliche Teile desselben höheren als den eigentlich zumutbaren Immissionen ausgesetzt sind, ist wird gegen das Trennungsgebot verstoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15 = juris Rn. 5; v. 6.2.2003 - 4 BN 5.03 -, juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Dass der Trennungsgrundsatz nicht nur im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten Geltung beansprucht, sondern auch z.B. bei einem Nebeneinander von Wohngebieten zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 4 BN 17.06 - zitiert nach juris; vgl., auch Senatsurteil vom 14. Februar 2006, BauR 2006, 1424; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 125).

    Anders als bei einer durch ein bereits vorhandenes Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen geprägten Gemengelage darf die Gemeinde nicht ohne zwingenden Grund selbst die Voraussetzungen von Vorbelastungen dadurch schaffen, dass sie in einen durch ein erhöhtes Immissionspotential gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineinplant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Dies stellt sich jedoch grundlegend anders dar, wenn ein Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen bereits vorhanden ist und das vorhandene Konfliktpotential nicht vertieft wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 - juris Rn. 5; Beschl. v. 06.03.2013 - 4 BN 39.12 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2018 - 8 S 647/13 - juris Rn. 77; OVG NRW, Urt. v. 13.09.2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 118) bzw. das Nebeneinander von grundsätzlich unverträglicher Raumnutzungen schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2004 - 4 BN 15.04 - juris Rn. 4; Beschl. v. 21.12.2011 - 4 B 14.11 - juris Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2018 - 8 C 10812.17 - juris Rn. 89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 10 D 84/13

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 22. Juni 2006 - 4 BN 17.06 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    69 c) Soweit die Antragsteller geltend machen, ein Sondergebiet für einen Einkaufsmarkt für Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 799 m 2 habe ohne Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB aufgrund der mit einem solchen verbundenen besonders gravierenden Immissionswirkungen überhaupt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu "ihrem" reinen Wohngebiet festgesetzt werden können, trifft dies nicht zu; solches wäre noch nicht einmal der Fall, wenn es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, BauR 2006, 2107; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008, a.a.O. u. v. 16.10.2007, a.a.O.; allerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155: Unwirksamkeit der Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebiets neben einem lediglich durch eine Straße getrennten reinen Wohngebiet; BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10

    Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 1 N 16.2379

    Gliederung eines Mischgebiets durch den Ausschluss von Wohnnutzung in einem

  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 9 N 13.558

    Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen

  • VGH Bayern, 30.10.2014 - 1 NE 14.1548

    Bebauungsplan "Neue Mitte Karlsfeld" außer Vollzug gesetzt

  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 14 B 12.169

    Gebietserhaltungsanspruch außerhalb des Baugebiets

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 7 D 190/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 91/06

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei zusätzlicher Ausweisung gewerblicher

  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 15 N 21.3287

    Normenkontrolle Bebauungsplan, Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft",

  • VG München, 27.10.2008 - M 8 K 08.369

    Klagebefugnis eines WEG-Sondereigentümers aus dem Gebietserhaltungsanspruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 4/22

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2014 - 1 KN 3/12

    Beachtung des Trennungsgebots zwischen Wohngebieten und Landwirtschaft;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

  • VG München, 16.11.2015 - M 8 K 15.1890

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Terrassengeschosses wegen Widerspruchs

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 15 ZB 10.2153

    Vorbescheid; Wohnhaus auf festgesetzter öffentlicher Grünfläche; Ausfertigung und

  • VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 863/07

    Bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes in

  • VG München, 31.01.2022 - M 9 SN 22.167

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot durch herannahende Wohnbebauung

  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5713

    Baunachbarklage wegen Immissionen: Bestimmtheit einer Baugenehmigung

  • VG Stuttgart, 31.07.2019 - 11 K 1286/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Autoverwertungsanlage in einem

  • VG München, 16.11.2015 - M 8 K 14.943

    Unwirksamkeit einer Festsetzung des Bebauungsplanes wegen mangelhafter

  • VG München, 12.04.2016 - M 1 K 14.5307

    Hinreichende Bestimmtheit von Baugenehmigungen bezüglich Betriebs- und

  • VG Koblenz, 30.07.2013 - 4 K 1074/12

    Verweigerung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans; Bewertung der

  • VG Ansbach, 09.07.2009 - AN 9 K 09.00275

    Kleiner Handels- und Reparaturbetrieb in einem festgesetzten Dorfgebiet; kein

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