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   BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10   

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BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10 (https://dejure.org/2011,7290)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 6 C 41.10 (https://dejure.org/2011,7290)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 (https://dejure.org/2011,7290)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    TKG §§ 55, 61 Abs. 5
    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Versteigerungsregeln; Belange kleiner und mittlerer Unternehmen; Beurteilungsspielraum

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG §§ 55, 61 Abs. 5
    Belange kleiner und mittlerer Unternehmen; Beurteilungsspielraum; Frequenz; Funkfrequenz; Vergabe; Versteigerungsregeln; Zuteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 TKG 2004, § 61 Abs 5 S 1 TKG 2004
    Telekommunikation; Versteigerungsregeln; Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Versteigerungsregeln

  • rewis.io

    Telekommunikation; Versteigerungsregeln; Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur

  • ra.de
  • rewis.io

    Telekommunikation; Versteigerungsregeln; Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 61 Abs. 5 S. 1
    Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Versteigerungsregeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1339
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 40.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabebedingungen;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10
    Im Einzelnen sei zu beanstanden, dass sich die Sicherheitsleistung (Nr. V.1.2 und 1.3) an der Höhe der Mindestgebote und damit mittelbar der Zuteilungsgebühr orientiere, die hier, wie in dem Revisionsverfahren BVerwG 6 C 40.10 näher ausgeführt, einer rechtlichen Grundlage entbehre.

    Damit übersieht die Klägerin, dass die Anlehnung der Sicherheitsleistung an das ohnehin gering angesetzte und als solches rechtlich nicht zu beanstandende Mindestgebot (s. im Einzelnen das Urteil in der Sache BVerwG 6 C 40.10) potentiell abschreckende Wirkungen gerade vermeiden soll und so den Belangen mittelständischer Unternehmen Rechnung trägt.

    cc) Die in Nr. V.1.5 getroffene Regelung über die Bietrechtsbeschränkung ist ebenso wenig rechtswidrig wie die Vergabebedingung IV.3.2, an die sie anschließt (s. dazu das Urteil in der Sache BVerwG 6 C 40.10).

    Zum einen hat sie im Zusammenhang mit den Vergabebedingungen klargestellt, dass sie etwaigen Verdrängungsstrategien auf anderem Wege, insbesondere durch die Anforderung und Überprüfung konkreter Nutzungskonzepte vor der Zulassung zur Versteigerung, entgegentritt (s. auch dazu das Urteil in der Sache BVerwG 6 C 40.10).

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10
    Bei der Festlegung der Versteigerungsregeln steht der Bundesnetzagentur nach näherer Maßgabe des § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG ein Ausgestaltungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 -).

    Die gerichtliche Kontrolle ist demgemäß darauf beschränkt, ob die Bundesnetzagentur - von der hier nicht problematischen Einhaltung der Verfahrensbestimmungen abgesehen (s. auch das Urteil in der Sache BVerwG 6 C 3.10 zu § 135 Abs. 3 TKG) - von einem richtigen Verständnis der gesetzlichen Begriffe ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend in den Blick genommen hat und bei der eigentlichen Bewertung im Hinblick auf die in § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG ausdrücklich hervorgehobenen Kriterien widerspruchsfrei und plausibel argumentiert und insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (s. auch Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10
    I Die Klägerin wendet sich gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen; wegen der näheren Einzelheiten wird auf das Urteil gleichen Rubrums vom heutigen Tag - BVerwG 6 C 3.10 - Bezug genommen.

    Die gerichtliche Kontrolle ist demgemäß darauf beschränkt, ob die Bundesnetzagentur - von der hier nicht problematischen Einhaltung der Verfahrensbestimmungen abgesehen (s. auch das Urteil in der Sache BVerwG 6 C 3.10 zu § 135 Abs. 3 TKG) - von einem richtigen Verständnis der gesetzlichen Begriffe ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend in den Blick genommen hat und bei der eigentlichen Bewertung im Hinblick auf die in § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG ausdrücklich hervorgehobenen Kriterien widerspruchsfrei und plausibel argumentiert und insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (s. auch Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10
    Die Klagebefugnis der Klägerin in Bezug auf die angefochtenen Versteigerungsregeln folgt daraus, dass diese den - bereits durch die Vergabeanordnung, die Anordnung des Versteigerungsverfahrens und die Festlegung der Vergabebedingungen ausgestalteten - Zugangsanspruch weiter verengen (s. auch Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 19 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 1); eine subjektive Rechtsverletzung ist jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10
    Dabei löst auch der Umstand, dass die betreffende Verwaltungsentscheidung mit einem Eingriff in Grundrechte, insbesondere dasjenige aus Art. 12 Abs. 1 GG, verbunden ist, kein Verbot einer Letztentscheidungsermächtigung aus (stRspr, s. zuletzt: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435 und Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - juris Rn. 73 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10
    Dabei löst auch der Umstand, dass die betreffende Verwaltungsentscheidung mit einem Eingriff in Grundrechte, insbesondere dasjenige aus Art. 12 Abs. 1 GG, verbunden ist, kein Verbot einer Letztentscheidungsermächtigung aus (stRspr, s. zuletzt: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435 und Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - juris Rn. 73 ff., jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

    Grundlegend BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 -6 C 40.10 -, juris (Rn. 16); vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 -, juris (Rn. 14); vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, juris (Rn. 37); und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 -, juris (Rn. 38).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 205/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Allgemein dazu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 -, juris (Rn. 19).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Konsequenterweise hat der Senat den Ausgestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur auf der Rechtsfolgenseite der Norm verortet, der Behörde aber mangels entsprechender gesetzlicher Ermächtigung keine Planungsbefugnis mit daraus folgender planerischer Gestaltungsfreiheit zugebilligt (so bereits BVerwG, Urteile vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 [ECLI:DE:BVerwG:2011:230311U6C6.10.0] - BVerwGE 139, 226 Rn. 37 und vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 [ECLI:DE:BVerwG:2011:220611U6C41.10.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 8 Rn. 13 in Bezug auf die Festlegung der Versteigerungsregeln nach § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG a.F. ).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 63.14

    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche;

    Auch lässt die Revisionsbegründung nicht erkennen, dass das Oberverwaltungsgericht auf den wesentlichen Kern des Vorbringens der Klägerin zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 8 Rn. 30).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Allgemein dazu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 -, juris (Rn. 19).
  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Grundlegend BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 40.10 -, juris (Rn. 16); vom 22. Juni 2011 - 6 C 41.10 -, juris (Rn. 14); vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 -, juris (Rn. 37); und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 -, juris (Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 39/11
    Sie endet daher dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise der Exekutive Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben, ihr also einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (BVerfG NVwZ 2011, 1062; NVwZ 2012, 694 - zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung - BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 157; 116, 1, 18; BVerwG NVwZ 2011, 1339 ebenfalls zur TK-Regulierung).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 6 B 34.10
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 41.10 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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