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   BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14   

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https://dejure.org/2015,17554
BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14 (https://dejure.org/2015,17554)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2015 - 4 B 60.14 (https://dejure.org/2015,17554)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 4 B 60.14 (https://dejure.org/2015,17554)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 LuftVG
    Flughafen München; individuelle Feststellung der Wertminderung von Immobilien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 LuftVG
    Flughafen München; individuelle Feststellung der Wertminderung von Immobilien

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des vorhabenbedingten Wertverlusts von Grundstücken i.R.d. Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Verkehrsflughafens München

  • rewis.io

    Flughafen München; individuelle Feststellung der Wertminderung von Immobilien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des vorhabenbedingten Wertverlusts von Grundstücken i.R.d. Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Verkehrsflughafens München

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die dritte Start- und Landebahn erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die dritte Start- und Landebahn erfolglos

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Die Rüge der Aktenwidrigkeit verlangt den schlüssigen Vortrag, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt sei ein Widerspruch gegeben, und zudem eine genaue Darstellung des Verstoßes durch konkrete Angaben von Textstellen aus den vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24).

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung ist der Rüge der Aktenwidrigkeit indes nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 19).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Es geht also um die "Wertentwicklung in der Umgebung" (so BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 405) und die realistische Abbildung der insoweit für die Abwägung relevanten Größenordnung (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 50).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Es geht also um die "Wertentwicklung in der Umgebung" (so BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 405) und die realistische Abbildung der insoweit für die Abwägung relevanten Größenordnung (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 50).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Zulassung der Revision aber aus, wenn ein Instanzgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris Rn. 6 und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - ZfBR 2006, 159).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Denn eine solche individuelle Ermittlung wäre stets mit der Unsicherheit behaftet, dass die Flugverfahren für An- und Abflüge noch nicht feststehen (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 147).
  • BVerwG, 28.12.1998 - 9 B 197.98
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Zulassung der Revision aber aus, wenn ein Instanzgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris Rn. 6 und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - ZfBR 2006, 159).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Denn wenn nur einer von ihnen in Zweifel gerät, ist nicht mehr gesichert, dass der andere Begründungsteil die Entscheidung trägt (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 4 NB 3.93 - NVwZ 1994, 269 f.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14

    Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungsaufwands der Behörde neben der

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14
    Vor dem Hintergrund dieses maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkts des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 28.14 - juris Rn. 6 m.w.N.) ist die Ablehnung des Beweisantrags nicht verfahrensfehlerhaft.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Die Rüge der Aktenwidrigkeit verlangt den schlüssigen Vortrag, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt sei ein Widerspruch gegeben, und zudem eine genaue Darstellung des Verstoßes durch konkrete Angaben von Textstellen aus den vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24 und vom 22. Juni 2015 - 4 B 60.14 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 2 B 23.23
    Denn wenn einer von ihnen in Zweifel gerät, ist nicht mehr gesichert, dass der andere Begründungsteil die Entscheidung trägt (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 1993 - 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 80 S. 144 und vom 22. Juni 2015 - 4 B 60.14 - juris Rn. 5).
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