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   BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17   

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https://dejure.org/2017,24593
BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17 (https://dejure.org/2017,24593)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 WB 14.17 (https://dejure.org/2017,24593)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 WB 14.17 (https://dejure.org/2017,24593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der Dienstzeit

  • rechtsportal.de

    NotSanG § 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Dieses Verfahren ist nach zwischenzeitlicher gerichtlicher Anordnung seines Ruhens am 31. Mai 2017 unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 15.17 wieder aufgenommen worden.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 487/16 und 700/16 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 27.16 , nunmehr BVerwG 1 WB 15.17 , haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11

    Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - m.w.N. und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 15.07
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
    Derartige vorbereitende Handlungen und Hinweise zum möglichen weiteren Verfahrensgang sind mangels Maßnahmequalität nicht gerichtlich angreifbar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2007 - 1 WB 15.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 63 Rn. 21, 23).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

    Dieses Verfahren ist nach zwischenzeitlicher gerichtlicher Anordnung seines Ruhens am 31. Mai 2017 unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 14.17 wieder aufgenommen worden.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 487/16 und 700/16 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 26.16 , nunmehr BVerwG 1 WB 14.17 , haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

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