Rechtsprechung
BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Leisten eine Erschließungsbeitrags - Abweichung des angefochtenen Urteils von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.09.2002 - 9 A 392/01
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 45/03
- BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04
Danach ist ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz zu benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).Hierzu muss eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und außerdem angegeben werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O., S. 14 m.w.N.).
- BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78
Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04
Soweit der Kläger mit ihr eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - (Die Gemeinde 1980, 287) rügen will (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), genügt die Beschwerdebegründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.Das vom Kläger angeführte, zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 1980 (a.a.O., S. 289) besagt nichts anderes.
- BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95
Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung
Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04
Der Hinweis der Beschwerde darauf, dass sich die Frage in gleicher Weise im bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht stelle, ändert daran nichts (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 216.95 - BVerwGE 99, 351 ). - BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96
Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 10 B 10.04
Diese Auffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Art. 3 Abs. 1 GG dem Normgeber weitgehende Freiheit für die Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen einräume, die erst dort überschritten sei, wo - unter Einschluss von Gründen der Typengerechtigkeit und der Verwaltungspraktikabilität - ein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung fehle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2015 - 9 C 10538/15
Kostenerstattung im flurbereinigungsrechtlichen Vorverfahren
Daran ändert auch nichts, dass die Überprüfung der Wertgleichheit der Landabfindung sich nicht auf einzelne Grundstücke beschränkt, sondern die gesamte Einlage mit der gesamten Abfindung zu vergleichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2004 - 10 B 10.04 -, juris, Rn. 16).