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   BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09 (5 PKH 14.09)   

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BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09 (5 PKH 14.09) (https://dejure.org/2009,11393)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2009 - 5 B 45.09 (5 PKH 14.09) (https://dejure.org/2009,11393)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 5 B 45.09 (5 PKH 14.09) (https://dejure.org/2009,11393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 108 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch das Oberverwaltungsgericht (OVG); Verfahrensfehler i.S.d. § 138 Nr. 3 VwGO wegen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) infolge einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 108 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) durch das Oberverwaltungsgericht (OVG); Verfahrensfehler i.S.d. § 138 Nr. 3 VwGO wegen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) infolge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; siehe etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 BVerwG 6 B 87.93 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 BVerwG 4 B 19.98 NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 BVerwG 5 B 253.02 juris).
  • BVerwG, 13.04.2000 - 5 B 14.00

    Beweislast für das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Die Beschwerde vernachlässigt insbesondere, dass die Darlegungs- und materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen den Hilfesuchenden trifft, verbleibende Unklarheiten oder Zweifel mit der Folge zu seinen Lasten gehen, dass der Träger der Sozialhilfe zur Ablehnung der Leistung berechtigt ist (stRspr Urteile vom 2. Juni 1965 BVerwG 5 C 63.64 BVerwGE 21, 208 und vom 5. Mai 1983 BVerwG 5 C 112.81 BVerwGE 67, 163 ; Beschluss vom 13. April 2000 BVerwG 5 B 14.00 ) und eine deutliche Unterschreitung des rechnerischen sozialhilferechtlichen Regelbedarfs durch die angegebenen Einkünfte auch ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Haussanierung und das Vorhalten jedenfalls eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, klärungsbedürftige Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben zum Einkommen zu wecken, so dass auch nicht eine Situation vorliegt, in der existenzsichernde Leistungen aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden (siehe dazu Hess. LSG, Beschluss vom 8. August 2008 L 7 AS 149/08 B ER im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 NVwZ 2005, 927).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Ein solcher Begründungsmangel liegt erst vor, wenn die vorhandene Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend und unbrauchbar sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 NJW 1998, 3290; Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 2 C 25.01 BVerwGE 117, 228).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Die Beschwerde vernachlässigt insbesondere, dass die Darlegungs- und materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen den Hilfesuchenden trifft, verbleibende Unklarheiten oder Zweifel mit der Folge zu seinen Lasten gehen, dass der Träger der Sozialhilfe zur Ablehnung der Leistung berechtigt ist (stRspr Urteile vom 2. Juni 1965 BVerwG 5 C 63.64 BVerwGE 21, 208 und vom 5. Mai 1983 BVerwG 5 C 112.81 BVerwGE 67, 163 ; Beschluss vom 13. April 2000 BVerwG 5 B 14.00 ) und eine deutliche Unterschreitung des rechnerischen sozialhilferechtlichen Regelbedarfs durch die angegebenen Einkünfte auch ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Haussanierung und das Vorhalten jedenfalls eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, klärungsbedürftige Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben zum Einkommen zu wecken, so dass auch nicht eine Situation vorliegt, in der existenzsichernde Leistungen aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden (siehe dazu Hess. LSG, Beschluss vom 8. August 2008 L 7 AS 149/08 B ER im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör sowie der Grundsatz des fairen Verfahrens verpflichten die Gerichte nicht, dem zur Kenntnis genommenen tatsächlichen Vorbringen oder der Rechtsansicht eines Beteiligten auch in der Sache zu folgen (vgl. bezüglich des Anspruchs auf rechtliches Gehör etwa BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 2 BvR 894/94 NJW 1995, 2839; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2009 BVerwG 5 B 80.08 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 2 BvR 624/01 NVwZ-RR 2004, 3).
  • LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AS 149/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - unklare Einkommens- und

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Die Beschwerde vernachlässigt insbesondere, dass die Darlegungs- und materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen den Hilfesuchenden trifft, verbleibende Unklarheiten oder Zweifel mit der Folge zu seinen Lasten gehen, dass der Träger der Sozialhilfe zur Ablehnung der Leistung berechtigt ist (stRspr Urteile vom 2. Juni 1965 BVerwG 5 C 63.64 BVerwGE 21, 208 und vom 5. Mai 1983 BVerwG 5 C 112.81 BVerwGE 67, 163 ; Beschluss vom 13. April 2000 BVerwG 5 B 14.00 ) und eine deutliche Unterschreitung des rechnerischen sozialhilferechtlichen Regelbedarfs durch die angegebenen Einkünfte auch ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Haussanierung und das Vorhalten jedenfalls eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, klärungsbedürftige Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben zum Einkommen zu wecken, so dass auch nicht eine Situation vorliegt, in der existenzsichernde Leistungen aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden (siehe dazu Hess. LSG, Beschluss vom 8. August 2008 L 7 AS 149/08 B ER im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Die Beschwerde vernachlässigt insbesondere, dass die Darlegungs- und materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen den Hilfesuchenden trifft, verbleibende Unklarheiten oder Zweifel mit der Folge zu seinen Lasten gehen, dass der Träger der Sozialhilfe zur Ablehnung der Leistung berechtigt ist (stRspr Urteile vom 2. Juni 1965 BVerwG 5 C 63.64 BVerwGE 21, 208 und vom 5. Mai 1983 BVerwG 5 C 112.81 BVerwGE 67, 163 ; Beschluss vom 13. April 2000 BVerwG 5 B 14.00 ) und eine deutliche Unterschreitung des rechnerischen sozialhilferechtlichen Regelbedarfs durch die angegebenen Einkünfte auch ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Haussanierung und das Vorhalten jedenfalls eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, klärungsbedürftige Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben zum Einkommen zu wecken, so dass auch nicht eine Situation vorliegt, in der existenzsichernde Leistungen aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden (siehe dazu Hess. LSG, Beschluss vom 8. August 2008 L 7 AS 149/08 B ER im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 NVwZ 2005, 927).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; siehe etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 BVerwG 6 B 87.93 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 BVerwG 4 B 19.98 NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 BVerwG 5 B 253.02 juris).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
    Ein solcher Begründungsmangel liegt erst vor, wenn die vorhandene Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend und unbrauchbar sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 NJW 1998, 3290; Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 2 C 25.01 BVerwGE 117, 228).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

  • BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 80.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen einer Divergenz

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Das Gericht ist insbesondere nicht verpflichtet, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen oder Einzelheiten der Urteilsbegründung zur Erörterung zu stellen (stRspr, zuletzt etwa Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 B 45.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

    BVerwG, Beschluss vom 22.7.2009 - 5 B 45.09 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09

    Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4

    Damit wird ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 a.a.O. und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 B 45.09 - juris).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09

    Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder

    Damit wird ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Juli 2009 BVerwG 5 B 45.09 juris).
  • BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11

    Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen;

    Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in der Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 B 45.09 - juris).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10

    Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung sowie der Divergenzrüge

    Soweit der Kläger diese Bewertung für unzutreffend hält, wird damit ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargelegt, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 B 45.09 - juris).
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