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   BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13   

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BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13 (https://dejure.org/2014,20905)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 6 B 50.13 (https://dejure.org/2014,20905)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 (https://dejure.org/2014,20905)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    TKG 2004 § 55 Abs. 9, § 132 Abs. 1, § 134 Abs. 2 Nr. 3, § 135 Abs. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 und 2; VwVfG § 13 Abs. 2 Satz 2
    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; Laufzeitverlängerung; Vergabeverfahren; Absehen vom Vergabeverfahren; Rückwirkung; Beschlusskammerverfahren; Anhörung; Beiladung; Ermessen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 2004 § 55 Abs. 9, § 132 Abs. 1, § 134 Abs. 2 Nr. 3, § 135 Abs. 3
    Absehen vom Vergabeverfahren; Anhörung; Beiladung; Beschlusskammerverfahren; Ermessen; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; Laufzeitverlängerung; Rückwirkung; Telekommunikation; Vergabeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 9 TKG 2004, § 132 Abs 1 TKG 2004, § 134 Abs 2 Nr 3 TKG 2004, § 135 Abs 3 TKG 2004, § 55 Abs 10 TKG 2004 vom 03.05.2012
    Rückwirkende Entscheidung über das Absehen von einem der Frequenzzuteilung vorgeschalteten Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Rückwirkende Entscheidung über das Absehen von einem der Frequenzzuteilung vorgeschalteten Vergabeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen; Laufzeitverlängerung; Vergabeverfahren; Absehen vom Vergabeverfahren; Rückwirkung; Beschlusskammerverfahren; Anhörung; Beiladung; Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen - und das vorgeschaltete Vergabeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftsrecht im September 2014

Besprechungen u.ä.

  • xing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum rückwirkenden Erlass einer Entscheidung über das Absehen von einem Frequenzvergabeverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1528
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Köln, 28.11.2013 - 1 K 6029/10
    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Nachdem die Klägerin gegen die Ablehnung ihres Zuteilungsantrags Widerspruch eingelegt und gegen den Änderungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage (1 K 6029/10) erhoben hatte, hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 23. Januar 2012 rückwirkend zum 21. November 2005 beschlossen, dass den im Wege der Verlängerung der Befristungen der Frequenznutzungsrechte bis zum 31. Dezember 2016 erfolgten Frequenzzuteilungen u.a. an die Beigeladene kein Vergabeverfahren nach § 55 Abs. 9, § 61 TKG voranzugehen hat.

    Das Verwaltungsgericht hat die - von dem Verfahren 1 K 6029/10 zuvor abgetrennte und unter dem vorliegenden Aktenzeichen fortgeführte - Klage abgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat das Urteil nicht auf die genannten Verwaltungsvorgänge gestützt, die es in dem inzwischen abgetrennten Verfahren 1 K 6029/10 angefordert hatte.

    Insbesondere kann der Hinweis, die Beklagte habe in dem abgetrennten Verfahren (1 K 6029/10) inzwischen klargestellt, vor Abschluss des Vertrages keine Zusicherung erteilt zu haben, offensichtlich nicht den Schluss auf Versäumnisse bei der Tatsachenermittlung oder eine willkürliche Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht rechtfertigen.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Die Bundesnetzagentur ist in einer Knappheitssituation deshalb nur auf der Grundlage einer gemäß § 132 Abs. 1, § 135 Abs. 3 TKG von der Beschlusskammer aufgrund mündlicher Verhandlung durch Verwaltungsakt zu treffenden Entscheidung zu einer unmittelbaren Frequenzzuteilung berechtigt (vgl. Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 6 C 2.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 3 Rn. 30).

    Der Senat hat in seiner bereits erwähnten Rechtsprechung hervorgehoben, dass nach der Aufgabenzuweisung des § 52 Abs. 1 TKG nicht nur die frequenzplanungsrechtlichen Maßnahmen der Bundesnetzagentur, sondern auch die einzelnen Frequenzzuteilungen dem Zweck dienen, eine effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen sicherzustellen und die übrigen Regulierungsziele zu erreichen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2011 a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 14.12.2011 - 6 C 36.10

    Bundesnetzagentur; Marktdefinition; Marktanalyse; Regulierungsverfügung;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Danach müssen die Voraussetzungen hierfür schon in der Vergangenheit vorgelegen haben und die rückwirkend angeordnete Verpflichtung für die Vergangenheit ihre Rechtsfolgen noch entfalten können; ferner dürfen einer Rückwirkung Gründe des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 36.10 - Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 5 Rn. 13).

    Ebenso wie in dem Fall der rückwirkenden Auferlegung einer Regulierungspflicht hat die Beschlusskammer dabei auch im Rahmen ihrer Entscheidung, von einem Vergabeverfahren abzusehen, nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung die Sachlage für den zurückliegenden Zeitraum festzustellen und zu bewerten (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Zwar kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Dies hat das Gericht abschließend selbst zu prüfen (vgl. z.B. Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 und vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 ).
  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    In den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen hat der Senat zwar angenommen, dass das Gesetz im Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen dem Modell des gestuften Verfahrens folgt, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das sachliche Fundament für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden (vgl. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 25).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Hierbei ist neben der physikalischen Begrenztheit des für Funkanwendungen in Betracht kommenden Frequenzspektrums auch der beträchtliche Zeitaufwand zu berücksichtigen, der mit einer Neuzuteilung von Frequenznutzungsrechten und den sich hieran regelmäßig anschließenden Rechtsstreitigkeiten erfahrungsgemäß verbunden ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Urteil des Senats vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 37).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Dies hat das Gericht abschließend selbst zu prüfen (vgl. z.B. Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 und vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13
    Auch in der von ihr in diesem Zusammenhang zitierten planungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine Planung nicht ohne Weiteres deshalb fehlerhaft ist, weil ihr ein Vertrag vorausgegangen ist und sich das auf eine den Plan tragende Abwägung ausgewirkt hat (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 A 432/14

    Verlängerung der Frequenzzuteilungen der Laufzeit der D1-Lizenz für den

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - zurück.

    Soweit die Klägerin sich gegen dieses Urteil wendet und angebliche Verfahrensfehler geltend macht, rechtfertigt dies aus den zutreffenden Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, nicht die Zulassung der Berufung.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris, Rn. 33, sowie Urteil vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 (317 ff.) = juris, Rn. 40 ff.

  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

    BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 15) mit dem sinngemäßen Hinweis, dass berechtigte Interessen durch ein Versteigerungsverfahren, an dem die betreffenden Unternehmen grundsätzlich teilnehmen können, angemessen berücksichtigt werden.
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8515/18

    Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen: Telekom, Vodafone und O2

    In vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 205/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Mit Blick auf die gerichtliche Überzeugungsbildung in vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Denn es entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass die Heranziehung des in § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG verankerten Regulierungsziels, einen chancengleichen Wettbewerb sicherzustellen sowie nachhaltig wettbewerbsorientierte Märkte der Telekommunikation im Bereich der Telekommunikationsdienste und -netze sowie der zugehörigen Einrichtungen und Dienste auch in der Fläche zu fördern, sich auch im Rahmen der Frequenzvergabe als legitim erweist (BVerwG, Urteile vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 33; vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 [ECLI:DE:BVerwG:2011:220611U6C3.10.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 38 und vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:240620U6C3.19.0] - NVwZ 2020, 1672 Rn. 46; Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:220714B6B50.13.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 12).
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8499/18
    In vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 3 B 46.14

    Anhörungsrüge; Beschwerdebegründungsfrist; Divergenz; Divergenz nach Ablauf der

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 40 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - NVwZ-RR 2015, 50 Rn. 47).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14

    Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 40 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - NVwZ-RR 2015, 50 Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

    Um ihr Ermessen sachgerecht ausüben zu können, muss die Behörde den Sachverhalt in wesentlicher Hinsicht vollständig und zutreffend ermittelt haben (BVerwG, Urteile vom 16.06.1970 - 1 C 47.69 -, BVerwGE 35, 291 (296 f.) und vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 (295 f.); Beschluss vom 22.07.2014 - 6 B 50.13 -, Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 Rn. 15; Rennert, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, § 114 Rn. 25).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Mit Blick auf die gerichtliche Überzeugungsbildung in vorliegendem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, juris (Rn. 40).
  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 351/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8525/18
  • VG Köln, 17.09.2014 - 21 K 4414/11

    Durchführung des Vergabeverfahrens über die Vergabe von Funkfrequenzen als

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14

    Erfolgte Beiladung als zusätzliche Voraussetzung für Drittbetroffene für die

  • VG Saarlouis, 07.02.2022 - 6 L 1496/21

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der

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