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BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage zur Asylrelevanz der politischen Betätigung eines Ausländers in seiner Heimat
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1989 - 13 A 28/87
- BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89
Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen". - BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89
Diese Würdigung steht auch im Einklang mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - (InfAuslR 1989, 31), wonach auch ein Engagement von untergeordneter Bedeutung die Betätigung einer festen politischen Überzeugung sein kann. - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89
Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen". - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89
Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen". - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 269.89
Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".