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   BVerwG, 22.08.2014 - 4 B 6.14   

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https://dejure.org/2014,26702
BVerwG, 22.08.2014 - 4 B 6.14 (https://dejure.org/2014,26702)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2014 - 4 B 6.14 (https://dejure.org/2014,26702)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2014 - 4 B 6.14 (https://dejure.org/2014,26702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV, Art. 26, 27 Abs. 1, Art. 29, 33, 34 Abs. 2 und 3 Bay-NatSchG, § 137 Abs. 1 VwGO
    Naturschutzrecht: Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Skitourengeher abgewiesen | Sperrungen von Skipisten für Tourengeher während des allgemeinen Skibetriebs und der Pistenpräparierung; Anspruch des Erholungssuchenden auf Anordnung der Beseitigung von Sperren gegenüber ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV, Art. 26, 27 Abs. 1, Art. 29, 33, 34 Abs. 2 und 3 Bay-NatSchG, § 137 Abs. 1 VwGO
    Naturschutzrecht: Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Skitourengeher abgewiesen | Sperrungen von Skipisten für Tourengeher während des allgemeinen Skibetriebs und der Pistenpräparierung; Anspruch des Erholungssuchenden auf Anordnung der Beseitigung von Sperren gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2014 - 4 B 6.14
    Geklärt ist insbesondere, dass der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen muss und dabei insbesondere an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 4 BN 1.14

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans; Gebietsschutz und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2014 - 4 B 6.14
    Beurteilungsgrundlage für die Frage, ob die vorinstanzliche Entscheidung unter einem Gehörsverstoß leidet, ist der materiell-rechtliche Standpunkt der Vorinstanz; das gilt selbst dann, wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 30. Juli 2014 - BVerwG 4 BN 1.14 - juris Rn. 25 m.w.N.).
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