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   BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16   

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https://dejure.org/2016,27502
BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16 (https://dejure.org/2016,27502)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2016 - 1 B 44.16 (https://dejure.org/2016,27502)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2016 - 1 B 44.16 (https://dejure.org/2016,27502)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a AufenthG, § 15a Abs 1 S 6 AufenthG, § 15a Abs 2 AufenthG, § 15a Abs 2 S 1 AufenthG, § 15a Abs 4 AufenthG
    Zur Frage, ob es sich bei der Verteilentscheidung nach § 15a AufenthG um eine Ermessensentscheidung handelt

  • Wolters Kluwer

    Stützen eines zwingenden Grundes für das Absehen von einer Verteilentscheidung auf außerhalb der familiären Sphäre des Ausländers liegende Gründe

  • rewis.io

    Zur Frage, ob es sich bei der Verteilentscheidung nach § 15a AufenthG um eine Ermessensentscheidung handelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen eines zwingenden Grundes für das Absehen von einer Verteilentscheidung auf außerhalb der familiären Sphäre des Ausländers liegende Gründe

  • rechtsportal.de

    AsylG § 73 Abs. 1 S. 3; AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6
    Stützen eines zwingenden Grundes für das Absehen von einer Verteilentscheidung auf außerhalb der familiären Sphäre des Ausländers liegende Gründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 30.03.2006 - 3 TG 556/06

    Ausländer; unerlaubte Einreise; Verteilung; Ermessen; Duldungsbescheinigung;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
    Dies verkennt das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren, das sich insoweit zu Unrecht auf den auch vom Beschwerdeführer herangezogenen Beschluss des VGH Kassel vom 30. März 2006 (3 TG 556/06, InfAuslR 2006, 362) beruft.

    Auch insoweit wird kein Ermessen ausgeübt (unzutreffend insoweit VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 - InfAuslR 2006, 362).

  • OVG Hamburg, 10.03.2016 - 4 Bs 3/16

    Zur Verteilung von Ausländern - Verteilungsregelungen nach § 15a AufenthG 2004

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
    Für alle anderen verwaltungsinternen Maßnahmen zur Vorbereitung der Anordnung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 AufenthG (hierzu im Einzelnen: OVG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Bs 3/16 - juris Rn. 21) sowie die Verteilungsanordnung selbst sieht das Gesetz kein Ermessen vor.

    Die Auswahl, welcher Ausländer auf welche Aufnahmeeinrichtung verteilt wird, wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund eines komplexen, allein durch die Berechnung von Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer gesteuerten Systems getroffen (hierzu im Einzelnen: OVG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Bs 3/16 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
    Im Übrigen ist der Begriff des "zwingenden Grundes", der nicht auf bestimmte familiäre Bindungen beschränkt ist, keiner weiteren abstrakten Konkretisierung zugänglich, sondern es bedarf der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall, ob für den Ausländer eine Verteilung an einen anderen Ort generell oder jedenfalls an den behördlich bestimmten Ort unzumutbar ist (vgl. zum zwingenden Grund, der nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylG einem Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entgegensteht: BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276, 290).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • OVG Bremen, 25.06.2014 - 1 B 30/14

    Unerlaubte Einreise; Verteilung auf die Bundesländer; Vollziehbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
    Die betreffenden Personen sind dann aus dem Verteilverfahren herauszunehmen (so auch OVG Bremen, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 B 30.14 - InfAuslR 2014, 340, 341).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 1 B 75.19

    Vorliegen eines Verwaltungsaktes bei Verlängerung der Überstellungsfrist nach

    Der bei nationalem Begriffsverständnis auf eine Ermessensentscheidung deutende Begriff "kann" weist bei der unionsweit gebotenen Betrachtung lediglich auf die Einräumung einer entsprechenden Ermächtigung (sog. "Kompetenz-Kann"; dazu BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 1 B 44.16 - juris).
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Gründe im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG müssen nicht stets eine Verteilung generell ausschließen; sie können auch nur die Verteilung an einen bestimmten Ort hindern (vgl. OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 4; auch das BVerwG erwähnt die Möglichkeit, dass die Verteilung nicht generell, sondern nur an den behördlich bestimmten Ort unzumutbar sein kann, vgl. Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 4).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist ihr ausdrücklich entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 37/17, juris Rn. 7 ff.); das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben einen ohne vorherige Vorspracheverpflichtung erlassenen Verteilungsbescheid ohne nähere Begründung für rechtmäßig gehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 6 f. und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4.15, juris Rn. 31).

  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 335/20

    Umverteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit durch

    Rn. 29 - 31, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 7) und der Kommentarliteratur (vgl. Dienelt, in: Bergmann/ Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 15a AufenthG Rn. 16, 19 f.) festzuhalten ist.
  • VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 71.19

    Erteilung eines Visums zum Nachzug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur Abgrenzung zwischen Ermessensnorm und Befugnisnorm ("kann" als Kompetenz-Kann) eine Auslegung anhand der gängigen Auslegungsmethoden, insbesondere orientiert an Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Norm, vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - BVerwG 1 B 75.19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 1 B 44/16 -, juris Rn. 6f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 18 B 1537/17

    Duldung; Verteilungsverfahren; zwingende Gründe

    So aber OVG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 B 30/14 -, juris Rn. 5; missverständlich BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 1 B 44.16 -, juris Rn. 7.
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag;

    Die Entscheidung, ob eine Verteilung vorzunehmen oder von dieser ausnahmsweise wegen der in § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG normierten Gründe abzusehen ist, ist keine Ermessensentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

    Trägt der Betreffende Gründe vor, die aus seiner Sicht einer Verteilung an einen anderen Ort entgegenstehen, bedarf es der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall, ob für ihn eine Verteilung generell oder jedenfalls an den behördlich bestimmten Ort unzumutbar ist (BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 05.03.2020 - 38 K 2.19

    Erteilung eines Visums zum Nachzug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur Abgrenzung zwischen Ermessensnorm und Befugnisnorm ("kann" als Kompetenz-Kann) eine Auslegung anhand der gängigen Auslegungsmethoden, insbesondere orientiert an Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Norm, vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - BVerwG 1 B 75.19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 1 B 44/16 -, juris Rn. 6f.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2019 - 8 ME 76/19

    Zwingender Grund; Haushaltsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; grenznaher

    Der Begriff des "zwingenden Grundes", der nicht auf bestimmte familiäre Bindungen beschränkt ist, ist keiner weiteren abstrakten Konkretisierung zugänglich, sondern es bedarf der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall, ob für den Ausländer eine Verteilung an einen anderen Ort generell oder jedenfalls an den behördlich bestimmten Ort unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.8.2016 - 1 B 44/16 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.4.2016 - 4 ME 107/16 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 18 B 1364/20

    Streitwert Verteilung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 1 B 44.16 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 10 CS 19.678 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 3 E 5/19 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2018 - OVG 2 S 7.18,OVG 2 M 5.18 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 Bs 159/15 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 2 L 152/13 -, juris Rn. 20.; vgl. auch Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs.
  • OVG Thüringen, 22.06.2022 - 4 EO 133/22

    Erteilung einer Duldung für unerlaubt eingereisten Ausländer vor Durchführung des

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 ME 115/22

    Fortführung des Vereteilungsverfahrens nach Entscheidung der Ausländerbehörde

  • VG Bremen, 17.11.2020 - 4 V 1652/20

    Umverteilung § 15 a - Anknüpfungstatsachen; Attest; Daueraufenthalt;

  • OVG Bremen, 12.11.2021 - 2 B 175/21

    Altersfeststellung; Anhörung; Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung;

  • VG Hannover, 19.05.2022 - 5 B 163/22

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Umverteilungswunsch; Verteilungsverfahren;

  • VG Cottbus, 13.07.2023 - 8 K 242/17
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