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   BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11   

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https://dejure.org/2011,6652
BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11 (https://dejure.org/2011,6652)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2011 - 4 B 31.11 (https://dejure.org/2011,6652)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2011 - 4 B 31.11 (https://dejure.org/2011,6652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung und Anwendung des Landesentwicklungsplans "Flughafenstandortentwicklung" der Länder Berlin und Brandenburg i.R.e. Revision

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung und Anwendung des Landesentwicklungsplans "Flughafenstandortentwicklung" der Länder Berlin und Brandenburg i.R.e. Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11
    Dass sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 85 ff.) zur inhaltlichen Tragweite des Ziels Z 1 geäußert hat, steht dem nicht entgegen.

    Denn im Verfahren BVerwG 4 A 1075.04 ist das Bundesverwaltungsgericht nicht als Revisionsgericht, sondern als erstinstanzliches Tatsachengericht tätig geworden.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11
    Das gilt auch bei Hilfsbegründungen im Verhältnis von Zulässigkeit und Begründetheit (Beschluss vom 19. September 1991 - BVerwG 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
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