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   BVerwG, 22.10.1986 - 4 C 79.82   

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https://dejure.org/1986,1802
BVerwG, 22.10.1986 - 4 C 79.82 (https://dejure.org/1986,1802)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1986 - 4 C 79.82 (https://dejure.org/1986,1802)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 4 C 79.82 (https://dejure.org/1986,1802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wasserrecht - Wassergefährdende Stoffe - Rohrleitung - Befristung der Genehmigung - Auflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 19 a, § 19 b Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 147
  • DVBl 1987, 691
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Ein Widerspruchsführer kann den Streitstoff seines Widerspruchs begrenzen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1986 - 4 C 79.82 - juris Rn. 9).

    Im Einzelfall kann jedoch - entweder ausdrücklich oder aus den Umständen des Widerspruchsvorbringens erkennbar - der Widerspruch als auf einen bestimmten Streitstoff beschränkt ausgelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1986 a. a. O.).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes; Umfang des Widerspruchs; Zweifel hinsichtlich

    Die Beschwerde behauptet zwar, das angegriffene Urteil weiche von dem Rechtssatz ab, es sei "im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Widerspruchsführer mit seinem Widerspruch den gesamten Inhalt des ihn belastenden Verwaltungsakts anfechten" wolle (Urteil vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 79.82 - NVwZ 1988, 147 ).
  • VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92

    Untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben zur Klärung der Geeignetheit für

    Wie bereits die oben (Seite 36) genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 168, 185) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, DVBl. 1987, 691, 692) und im Bergrecht speziell etwa § 12 Abs. 2 BBergG zeigen, räumt die Rechtsordnung dem Schutz der in der Regel nicht unerheblichen Investitionen des Unternehmers einen erheblichen Stellenwert ein.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2006 - 5 LC 260/04

    Darlegungsanforderungen eines Beamten bezüglich seiner Familie während eines

    Schließlich gilt speziell für die Auslegung eines Widerspruchs, dass ein Widerspruchsführer den Streitstoff seines Rechtsbehelfs zwar begrenzen kann, im Allgemeinen aber davon auszugehen ist, dass er sich gegen den gesamten Inhalt der von ihm beanstandeten Maßnahme wenden will (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1986 - BVerwG 4 C 79.82 -, NVwZ 1988, 147 [148]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 12 A 2056/14

    Überprüfung der Feststellung der Förderungshöchstdauer der Studienförderung;

    vgl. etwa zu den Anforderungen an die Annahme einer bloßen Teilanfechtung, wenn es an einer ausdrücklich erklärten Beschränkung des Anfechtungsumfangs fehlt: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 4 C 79.82 -, NVwZ 1988, 147, juris; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 77/03 R -, juris; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 68 Rn. 90.
  • VG Regensburg, 09.07.2020 - RO 5 K 18.1839

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Dies muss jedoch eindeutig sein (BVerwG, U. v. 22.10.1986 - 4 C 79/82 - NVwZ 1988, 147).
  • VG Schleswig, 29.07.2020 - 1 B 82/20

    Tierschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Zwar ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Widerspruchsführer mit seinem Widerspruch den gesamten Inhalt des ihn belastenden Verwaltungsaktes anfechten will (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 4 C 79/82 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2013 - 16 A 2861/11

    Erhebung von Beiträgen nach § 10 Abs. 3 Nr. 7 AFoG i.R.e. Betriebsprüfung

    Hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 22.10.1986 - 4 C 79.82 -, NVwZ 1988, 147, 148; Hüttenbrink, in: Posser/Wolff, Beck´scher Online-Kommentar VwGO, Stand: April 2013, § 70 Rn. 15.
  • VG Braunschweig, 06.11.2003 - 3 A 292/03

    Anrechnung; Einkommen; Elternteil; Grundsicherung; Kindergeld;

    Denn nach dem objektiven Erklärungswert des gesamten Widerspruchsvorbringens ist der Widerspruch dahingehend auszulegen, dass der Bescheid lediglich insoweit angefochten wurde, als das Kindergeld als Einkommen der Klägerin angerechnet wurde, d.h. soweit statt 179, 79 EUR nur 25, 79 EUR monatlich bewilligt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1986 - 4 C 79.82 -, NVwZ 1988, 147 ff.).
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