Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34782
BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12 (https://dejure.org/2012,34782)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2012 - 8 B 40.12 (https://dejure.org/2012,34782)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 (https://dejure.org/2012,34782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 23 Abs 1 GG, Art 100 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die Grundfreiheiten verletzen

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsvorrang der Grundfreiheiten mit innerstaatlich bindender Wirkung auch für die bundesverfassungsgerichtlich zugestandene Übergangszeit der Anwendbarkeit der Monopolregelung des Lotteriestaatsvertrags

  • rewis.io

    Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die Grundfreiheiten verletzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3
    Anwendungsvorrang der Grundfreiheiten mit innerstaatlich bindender Wirkung auch für die bundesverfassungsgerichtlich zugestandene Übergangszeit der Anwendbarkeit der Monopolregelung des Lotteriestaatsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Da der Glücksspielstaatsvertrag bereits in der noch ungeänderten Fassung in zahlreichen Punkten vom Lotteriestaatsvertrag abwich, um den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276) formulierten Anforderungen an eine konsistente Monopolregelung Rechnung zu tragen, stellen sich Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des Lotteriestaatsvertrages und zu seiner Vereinbarkeit mit Unionsrecht jedenfalls nicht offenkundig in gleicher Weise wie zur abweichenden Ausgestaltung des Monopols im Glücksspielstaatsvertrag.

    b) Die sinngemäß gestellte Frage, ob der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 a.a.O. S. 319) übergangsweise bis zum 31. Dezember 2007 weiter anwendbare Monopolregelung des Lotteriestaatsvertrags trotz der unionsrechtlichen Anerkennung eines mitgliedstaatlichen Regelungsspielraums und trotz der Erforderlichkeit einer intertemporären Regelung (auch) für diese Übergangszeit für unanwendbar erklären durfte, wäre im Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich.

    Das Berufungsgericht hat die Unanwendbarkeit der Monopolregelung in Nordrhein-Westfalen für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 nicht allein mit unionsrechtlichen Erwägungen begründet, sondern unabhängig davon und selbstständig tragend auf die Annahme gestützt, das Sportwettenmonopol sei zudem verfassungswidrig und in Nordrhein-Westfalen auch nicht übergangsweise bis zum 31. Dezember 2007 anwendbar gewesen, da die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 (a.a.O.) zugestandene übergangsweise Anwendbarkeit mit bestimmten Maßgaben wegen der Begrenztheit der Bindungswirkung der Entscheidung allenfalls für den Freistaat Bayern gegolten habe, nicht jedoch für Nordrhein-Westfalen.

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Verfassungsrechtliche Grundsatzfragen ließen sich an das unionsgerichtliche Verneinen einer übergangsweisen Anwendbarkeit der grundfreiheitswidrigen Monopolregelung nur knüpfen, wenn dargelegt würde, dass die Übertragung der ihr zugrunde liegenden Rechtsprechungskompetenz auf den Gerichtshof den integrationsfesten, die Identität der Verfassung prägenden Kernbereich von Hoheitsbefugnissen beeinträchtigte (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 ) oder dass sich die Wahrnehmung dieser Kompetenz durch den Gerichtshof im konkreten Fall als eine hinreichend qualifizierte, nämlich offensichtliche und strukturell bedeutsame Missachtung der Kompetenzgrenzen darstellte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 ).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Verfassungsrechtliche Grundsatzfragen ließen sich an das unionsgerichtliche Verneinen einer übergangsweisen Anwendbarkeit der grundfreiheitswidrigen Monopolregelung nur knüpfen, wenn dargelegt würde, dass die Übertragung der ihr zugrunde liegenden Rechtsprechungskompetenz auf den Gerichtshof den integrationsfesten, die Identität der Verfassung prägenden Kernbereich von Hoheitsbefugnissen beeinträchtigte (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 ) oder dass sich die Wahrnehmung dieser Kompetenz durch den Gerichtshof im konkreten Fall als eine hinreichend qualifizierte, nämlich offensichtliche und strukturell bedeutsame Missachtung der Kompetenzgrenzen darstellte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6, je m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Die Beschwerdebegründung formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (vgl. zu diesen Kriterien Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6, je m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 6 B 70.05

    Auslegung und Anwendung von § 3 Abs. 2 der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6, je m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    In der bisherigen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Verfassungswidrigkeit oder Unionsrechtswidrigkeit der Monopolregelung für sich genommen nicht zwangsläufig zur Unanwendbarkeit (auch) des ordnungsrechtlichen Erlaubnisvorbehalts selbst führt (BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 13.09 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 273 Rn. 73, 77 ff.).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Eine übergangsweise Anwendung mitgliedstaatlicher, die Grundfreiheiten verletzender Vorschriften kommt daher nur in Betracht, soweit das Unionsrecht selbst eine solche Anwendung zulässt, etwa aus zwingenden Erwägungen der Rechtssicherheit, die der Gerichtshof im Fall des Sportwettenmonopols verneint hat (EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-409/06, Winner Wetten - Slg. 2010, I-08015 Rn. 53 ff., 67, 69; zur Zulässigkeit einer staatsvertraglichen Übergangsregelung vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media Group - Slg. 2010, I-08149 Rn. 106 ff.).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
    Eine übergangsweise Anwendung mitgliedstaatlicher, die Grundfreiheiten verletzender Vorschriften kommt daher nur in Betracht, soweit das Unionsrecht selbst eine solche Anwendung zulässt, etwa aus zwingenden Erwägungen der Rechtssicherheit, die der Gerichtshof im Fall des Sportwettenmonopols verneint hat (EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-409/06, Winner Wetten - Slg. 2010, I-08015 Rn. 53 ff., 67, 69; zur Zulässigkeit einer staatsvertraglichen Übergangsregelung vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media Group - Slg. 2010, I-08149 Rn. 106 ff.).
  • BVerwG, 15.12.2023 - 6 B 9.23

    Bewilligung eines weitergehenden Betriebskostenzuschusses an Ersatzschulträger

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -âEURŒ Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 ff., vom 22. Oktober 2012 âEURŒ- 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18

    Ausbildungszeit; Beamtenversorgung; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012- 8 B 40.12 -, juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

    Davon abgesehen ist weder dargelegt noch erkennbar, dass die von der Beschwerde aufgeworfene, an die Auslegung außer Kraft getretenen Rechts anknüpfende Frage nicht allein vergangenheitsbezogen ist, sondern sich künftig in gleicher Weise stellen oder ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 12.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 19.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 15.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 41.21

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 B 74.14

    Zulassung einer Grundsatzrevision bzgl. Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 8.22

    Revisionszulassung; Berücksichtigung von nach der Ablauffrist eingereichten

    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 16.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 A 1517/20

    Berücksichtigung einer Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 18.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

  • BVerwG, 30.01.2017 - 10 B 10.16

    Registrierung von Alterlaubnisinhabern

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 17.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 14.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 10.22

    Revisionszulassung; Berücksichtigung von nach der Ablauffrist eingereichten

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 7.22

    Revisionszulassung; Berücksichtigung von nach der Ablauffrist eingereichten

  • BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 23.22

    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a

  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.1259

    Nichtzulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen Verfahren (Befristung

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20

    Revisios des Klägers wegen der Frage nach der Berücksichtigung der verbrachten

  • BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18

    Festsetzung von Erfahrungszeiten bei der Bundespolizei; Nichtberücksichtigung der

  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.2139

    Erteilung einer befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle

  • BVerwG, 01.03.2021 - 2 B 55.20

    Berücksichtigung einer vor der Vollendung des 17. Lebensjahres verbrachten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht