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   BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15   

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BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15 (https://dejure.org/2016,55024)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2016 - 9 C 27.15 (https://dejure.org/2016,55024)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2016 - 9 C 27.15 (https://dejure.org/2016,55024)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage einer Strasse; Erhebung von Beiträgen für den betroffenen Abschnitt bereits vor der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage einer Strasse; Erhebung von Beiträgen für den betroffenen Abschnitt bereits vor der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage einer Strasse; Erhebung von Beiträgen für den betroffenen Abschnitt bereits vor der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Zu prüfen ist, ob sie irgendwann bis zu diesem Zeitpunkt einem damals gültigen technischen Ausbauprogramm oder den seinerzeitigen örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellt waren (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 Rn. 27 ff.).

    Die Vorschrift stellt insofern eine Privilegierung der neuen Länder dar, als sie anders als die für das übrige Bundesgebiet geltende und dort auf das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (30. Juni 1961) bezogene Übergangsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB nicht allein auf die Erschließungsanlage insgesamt abstellt, sondern die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch für deren "Teile", d.h. für Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehweg usw., ausschließt (Urteile vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 und vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 Rn. 27).

    Zwar wäre eine solche Verselbständigung zu berücksichtigen, da es für die Überleitungsregelung in § 242 Abs. 9 BauGB nur darauf ankommt, ob irgendwann einmal vor dem Wirksamwerden des Beitritts eine solche erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 Rn. 29 f.).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Fehl geht allerdings die Rüge des Klägers, mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143) entwickelt worden ist und für das gesamte Beitragsrecht gilt (BVerwG, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 16 f. und vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 8 f.), sei es nicht vereinbar, Anlieger eines seit über 20 Jahren fertig gestellten Straßenabschnitts nach der Wende so zu stellen, als würde nunmehr erstmalig eine Erschließung erfolgen.

    Eine solche konnte aber erstmals mit dem 3. Oktober 1990 und der Erstreckung des Erschließungsbeitragsrechts auf das Gebiet der ehemaligen DDR entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 9).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Die Abschnittsbildung ist - wie die Kostenspaltung, die Vorausleistung und die Ablösung - ein Vorfinanzierungsinstitut, das es der Gemeinde ermöglicht, bereits vor der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage, Beiträge für den betroffenen Abschnitt zu erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ).

    Grenzen des Ermessens ergeben sich aus dem Willkürverbot (BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 und vom 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 - Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 43).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Fehl geht allerdings die Rüge des Klägers, mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143) entwickelt worden ist und für das gesamte Beitragsrecht gilt (BVerwG, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 16 f. und vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 8 f.), sei es nicht vereinbar, Anlieger eines seit über 20 Jahren fertig gestellten Straßenabschnitts nach der Wende so zu stellen, als würde nunmehr erstmalig eine Erschließung erfolgen.

    Zwar schützt das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 41).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    So kann der Umstand, dass eine Anlage über viele Jahre nicht weitergebaut wurde, den Schluss rechtfertigen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten an einer Erschließungsanlage endgültig beendet worden sind und sich eine etwaige spätere Verlängerung auf eine neue, selbständige Erschließungsanlage bezieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - LKV 2016, 411 Rn. 28).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Vielmehr kommt es auf das Erscheinungsbild, also auf die tatsächlichen Verhältnisse an, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbereite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 16).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Vielmehr kommt es auf das Erscheinungsbild, also auf die tatsächlichen Verhältnisse an, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbereite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 16).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    So kann der Umstand, dass eine Anlage über viele Jahre nicht weitergebaut wurde, den Schluss rechtfertigen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten an einer Erschließungsanlage endgültig beendet worden sind und sich eine etwaige spätere Verlängerung auf eine neue, selbständige Erschließungsanlage bezieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - LKV 2016, 411 Rn. 28).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    In dem zu § 242 Abs. 1 BauGB ergangenen Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 S. 59 f.) hat es die Maßgeblichkeit der vor dem Inkrafttreten des Baugesetzbuchs geltenden landesrechtlichen Regelungen unterstrichen und betont, wenn eine nach Maßgabe des seinerzeitigen Landesrechts erfolgte Qualifizierung lediglich einer Teillänge als vorhandene und deshalb beitragsfreie Straßenteilstrecke zu deren abrechnungsmäßiger Verselbständigung kraft Landesrechts geführt habe, werde dies vom nachfolgenden Bundesrecht in Gestalt des § 242 Abs. 1 BauGB durch die Gewährung einer Erschließungsbeitragsfreiheit respektiert.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
    Angesichts dieser feststehenden Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Beitritt den Begriff "Teile" in § 242 Abs. 9 BauGB im gleichen Sinne verwandt hat und nicht im Sinne von "Teilstrecken" (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 - LKV 1997, 225 ; ebenso einhellig die Literatur: Becker, LKV 1999, 489 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 49; Deppe, LKV 2004, 212 ; Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Februar 2016, Kap. F Rn. 194a.; Ernst/Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 242 Rn. 15; Quaas, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 242 Rn. 14).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 49.70

    Grundsatz der Kostendeckung - Ermittlung des Erschließungsaufwandes für die

  • VG Köln, 27.08.2019 - 17 K 10264/17

    Stadt Bonn darf nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten am

    BVerwG, Vorlagebeschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 -, juris, Rn. 14 m.w.N.; Urteil vom 22.11.2016 - 9 C 27.15 -, juris, Rn. 23 m.w.N.
  • VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17

    Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die 1987 fertiggestellte

    BVerwG, Vorlagebeschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 -, juris, Rn. 14 m.w.N.; Urteil vom 22.11.2016 - 9 C 27.15 -, juris, Rn. 23 m.w.N.
  • VG Köln, 09.12.2019 - 17 L 349/19
    BVerwG, Vorlagebeschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 -, juris, Rn. 14 m.w.N.; Urteil vom 22.11.2016 - 9 C 27.15 -, juris, Rn. 23 m.w.N.
  • VG Köln, 24.07.2018 - 17 K 11795/16

    Köln Treu und Glauben Tunisstraße Verjährung Verwirkung

    BVerwG, Urteil vom 22. November 2016 - 9 C 27.15 -, juris Rdnr. 23 m.w.N.
  • VG Köln, 21.09.2021 - 17 K 8317/18

    Belastungsklarheit Engeldorfer Straße Erschließungsbeitrag Köln Meschenich Treu

    BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 -, juris Rdnr. 14 m.w.N., und Urteil vom 22. November 2016 - 9 C 27.15 -, juris Rdnr. 23 m.w.N.
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