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BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einordnung einer politisch motivierten, unmittelbaren Bedrohung von Leib und Leben oder der persönlichen Freiheit als politische Verfolgung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.07.1983 - 22 B 80 C.1032
- BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83
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- BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83
Beeinträchtigungen anderer Rechte können ein Asylrecht dagegen nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerwG Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27); diese auch in Art. 1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) enthaltene Umschreibung umfaßt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [186] unter Hinweis auf BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] sowie 55, 82 [84]).Im zweiten Fall ergibt sich dies daraus, daß nach der Rechtsprechung den in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Verfolgungsgründen lediglich ein exemplarischer Charakter für die Beurteilung einer Verfolgung als politisch zukommt (BVerwGE 67, 184 [186]).
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83
Beeinträchtigungen anderer Rechte können ein Asylrecht dagegen nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerwG Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27); diese auch in Art. 1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) enthaltene Umschreibung umfaßt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [186] unter Hinweis auf BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] sowie 55, 82 [84]). - BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83
Beeinträchtigungen anderer Rechte können ein Asylrecht dagegen nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerwG Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27); diese auch in Art. 1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) enthaltene Umschreibung umfaßt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [186] unter Hinweis auf BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] sowie 55, 82 [84]). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75
Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83
Beeinträchtigungen anderer Rechte können ein Asylrecht dagegen nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerwG Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27); diese auch in Art. 1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) enthaltene Umschreibung umfaßt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [186] unter Hinweis auf BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [204 f.] sowie 55, 82 [84]). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 CB 220.83
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341 ff.) steht, ist bereits grundsätzlich geklärt, daß asylrechtlichen Schutz genießt, wer in seiner Person aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder politische Repressalien zu erwarten hätte.